Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter bestehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen kann. (2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen erhalten. (3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer nach eige- ner Xxxx und auf eigene Kosten entweder: (i) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten Anforderungen entsprechen; oder (ii) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erwirken. (4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes berechtigt. (5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Beschaffung Von Standardsoftware, Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Beschaffung Von Standardsoftware
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte gewerblichen Schutzurechte Dritter bestehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen entgegenstehen, und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen Einwilligungen oder Zahlungen in Verbindung mit gewerblichen Schutzrechten Dritter er- forderlich erforderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen vertragsgegenständlichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen vorgesehen nutzen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte gewerbliche Schutzrechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern Verlangen uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, BelastungenLasten, Verlusten, Ansprüchen, Schäden Ansprüchen und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten vereinbarten Anforderungen entsprechen; , oder
(iib) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, so ist der Auftraggeber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte die von ihm zu erbrin- genden Leistungen frei von Rechten Dritter, insbeson- dere frei von Schutzrechten Dritter bestehensind, die der vorgesehenen die vertrags- gemäße Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag einschränken bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen ausschließen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich unverzüg- lich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder o- der angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung Ver- bindung mit den vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen Verletzung angeblichen Verlet- zung von Schutzrechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten vertrag- lich vereinbarten Anforderungen entsprechen; odero- der
(iib) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung Nut- zung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen vertragli- chen Vereinbarung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter Drit- ter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz Scha- densersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Ict Services
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter bestehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen von ihm er- brachten Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen Verletzung frei von Schutzrechten Dritter entstehensind, die ihre Nutzung durch msg oder den Endkun- den ausschließen oder beeinträchtigen bzw. Zu- sätzlich zu diesen Pflichten kann dass er die Befugnis zur weiteren Übertragung solcher Nut- zungsrechte hat. Der Auftragnehmer stellt msg der Höhe nach unbe- grenzt von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verwendung der vom Auftragnehmer erbrachten Arbeitsergebnisse gegenüber msg geltend gemacht werden. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch sämtliche Kosten im Zusammenhang mit etwaigen Rechtsstreitigkeiten. Werden Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht und werden die der msg zustehenden Rechte beeinträchtigt oder unter- sagt, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach eige- sei- ner Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(i) entweder • die vertragsgegenständlichen von ihm erbrachten Leistungen so modifizieren abzuän- dern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verlet- zen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen; oder ersetzen• die Befugnis zu erwirken, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung von Rechten Dritter vermieden wirdihm er- brachten Leistungen uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für msg vertragsgemäß ge- nutzt werden können. Gelingt es dem Auftragnehmer nicht, die Leistungen je- doch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten Anforderungen entsprechen; oder
(ii) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) vertragsge- mäße Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe im vorbeschriebenen Sinne sicherzustellen, kann msg im gesetzlichen Um- fang Schadenersatz verlangen und von der vertraglichen Vereinbarung erwirkenProjekt- vereinbarung zurücktreten oder diese außerordentlich fristlos kündigen.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte Dritter. Die Leistungen (1Lieferungen und Dienstleistungen) des Auftragnehmers dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte gegenüber dem Auftraggeber eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, stellt der Auftragnehmer den Auftrag- geber von sämtlichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen und Aufwendungen auf erstes Anfordern frei, unter Einschluss von Gerichts- und Vergleichskosten und der Kosten für eine nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers erforderliche gerichtliche und vorgerichtliche Rechtsberatung und Vertretung. Sollten der Ausübung der Rechte aus diesen Vertragsbedingungen Rechte Dritter entgegenstehen, wird der Auftrag- nehmer für Abhilfe sorgen, indem er nach eigener Xxxx auf eigene Kosten zugunsten des Auftraggebers die notwendi- gen Rechte erwirbt oder vertragsgegenständlichen Leistungen ändert oder ersetzt, so dass sie aus dem Schutzbereich der Rechte Dritter herausfallen, gleichwohl aber den Vertragsbedingungen entsprechen. Sollte der Auftragnehmer beide vorgenannten Formen der Behebung einer Schutzrechtsbeanstandung verweigern oder die von dem Auftragnehmer gewählte Form fehlschlagen oder für den Auftraggeber unzumutbar sein, ist der Auftragge- ber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Schutzrechtsbeanstandung unter anderem dadurch ab- zuwenden, dass er mit dem Dritten einen Vertrag über die Nutzung der Schutzrechte abschließt. Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter bestehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den erstattet dem Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, sämtliche Aufwendungen und Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden insbesondere etwaige Lizenzver- gütungen im Zusammenhang mit und Auf- wendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entsteheneinem solchen Nutzungsvertrag. Zu- sätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer nach eige- ner Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(i) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten Anforderungen entsprechen; oder
(ii) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erwirkenDarüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Für Liefer Und Dienstleistungsaufträge
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer AN garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter bestehenbe- stehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen vertrags- gegenständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, GenehmigungenGe- nehmigungen, Einwilligun- gen Einwilligungen oder Zahlungen in Verbindung Verbin- dung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich erforderlich sind, damit der Auftraggeber AG die vertragsgegenständ- lichen vertragsgegenständlichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen vorgesehen nutzen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich unver- züglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen vertragsgegenständlichen Leistun- gen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer AN hat den Auftraggeber AG auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von Schutzrechten Schutz- rechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer AN nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch Leistun- gen jedoch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten vereinbarten Anforderungen entsprechenentspre- chen; oder
(iib) für den Auftraggeber AG das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erwirken.
(4c) Stellt der Auftragnehmer AN den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber AG nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung Geltend- machung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Bauvertrag
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte die vom Auftraggeber beauftragten und vom Auftragnehmer erbrachten Trainings- und Untersuchungskonzeptionen frei von Rechten Dritter, ins- besondere frei von Schutzrechten Dritter bestehensind, die der vorgesehenen die ver- tragsgemäße Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag einschränken bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen ausschließen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches schriftli- ches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, ForderungenFor- derungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden Schä- den und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung Ver- letzung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter Drit- ter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer Auftrag- nehmer nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter Drit- ter vermieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten Anforderungen vereinbarten Anforderun- gen entsprechen; oder
(iib) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung Vereinba- rung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber Auftrag- geber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechte Dritter. (1) . Der Auftragnehmer Lieferant garantiert, dass keine Schutzrechte Rechte Dritter bestehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständli- chen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass insbesondere keine weiteren Schutzrechte Dritter wie Lizenzen, GenehmigungenGenehmigun- gen, Einwilligun- gen Einwilligungen oder Zahlungen in Verbindung mit diesen Schutzrechten Dritter er- forderlich erforderlich sind, damit der Auftraggeber Besteller die vertragsgegenständ- lichen vertragsgegenständlichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen vorgesehen nutzen kannkönnen.
(2) . Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Leistungen erhaltenerhält.
(3) . Der Auftragnehmer Lieferant hat den Auftraggeber Besteller auf erstes schriftliches schriftli- ches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden Ansprü- chen und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von Schutzrechten Schutz- rechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer Lieferant nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten vereinbar- ten Anforderungen entsprechen; oder
(iib) für den Auftraggeber Besteller das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung Ver- einbarung erwirken.
