Common use of Rechte Dritter Clause in Contracts

Rechte Dritter. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

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Samples: www.selfiewall.net, www.onlinegroup.at

Rechte Dritter. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen Inanspruchnahmen, Pfandrechten und Pfandrechten sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die Kosten die zur Aufhebung Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

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Samples: www.sounds-web.de

Rechte Dritter. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen Inanspruch- nahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger derarti- ger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

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Samples: www.erento.com

Rechte Dritter. Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter seiner Gläubiger freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während wäh- rend der Laufzeit des Mietvertrages Vertragslaufzeit die vermieteten gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten.

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Samples: www.gb-mediensysteme.de

Rechte Dritter. Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter seiner Gläubiger freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages Vertragslaufzeit die vermieteten gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richten.

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Samples: www.petri-event.com

Rechte Dritter. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhaltenfrei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werdenwerden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

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Samples: showtec-muc.de

Rechte Dritter. Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen Inanspruchnah- men und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigenbenachrich- tigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages Vertragslaufzeit die vermieteten gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen genom- men werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Ein- griffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten.

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Samples: www.barowski-ag.de

Rechte Dritter. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhaltenfrei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

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Samples: www.evented.de

Rechte Dritter. Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter seiner Gläubiger freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages Vertragslaufzeit die vermieteten gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten.

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Samples: soundsolution.de

Rechte Dritter. Der Mieter hat die Geräte Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen Inanspruch- nahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter die Ton Direkt GmbH unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte Mietsache dennoch gepfändet oder in irgendeiner irgendei- ner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werdenwird. Der Mieter trägt alle verpflichtet sich, die Kosten, die zur Aufhebung derartiger derarti- ger Eingriffe Dritter erforderlich sind, zu tragen.

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Samples: tondirekt.de