Rechte Dritter. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen. Insbesondere darf die Ausübung der Nutzungsrechte, zu deren Ein- räumung sich der Auftragnehmer verpflichtet hat, nicht durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
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Rechte Dritter. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen sichert zu, dass die Lieferungen und Leis- tungen frei von Rechten Dritter zu erbringensind und insbesondere durch die Weiterveräußerung, die Benutzung oder den Einbau von Liefer- oder Leistungsgegenständen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Insbesondere darf die Ausübung der Nutzungsrechte, zu deren Ein- räumung sich Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter ist der Auftragnehmer verpflichtet hatverpflichtet, nicht durch Rechte Befriedigung des Rechtsinhabers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber sicherzustellen; von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter beeinträchtigt werdenwird er den Auftraggeber freistellen.
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Rechte Dritter. Der Auftragnehmer hat seine sichert zu, dass die Lieferungen und Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringensind und insbesondere durch die Weiterveräußerung, die Benutzung oder den Einbau von Liefer- oder Leistungsgegenständen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Insbesondere darf die Ausübung der Nutzungsrechte, zu deren Ein- räumung sich Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter ist der Auftragnehmer verpflichtet hatverpflichtet, nicht durch Rechte Befriedigung des Rechtsinhabers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber sicherzustellen; von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter beeinträchtigt werdenwird er den Auftraggeber freistellen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechte Dritter. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen. Insbesondere darf die Ausübung der Nutzungsrechte, zu deren Ein- räumung Einräumung sich der Auftragnehmer verpflichtet hat, nicht durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
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Rechte Dritter. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen. Insbesondere darf die Ausübung der Nutzungsrechte, zu deren Ein- räumung Einräu- mung sich der Auftragnehmer verpflichtet hat, nicht durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen