Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.piwetz.shop, www.stadtwerke-kitzbuehel.at, ewerkfernitz.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt. Die Abrechnung der laufenden Systemnutzungsentgelte wird vom Netzbetreiber in Monatsrechnungen oder Rechnungen über längere Zeitabstände mit zwischenzeitlichen Abschlagszahlungen vorgenommen. Die Zeitabstände sollen 12 Monate nicht wesentlich überschreiten.
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Samples: www.wuesterstrom.at, kittelmuehle.at, www.sbm.or.at
Rechnungslegung. (1. ) Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode Abrechnungsperio- de relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode Abrechnungsperi- ode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern so- fern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs 6 Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei 3 Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.linznetz.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung Zählerstandermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber Netz NÖ hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte Systemnutzungs- entgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt. Die Abrechnung der laufenden Systemnutz- ungsentgelte wird von Netz NÖ in Monatsrechnungen oder Rechnungen über längere Zeitabstände mit zwischenzeitlichen Abschlagszahlungen vorgenommen. Die Zeitabstände sollen 12 Monate nicht wesentlich überschreiten.
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Samples: www.evn.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung Zählerstandser- mittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.ikb.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber Netz NÖ hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt. Die Abrechnung der laufenden Systemnutzungsentgelte wird von Netz NÖ in Monatsrechnungen oder Rechnungen über längere Zeitabstände mit zwischenzeitlichen Abschlagszahlungen vorgenommen. Die Zeitabstände sollen 12 Monate nicht wesentlich überschreiten.
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Samples: www.e-control.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb in- nerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.lichtgenossenschaft.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode Abrechnungsperi- ode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermittelnüber- mitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: stadtwerkeschwaz.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs acht Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei vier Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: ewerk-mariahof.at
Rechnungslegung. 1. Die Rechnungslegung hat spätestens sechs Wochen Wo- chen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von drei Wochen an den Lieferanten zu übermittelnüber- mitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
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Samples: www.stww.at