Rechte des Kunden bei Mängeln. 1. Für Warenlieferungen vertretbaren Sachen gilt: Offenkundige Sachmängel, Falschlieferung und Mängelabweichungen sind uns gegenüber vom Kunden unverzüglich, spätestens 7 Arbeitstage nach Empfang der Ware durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 7 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
2. Für Montage und Lagerung von Maschinen und Anlagen sowie Herstellung und Lieferung unvertretbarer Waren gilt:
a) Bei Mangelhaftigkeit der von uns erbrachter Leistung ist der Kunde zunächst auf einen Anspruch auf Nacherfüllung beschränkt, den wir nach unserer Xxxx durch Neuerstellung oder Nachbesserung erfüllen können.
b) Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder ist diese dem Kunden unzumutbar, insbesondere durch eine unangemessen von uns zu vertretende Verzögerung oder wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, Minderung des Werklohnes zu verlangen oder auf unsere Kosten für Selbstabhilfe des Mangels zu sorgen sowie Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Leistung oder der sonstigen Umstände etwas anderes ergibt. Handelt es sich bei der erbrachten Leistung um eine Bauleistung im Sinne des § 634 a BGB ist der Kunde unter den oben genannten Voraussetzungen nicht zum Rücktritt berechtigt. Ein Rücktrittsrecht aus einem anderen Grund bleibt hiervon unberührt.
c) Bei offensichtlichen Mängeln verliert der Kunde seine Rechte, wenn diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung des Werkes und nach einer Mitteilung hierüber an den Kunden schriftlich gerügt werden. Soweit der Kunde wegen Mängeln, der von uns erbrachten Leistungen einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziffer VIII.
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart. Beschaffenheitsmerkmale im Übrigen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
10.2 Der Kunde wird auf die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesen. Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat uns der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Lieferung oder Leistung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zumindest aber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels in gleicher Form anzuzeigen.
10.3 Der Kunde wird alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln ergreifen. Hierzu zählen die Anfertigung und Übermittlung von Mängelberichten, Screenshots, Systemprotokollen, Testergebnissen und sonstigen Informationen, die zur Darstellung des Mangels geeignet sind.
10.4 Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige gemäß Nr. 10.2, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.
10.5 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wegen eines Mangels sind drei Nacherfüllungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Sofern wir eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, ist dies vom Kunden sofern zumutbar als Nachbesserung zu akzeptieren.
10.6 Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung gemäß Nr. 10.5 fehlgeschlagen ist.
10.7 Im Falle einer berechtigten Minderung steht dem Kunden bei Überzahlung ein Rückzahlungsanspruch zu.
10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen gemäß Nr. 11.
10.9 Etwaige weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
10.10 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Schäden oder Mängel an Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fehlbedienungen, Verwendung falsche Hard- oder Softwarekomponenten, externen schadhaften Daten), Transport oder Lagerung oder durch fehlerhafte Installation durch den Kunden entstanden sind.
10.11 Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Folgen der Einspielung von Updates von Drittsoftware, die nicht von uns stammt bzw. z...
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1. Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Anwendungsdokumentation zu beheben.
10.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Xxxx des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.3. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
10.4. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der APP vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Rechte des Kunden bei Mängeln. 8.2.1 Im Fall von Mängeln hat der Kunde Sunrise unverzüglich schriftlich über den genauen Um- fang der Beschwerde zu informieren.
8.2.2 Sunrise beseitigt die Mängel nach eigener Xxxx durch kostenfreie Reparatur, Ersatzgeräte oder durch eine angemessene Kostenminderung. Der Kunde trägt die Kosten für Aus- und Ein- bau, für den Transport von Ersatzteilen sowie für sämtliche nötigen Anpassungen, sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde. Auf Verlangen hat der Kunde das mangelhafte Ge- rät ordnungsgemäss verpackt und versichert auf eigene Kosten an Sunrise zu senden.
