Common use of Rechtsgewährleistung Clause in Contracts

Rechtsgewährleistung. 11.1 Die Lieferantin gewährleistet, dass sie über die notwendigen Rechte und Bewilligungen verfügt, die vereinbarten Produkte und/oder Dienstleistungen zu liefern und dass mit der bestimmungsgemässen Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen keine Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. 11.2 Die Lieferantin verteidigt die BJB und ihre Konzernunternehmen auf eigene Kosten und eigenes Risiko gegen alle angeblichen oder tatsächlichen Ansprüche eines Dritten, der eine Verletzung seiner Immaterialgüterrechte oder sonstigen Rechte an den Produkten und/oder Dienstleistungen geltend macht und wird die BJB und ihre Konzernunternehmen gegen alle daraus entstehen- den Schäden und Kosten schadlos halten. Die BJB unterrichtet die Lieferantin innert angemessener Frist über derartige Ansprüche und überlässt der Lieferan- tin auf deren Verlangen die Rechtsverteidigung, sofern sich die BJB nicht aus wichtigem Grund veranlasst sieht, diese nicht der Lieferantin zu überlassen. 11.3 Sofern die Produkte und/oder Dienstleistungen angebliche oder rechtskräftig festgestellte Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, ist die Lieferantin berechtigt, die Nachbesserung und den Austausch von Produkten und/oder Dienstleistungen auf eigene Kosten vorzunehmen, so- fern diese äquivalent zu den vertraglich geschuldeten Produkten und/oder Dienstleistungen sind, oder sie kann auf ihre Kosten diejenigen Rechte beschaf- fen, die der BJB und ihren Konzernunternehmen weiterhin die Nutzung der Pro- dukte und/oder Dienstleistungen ermöglichen. Kann die Lieferantin innert ange- messener Frist keine dieser Möglichkeiten umsetzen, kann die BJB mit sofortiger Wirkung vom jeweiligen Vertrag gegen Rückzahlung der entsprechenden Ge- bühren zurücktreten.

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Samples: General Purchasing Conditions

Rechtsgewährleistung. 11.1 Die Lieferantin gewährleistetEs gelten die Bestimmungen des Herstellers. My- comp IT-Services GmbH tritt dem Kunden sämtliche Ansprüche zur direkten Geltendmachung gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten ab. Jede weitere Rechtsgewährleistung wird wegbedungen. Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten ist oder nach Mei- nung von Mycomp IT-Services GmbH werden könnte, kann Mycomp IT-Services GmbH dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht verschaffen, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen vertraglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass sie über die notwendigen Rechte und Bewilligungen verfügt, die vereinbarten Produkte und/oder Dienstleistungen zu liefern und dass mit der bestimmungsgemässen Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen es keine Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. 11.2 Die Lieferantin verteidigt die BJB mehr verletzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglich- keiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand rea- lisierbar sind, das Produkt zurücknehmen und ihre Konzernunternehmen den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstatten. Sollten Dritte gegen den Kunden wegen Verletzung angeblich ihnen gehörender Schutzrechte Ansprüche geltend machen, wird cloutson auf eigene Kosten die Verteidigung führen und eigenes Risiko gegen alle angeblichen oder tatsächlichen Ansprüche allfällige dem Kunden durch rechtskräftiges Gerichtsurteil auferlegte Kosten und Schadenersatzleistungen übernehmen, wenn der Kunde cloutson sofort schriftlich über den erhobenen Anspruch unterrichtet und cloutson zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines DrittenVerglei- ches, ermächtigt und dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang unterstützt und sich der An- spruch des Dritten darauf stützt, der eine Verletzung seiner Immaterialgüterrechte bestimmungsge- mässe Gebrauch des unveränderten Produktes bzw. der Leistung verletze ein in der Schweiz bestehendes Schutzrecht oder sonstigen Rechte an den Produkten und/oder Dienstleistungen geltend macht und wird die BJB und ihre Konzernunternehmen gegen alle daraus entstehen- den Schäden und Kosten schadlos halten. Die BJB unterrichtet die Lieferantin innert angemessener Frist über derartige Ansprüche und überlässt der Lieferan- tin auf deren Verlangen die Rechtsverteidigung, sofern sich die BJB nicht aus wichtigem Grund veranlasst sieht, diese nicht der Lieferantin zu überlassenstelle unlauteren Wettbewerb dar. 11.3 Sofern die Produkte und/oder Dienstleistungen angebliche oder rechtskräftig festgestellte Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, ist die Lieferantin berechtigt, die Nachbesserung und den Austausch von Produkten und/oder Dienstleistungen auf eigene Kosten vorzunehmen, so- fern diese äquivalent zu den vertraglich geschuldeten Produkten und/oder Dienstleistungen sind, oder sie kann auf ihre Kosten diejenigen Rechte beschaf- fen, die der BJB und ihren Konzernunternehmen weiterhin die Nutzung der Pro- dukte und/oder Dienstleistungen ermöglichen. Kann die Lieferantin innert ange- messener Frist keine dieser Möglichkeiten umsetzen, kann die BJB mit sofortiger Wirkung vom jeweiligen Vertrag gegen Rückzahlung der entsprechenden Ge- bühren zurücktreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 11.1 Die Lieferantin gewährleistet, dass sie über die notwendigen Rechte und Bewilligungen verfügt, die vereinbarten Produkte und/oder Dienstleistungen Dienstleistun- gen zu liefern und dass mit der bestimmungsgemässen Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen keine Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. 11.2 Die Lieferantin verteidigt die BJB und ihre Konzernunternehmen auf eigene Kosten und eigenes Risiko gegen alle angeblichen oder tatsächlichen Ansprüche eines Dritten, der eine Verletzung seiner Immaterialgüterrechte oder sonstigen Rechte an den Produkten und/oder Dienstleistungen geltend macht und wird die BJB und ihre Konzernunternehmen gegen alle daraus entstehen- den entstehenden Schäden und Kosten schadlos halten. Die BJB unterrichtet die Lieferantin innert angemessener Frist über derartige Ansprüche und überlässt der Lieferan- tin Lieferantin auf deren Verlangen die Rechtsverteidigung, sofern sich die BJB nicht aus wichtigem Grund veranlasst sieht, diese nicht der Lieferantin zu überlassen. 11.3 Sofern die Produkte und/oder Dienstleistungen angebliche oder rechtskräftig festgestellte Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, ist die Lieferantin berechtigt, die Nachbesserung und den Austausch von Produkten und/oder Dienstleistungen auf eigene Kosten vorzunehmen, so- fern sofern diese äquivalent zu den vertraglich geschuldeten Produkten und/oder Dienstleistungen sind, oder sie kann auf ihre Kosten diejenigen Rechte beschaf- fenbe- schaffen, die der BJB und ihren Konzernunternehmen weiterhin die Nutzung der Pro- dukte Produkte und/oder Dienstleistungen ermöglichen. Kann die Lieferantin innert ange- messener angemessener Frist keine dieser Möglichkeiten umsetzen, kann die BJB mit sofortiger Wirkung vom jeweiligen Vertrag gegen Rückzahlung der entsprechenden Ge- bühren entspre- chenden Gebühren zurücktreten.

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Samples: General Purchasing Conditions

Rechtsgewährleistung. 11.1 Die Lieferantin gewährleistetSR garantiert für die von ihr gelieferten Software-Produkte die vertraglich gemäss Hersteller definierten Nutzungsrechte. Der Kunde verpflichtet sich, SR von Schutzrechtsbehauptungen Dritter in Bezug auf von SR gelieferten Software-Produkten oder von SR erbrachten Dienstleistungen unverzüglich schriftlich und umfassend in Kenntnis zu setzen. Hinsichtlich gelieferter Software-Produkte gelten dabei ausschliesslich die massgeblichen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers. SR tritt dem Kunden sämtliche Ansprüche zur direkten Geltendmachung gegenüber dem Hersteller/Lieferanten ab. Jede weitere Rechtsgewährleistung wird wegbedungen. In Bezug auf die von SR unter dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag erbrachten Dienstleistungen und Dienstleistungsergebnisse gewährleistet SR, dass sie über die notwendigen Rechte und Bewilligungen verfügtvon ihr keine gewerblichen Schutzrechte wissentlich verletzt werden. Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die vereinbarten Produkte und/der Ausübung der dem Kunden vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, ermächtigt der Kunde SR, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich oder Dienstleistungen aussergerichtlich allein zu liefern führen. Macht SR von dieser Ermächtigung nach deren Gutdünken Gebrauch, so darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der SR anerkennen und dass mit der bestimmungsgemässen Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen keine Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. 11.2 Die Lieferantin verteidigt die BJB und ihre Konzernunternehmen SR ist verpflichtet, diese Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln verschafft SR nach ihrer Xxxx dem Kunden das Recht zur Weiterbenutzung, tauscht das betreffende Arbeitsergebnis aus oder verändert es so, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt, oder wenn das Vorliegende nicht im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten liegt, nimmt SR das betreffende Dienstleistungsergebnis zurück und eigenes Risiko gegen alle angeblichen erstattet dem Kunden seine dafür geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die zwischenzeitlich erfolgte Nutzung. Der Kunde sichert zu, dass er SR keine Unterlagen überlassen wird, welche direkt oder tatsächlichen Ansprüche eines Drittenin verarbeiteter oder umgestalteter Form rechtlich geschützte Werke Dritter enthalten, der eine Verletzung seiner Immaterialgüterrechte oder sonstigen Rechte an den Produkten und/oder Dienstleistungen geltend macht und wird bzw. dass er berechtigt ist, die BJB und ihre Konzernunternehmen gegen alle daraus entstehen- den Schäden und Kosten schadlos halten. Die BJB unterrichtet die Lieferantin innert angemessener Frist über derartige Ansprüche und überlässt der Lieferan- tin auf deren Verlangen die Rechtsverteidigung, sofern sich die BJB nicht aus wichtigem Grund veranlasst sieht, diese nicht der Lieferantin Unterlagen SR zur Erbringung ihrer vereinbarten Dienstleistung zu überlassen. 11.3 Sofern die Produkte und/oder Dienstleistungen angebliche oder rechtskräftig festgestellte Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, ist die Lieferantin berechtigt, die Nachbesserung und den Austausch von Produkten und/oder Dienstleistungen auf eigene Kosten vorzunehmen, so- fern diese äquivalent zu den vertraglich geschuldeten Produkten und/oder Dienstleistungen sind, oder sie kann auf ihre Kosten diejenigen Rechte beschaf- fen, die der BJB und ihren Konzernunternehmen weiterhin die Nutzung der Pro- dukte und/oder Dienstleistungen ermöglichen. Kann die Lieferantin innert ange- messener Frist keine dieser Möglichkeiten umsetzen, kann die BJB mit sofortiger Wirkung vom jeweiligen Vertrag gegen Rückzahlung der entsprechenden Ge- bühren zurücktreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen