Common use of Rechte und Pflichten des Auftragnehmers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer führt die Datenverarbeitung im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags grundsätzlich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeiten, wenn in dem Drittland entsprechende Unterauftragnehmer unter Einhaltung der Anforderungen in Ziffer 5 eingesetzt werden und die Anforderungen von Art. 44 bis 48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme i. S. v. Art. 49 DSGVO vorliegt.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Gemäß Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gemäß Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gemäß Art. 28 Dsgvo Stand