(4) . Stellt der Auftragnehmer Lieferant den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber Besteller nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung Geltendma- chung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte die von ihm zu erbringen- den Leistungen frei von Rechten Dritter, insbesondere frei von Schutzrechten Dritter bestehensind, die der vorgesehenen die vertragsgemäße Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag einschränken bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen kannausschließen könnten.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches schriftli- ches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, ForderungenForde- rungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung Verlet- zung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer Auftragneh- mer nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(i) a. die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin wei- terhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten Anforderungen vereinbarten An- forderungen entsprechen; oder
(ii) b. für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung Verein- barung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber Auftragge- ber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden 21 Absatz 2 finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Be Auftragung Von Ict Projekten
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte die von ihm zu erbringen- den Leistungen frei von Rechten Dritter, insbesondere frei von Schutzrechten Dritter bestehensind, die der vorgesehenen die vertragsgemäße Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag einschränken bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen ausschließen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches schriftli- ches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, ForderungenForde- rungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehenentste- hen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung Ver- letzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin in jeder je- der Hinsicht den vertraglich verein- barten vereinbarten Anforderungen entsprechen; oder
(iib) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber Auftragge- ber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter bestehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen ver- tragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftraggeber Auftrag-geber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen Einwilligungen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich erforderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen vertragsgegenständlichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen vorgesehen nutzen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit m it den vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen säm tlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen Verletzung angeblichen Ver-letzung von Schutzrechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden verm ieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten vereinbar-ten Anforderungen entsprechen; oder
(iib) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung Nut-zung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen angem essenen Frist ab, ist der Auftraggeber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Ingenieur Und Architekturleistungen
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer AN garantiert, dass keine Schutzrechte Dritter bestehen, die der vorgesehenen Nutzung der vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftraggeber AG entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen Einwilligungen oder Zahlungen in Verbindung mit m it Schutzrechten Dritter er- forderlich erforderlich sind, damit dam it der Auftraggeber AG die vertragsgegenständ- lichen vertrags-gegenständlichen Leistungen wie im Vertrag bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen vorgesehen nutzen kann.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen vertrags- gegenständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer AN hat den Auftraggeber AG auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, ForderungenForderun- gen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer AN nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren m odifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten Anforderungen vereinbarten Anforde- rungen entsprechen; oder
(iib) für den Auftraggeber AG das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer AN den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber AG nach eigenem Ermessen Erm essen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenz- entgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Projektmanagementvertrag
Rechte Dritter. (1) Der Auftragnehmer garantiert, dass keine Schutzrechte die von ihm zu erbringen- den Leistungen frei von Rechten Dritter, insbesondere frei von Schutzrechten Dritter bestehensind, die der vorgesehenen die vertragsgemäße Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen durch den Auftraggeber entgegenstehen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Einwilligun- gen oder Zahlungen in Verbindung mit Schutzrechten Dritter er- forderlich sind, damit der Auftraggeber die vertragsgegenständ- lichen Leistungen wie im Vertrag einschränken bzw. im jeweiligen Auftrag vor- gesehen nutzen kannausschließen könnten.
(2) Die Parteien haben einander unverzüglich über erhobene oder drohende Ansprüche in Bezug auf Rechte Dritter in Kenntnis zu setzen und/oder die andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Verstößen oder angeblichen Verstößen gegen Rechte Dritter in Verbindung mit den vertragsgegen- ständlichen Leistungen erhalten.
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erstes schriftliches schriftli- ches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, ForderungenFor- derungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden Schä- den und Auf- wendungen Aufwendungen freizustellen, die diesem aus der Verletzung Ver- letzung oder an- geblichen angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter Drit- ter entstehen. Zu- sätzlich Zusätzlich zu diesen Pflichten kann der Auftragnehmer Auftrag- nehmer nach eige- ner eigener Xxxx und auf eigene Kosten entweder:
(ia) die vertragsgegenständlichen Leistungen so modifizieren oder ersetzen, dass die Verletzung Ver- letzung oder angebliche Verlet- zung Verletzung von Rechten Dritter vermieden wird, die Leistungen je- doch jedoch auch weiterhin in jeder Hinsicht den vertraglich verein- barten vereinbarten Anforderungen entsprechen; oder
(iib) für den Auftraggeber das Recht zur (weiteren) Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung Vereinba- rung erwirken.
(4) Stellt der Auftragnehmer den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftraggeber Auftrag- geber nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz oder zu einer ent- sprechenden entsprechenden Minderung des Kaufpreises und/oder des Lizen- zentgeltes Lizenzentgeltes berechtigt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 17(2)finden auf diese Ziffer 15 keine Anwendung.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Personalvermittlungsleistungen