Vertraulichkeitsverpflichtung Musterklauseln

Vertraulichkeitsverpflichtung. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung der Vertraulichkeit über Daten, die er im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält bzw. zur Kenntnis erlangt, verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
Vertraulichkeitsverpflichtung. (Art. 28 Abs. 3 lit b und 29 DSGVO sowie § 6 DSG)
Vertraulichkeitsverpflichtung. Der Käufer verpflichtet sich die Existenz, den Inhalt und die Bedingungen von bereits mit dem Verkäufer abgeschlossenen oder noch mit ihm abzuschließenden Kaufverträgen nicht Dritten (mit Ausnahme seiner eigenen Vertragshändler und/oder Handelsvertreter) gegenüber offenzulegen und verpflichtet sich außerdem die erlangten Informationen und Daten ausschließlich zum Zweck des Abschlusses des Vertrags zu verwenden, es sei denn, er hat vorher die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers erhalten, solche Informationen oder Daten für bestimmte andere Zwecke zu verwenden. Die zuvor benannte Verpflichtung erfasst alle wissenschaftlichen und technischen Informationen in Bezug auf die Produkte, die unter diesen Allgemeinen Bedingungen verkauft werden, sowie die geschäftlichen und finanziellen Informationen, gleich in welcher Weise sie zur Verfügung gestellt werden. Von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind nur Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits in der Öffentlichkeit bekannt sind. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer für jeden Verstoß gegen die Vertraulichkeitsregelungen oder gegen andere Regelung dieser Allgemeinen Bedingungen durch ihn selbst und/oder durch seine Vertragshändler und/oder Handelsvertreter haftbar.
Vertraulichkeitsverpflichtung. 19.1 Der Besteller hält sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit LINAK zugänglich gemacht werden, geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Vertraulichkeitsverpflichtung. Der Lieferant verpflichtet sich, die Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten sowie die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung zu verwenden die vertraulichen Informationen an niemanden weiterzugeben - es sei denn, dies ist in Ziff. 3 vorgesehen die vertraulichen Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten (Art. 28 DSGVO). Dies beinhaltet auch die dem aktuellen Stand der Technik angepassten technischen Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO). sicherzustellen, dass Dritte, an die der Lieferant vertrauliche Informationen weitergibt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung anerkennen und so befolgen, als ob sie selbst ebenfalls Partei dieser Vereinbarung wären; eine Weitergabe an Subunternehmer erfolgt nur soweit erforderlich mit Blick auf den Vereinbarungszweck ISG für jede Verletzung der Vertraulichkeit durch Dritte, gegenüber denen der Lieferant vertrauliche Informationen offengelegt hat, schadlos zu halten. Ausnahmen - Zulässige Offenlegung ISG stimmt zu, dass der Lieferant vertrauliche Informationen offenlegen darf: in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gegenüber professionellen Beratern (zB. Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälte) soweit dies von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Regierungs-, Aufsichts- oder Regulierungsbehörde verlangt wird mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ISG. Es ist dem Lieferanten erlaubt, vertrauliche Informationen gegenüber mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen (§§ 15 AktG) und Subunternehmen offenzulegen, soweit die Offenlegung in Bezug auf den Projektzusammenhang notwendig ist. Die verbundenen Unternehmen sind vom Lieferanten zur Geheimhaltung im Sinne dieser Vereinbarung zu verpflichten. Der Lieferant übernimmt gegenüber ISG die volle Verantwortung für verbundene Unternehmen und Subunternehmen im Zusammenhang mit der Offenlegung von vertraulichen Informationen. Der Lieferant verpflichtet sich (soweit gesetzlich zulässig), ISG unverzüglich über die gesamten Umstände einer Offenlegung gemäß Ziff. 2 oder bei Kenntnis der Tatsache, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung offengelegt wurden, zu informieren.
Vertraulichkeitsverpflichtung. Jede der Parteien behandelt (und trägt dafür Sorge, dass jeder ihrer jeweiligen Vertreter dies ebenfalls beachtet) die Vertraulichen Informationen vertraulich und offenbart keine Vertrauli- chen Informationen gegenüber einer Person (außer an einen ihrer Vertreter) oder verwendet solche Vertraulichen Informationen für einen anderen Zweck, außer (i) soweit in nachstehen- der Ziffer 12.3 gestattet, oder (ii) soweit die jeweils andere Partei einwilligt.
Vertraulichkeitsverpflichtung. Hausapotheke stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem stellt
Vertraulichkeitsverpflichtung. American Express wird angemessene Maßnahmen treffen, um die von Ihnen eingereichte Zusammenfassung bzw. die voll- ständige Version der Ergebnisse eines Annual Onsite Security Assessments, des PCI Self-Assessment Questionnaires und die Zusammenfassung bzw. die vollständige Version der Ergebnisse eines Quarterly Network Scans (die Validierungsdokumente) vertraulich zu behandeln, und die Validierungsdokumente für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Zugang der Dokumente Dritten gegenüber nicht offenlegen. Dritte im vorgenannten Sinne sind nicht: Bevollmächtigte und / oder Vertreter sowie Dienstleister und Subunternehmer von American Express, die damit beauftragt sind, American Express bei der Durchführung der Daten- sicherheitsrichtlinien zu unterstützen. Diese Dienstleister und Subunternehmer sind damit beauftragt, die erforderlichen Validierungsdokumente zu sammeln, auf Vollständigkeit zu prüfen und zu archivieren. Insoweit erfolgt die Erhebung und Ver- arbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG); American Express bleibt „Herr der Daten“. Die Dienstleister und Subunternehmer sind bei der Ausführung ihrer Tätig- keit den vertraglich fixierten Weisungen von American Express unterworfen sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht nicht in Bezug auf Informationen,
Vertraulichkeitsverpflichtung a) easybill ist bei der Verarbeitung von Daten für den Kunden zur Wahrung der Vertraulichkeit über Daten, die er im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält bzw. zur Kenntnis erlangt, verpflichtet.
Vertraulichkeitsverpflichtung. (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen sowie Datensicherheitsmaßnahmen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.