Rechte des Kunden bei Mängeln. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung der Pflegeleistungen bietet der Anbieter für deren ordnungsgemäße Erbringung Gewähr. Der Anbieter versichert, dass er die eigenen Pflegeleistungen entsprechend dem Stand der Technik und den einschlägigen Hard- und Softwarestandards und Entwicklungsmethoden erbringt.
Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben.
(2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Xxxx des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Rechte des Kunden bei Mängeln. Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
Rechte des Kunden bei Mängeln a) Der Kunde wird LÖWEN auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzeigen.
b) LÖWEN wird auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an Mietgegenständen beheben, • wenn es sich bei den betreffenden Mängeln, Störungen oder Schäden nicht um vom Kunden verursachte Mängel, Störungen oder Schäden handelt, • wenn es sich bei den betreffenden Mängeln, Störungen oder Schäden nicht um solche handelt, die dem Mietgebrauch oder der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, • wenn der Kunde in Bezug auf den betreffenden Mietgegenstand seinen Obhutspflichten nach Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachgekommen ist und • wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungspflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Verzug befindet. Wenn der Kunde seinen Obhutspflichten nicht nachgekommen ist, wird LÖWEN gleichwohl Mängel, Störungen oder Schäden beheben, wenn der Kunde beweist, dass seine Verletzung der Obhutspflichten nicht ursächlich für den betreffenden Mangel, die Störung oder den Schaden ist. Der Kunde trägt auch die Beweislast dafür, dass gegebenenfalls aufgetretene Mängel, Störungen oder Schäden nicht dem Mietgebrauch bzw. seiner Sphäre zuzuordnen sind. Mängel, Störungen oder Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Beraubung oder Beschädigung durch Dritte verursacht sind, werden von LÖWEN ersetzt oder beseitigt, wenn der Kunde den betreffenden Mietgegenstand wie in Ziff. 7 lit. c) und lit. d) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, versichert hat und Ansprüche gegen den Versicherer an LÖWEN abgetreten hat. Andernfalls ist die Behebung solcher Mängel, Störungen oder Schäden vom Kunden zu tragen.
c) Die Behebung von Mängeln erfolgt durch Nachbesserung bzw. Reparatur des betreffenden Mietgegenstandes. Die Nachbesserung bzw. Reparatur des betreffenden Mietgegenstandes ist für den Kunden kostenfrei; ausgenommen ist eine Handlingspauschale für die Lieferung von Ersatz-/Austauschteilen, die vom Kunden je Lieferung bis zu einer Höhe von EUR 10,00 (zzgl. geltende gesetzliche Umsatzsteuer) getragen werden, es sei denn, LÖWEN haftet nach Ziff. 9 a). Der Kunde wird LÖWEN für die Nachbesserung bzw. Reparatur einen angemessenen Zeitraum einräumen. LÖWEN kann den Mietgegenstand oder einzelne Komponenten des Mietgegenstandes zum Zwecke der Mängelbeseitigung auch austauschen.
d) Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauches ist erst zulässig, wenn der Kunde LÖWEN ausreichende Gelegenheit zur Män...
Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Werkleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Ziffer 7.3 Abs. 3 bis 5 finden entsprechende Anwendung.
(3) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder den Mangel im Wege der Selbstvornahme beheben oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt.
Rechte des Kunden bei Mängeln. 5.1 Bei Mängeln der Wartungsleistungen stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche gegen uns nur zu, wenn der Kunde uns solche Mängel mitgeteilt hat und wir nicht innerhalb angemessener Frist für Abhilfe sorgen. Bevor der Kunde Dritte auf unsere Kosten mit der Abhilfe beauftragt, hat uns der Kunde schriftlich zu unterrichten und uns Gelegenheit zur Abhilfe in angemessener Frist zu geben. Dem Kunden steht ein Recht auf Minderung der Vergütung, auf vollständigen oder teilweisen Einbehalt der Vergütung und das Recht zur Kündigung des Vertrages erst zu, wenn es uns nicht gelingt, einen Mangel der Leistung innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Mangels zu beseitigen.
5.2 Mängel berechtigen den Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur, soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel steht.
5.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden, die auf einen Mangel der Wartungsleistungen beruhen, ist ausgeschlossen.