Rechnungstellung Musterklauseln

Rechnungstellung. Dem Kunden wird die Rechnung nach Xxxx des Clubs in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.
Rechnungstellung. Der Rechnungsbetrag ist fällig sieben Tage ab Rechnungsdatum. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Sie verpflichten sich, die von unseren Mitarbeiter/innen geleisteten Stunden auf dem vorgelegten Tätigkeitsnachweis bzw. -sofern vereinbart- im Wege der Datenübertragung rechtsverbindlich zu bestätigen. Xxxxxx die Tätigkeitsnachweise keinem Bevollmächtigten Ihres Unternehmens vorgelegt werden, sind unsere Mitarbeiter/innen stattdessen zur Bestätigung berechtigt. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, werden mit dem in Punkt 10 benannten Zuschlägen zuzüglich der jeweiligen gültigen Umsatzsteuer berechnet. Wünscht der Kunde Leistungen von Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, gelten die im Punkt 10 dargestellten Zulagen. In diesen Fällen werden nachstehende Zuschläge auf Grundlage des jeweils gültigen Stundenverrechnungssatzes berechnet. Im Fall des Zahlungsverzuges werden die gesamten offenstehenden Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen gem. §288 BGB fällig. Wir behalten uns die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vor. 10.1 Zuschläge: 11.Vermittlung bei Übernahmen/Vermittlungsprovision 11.1. Bei Übernahme des Mitarbeiters aus der Überlassung steht MARTINMARTIN Personaldienstleistungen GmbH eine Vermittlungsprovision zu. Die Höhe der Provision ist nach dem Bruttomonatsgehalt, das der Mitarbeiter nach der Übernahme erzielt, wie folgt gestaffelt: o Bei einer Übernahme innerhalb der ersten drei Monate beträgt die Provision 2 - Bruttomonatsgehälter (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens); o Bei einer Übernahme vom vierten bis sechsten Monat beträgt die Provision 1,5 Bruttomonatsgehälter (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens); o Bei einer Übernahme vom siebten bis neunten Monat beträgt die Provision 1 Bruttomonatsgehalt (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens); o Bei einer Übernahme vom zehnten bis zwölften Monat beträgt die Provision ein halbes Bruttomonatsgehalt (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens); o Bei einer Übernahme nach dem zwölften Monat entstehen keine Provisionsansprüche mehr. 11.2. Besteht zwischen ei...
Rechnungstellung. Dem Kunden wird die Rechnung nach Xxxx des FCK in Papierform oder bei Online- Bestellung elektronisch übermittelt.
Rechnungstellung. Die beauftragte Partei stellt über ihre Honorar- und Aufwendungsersatzansprüche ordnungsgemäss Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt periodisch, in der Regel monatlich quartalsweise unregelmässig je nach aufgelaufenem Aufwand, sodann bei Mandatsende und jederzeit auf Verlangen der auftraggebenden Partei.
Rechnungstellung. (1) Die Rechnungen sind, da der Auftraggeber nach § 13b UStG Umsatzsteuerschuldner ist, als Nettorechnung zu stellen. (2) Ist ein Vertrag geschlossen, der Einheitspreise vorsieht, hat der Auftragnehmer bei sämtlichen Rechnungen ein ordnungsgemäßes Aufmaß vorzulegen. (3) Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber das in der Bestellung aufgeführte Skonto, wenn die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang erfolgt.
Rechnungstellung. 14 Die Kosten für die beanspruchten Leistungen werden monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit kann der gesetzliche Verzugszins in Rechnung gestellt werden.
Rechnungstellung. Dem Kunden wird die Rechnung nach Xxxx des DFB in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.
Rechnungstellung. Die Rechnungstellung für die wiederkehrende Vergütung erfolgt unmittelbar nach Installation der Software oder deren Betriebsbereitschaft (was zeitlich früher eintritt). Die einmaligen Kosten für die Installations-, Implementierungs-, Konfigurations- und andere Arbeiten der TA werden spätestens nach Abschluss der Arbeiten von TA in Rechnung gestellt. TA behält sich vor, Voraus- oder Anzahlungen vom Kunden zu verlangen, einen Zahlungsplan zu vereinbaren und/oder die Stellung von Sicherheiten (Bankgarantien oder ähnliches) zu verlangen. Die Rechnungen der TA sind zahlbar innert zehn
Rechnungstellung. Die Rechnungstellung für die wiederkehrende Vergütung erfolgt unmittelbar nach Installation der Software oder deren Betriebsbereitschaft (was zeitlich früher eintritt). Die einmaligen Kosten für die Installations-, Implementierungs-, Konfigurations- und andere Arbeiten der TA werden spätestens nach Abschluss der Arbeiten von TA in Rechnung gestellt. TA behält sich vor, Voraus- oder Anzahlungen vom Kunden zu verlangen, einen Zahlungsplan zu vereinbaren und/oder die Stellung von Sicherheiten (Bankgarantien oder ähnliches) zu verlangen. Die Rechnungen der TA sind zahlbar innert zehn (10) Tagen, rein netto, ohne Skonto, Abzüge oder Rückbehalte. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag gutgeschrieben ist und TA zur freien Verfügung steht. Kommt der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ohne Mahnung ab dem ersten Tag des Verzugs einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann TA die weitere Leistungserbringung nach Ansetzung einer Nachfrist ohne jegliche Haftung einstellen und von der Bezahlung aller Ausstände abhängig machen. Haben die Parteien nicht etwas anderes vereinbart, werden die wiederkehrenden Leistungen von TA jeweils monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Bezahlt der Kunde die Rechnungen von TA ohne Vorbehalt, so anerkennt er damit, dass die Leistungen von TA mängelfrei erbracht worden sind.
Rechnungstellung. Produktpreise, Leistungs-vergütungen und Nebenkosten (die „Preise“) richten sich nach den schriftlichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste von M&M bzw. nach den marktüblichen Sätzen, soweit die Preisliste keine einschlägige Regelung enthält. Preisangaben sind – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – Nettopreise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung an den Kunden ohne Abzug frei Zahlstelle M&M fällig. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis und nur hinsichtlich derjenigen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.