Reise. Die Dienstleistung, die bei dem Gruppen-Versicherungsnehmer oder einem von diesem autorisierten Reisebüro (einschließlich eines Reiseveranstalters) gebucht wurde und als gebuchte Reiseleistungen enthält: Flüge, Zugtickets, Kreuzfahrten, Hotelreservierungen, Unterkünfte oder Pauschalreisen. XXXXXX XXXXX PARKS
Reise. Jede Urlaubs-/Freizeitreise und jede beruflich bedingte Reise (Geschäftsreise), die die versicherte Person während des Versicherungszeitraums unternimmt. Wege und Fahrten zur Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Reise. Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Reise. Versicherungsschutz besteht in den ersten zwölf Wochen einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
Reise. Ihre Reise an einen oder ab einem Ort, der nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, sowie Ihr Aufenthalt am Reiseziel. Ausgenommen sind Reisen, die Sie unternehmen, um eine medizinische Versorgung oder Behandlung zu erhalten. Ausgenommen sind auch Umzüge oder das Pendeln zur und von der Arbeitsstätte. Zudem darf die Reise nicht länger als 56 Tage dauern. Unternehmen, ein Hotel, eine Eisenbahngesellschaft oder sonstige Anbieter von Reisedienstleistungen.
Reise. Eine Reise ist jede Abwesenheit der versicherten Person von ihrem Wohnsitz mit mindestens einer Übernachtung (hier ist der Nachweis der Übernachtung zu erbringen und der Schadenort darf nicht der Wohnsitz/Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person/en sein) bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend acht Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich oder überwiegend beruflichen Zwecken dienen, besteht Versicherungsschutz für maximal zehn Tage.
Reise. Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Reise. Als Reise im Sinne dieser Verbraucherinformationen gelten alle Reisen, die während des versicherten Aufenthaltes unternommen werden, wenn die Entfernung zwischen dem Aufenthaltsort im Aufenthaltsland und dem Zielort der Reise mehr als 50 km beträgt. Der Verein Living Abroad Community (LAC) hat im Namen eines seiner Mit- glieder eine Krankenversicherung mit Allianz Partners abgeschlossen. Zweck dieser Versicherung ist die Bereitstellung von Erstattungen an die Verbands- mitglieder, die den Sachleistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) gezahlt werden. Die hierdurch entstehenden Rechte und Obliegenheiten • für den die Police abschließenden Versicherungsnehmer-Verein, nach- folgend als "der Versicherungsnehmer-Verein" oder "der LAC-Verband" bezeichnet, • für das Mitglied des Versicherungsnehmer-Vereins, nachfolgend als "die Mitgliedsgesellschaft" bezeichnet, • für internationale Studenten und Doktoranden, Studenten in den Bereichen Sprache und Kulturaustausch, Au-pairs, Praktikanten, Freiwillige sowie „Work and Travel“-Teilnehmer an internationalen Mobilitätsprogrammen, die den Status einer versicherten Person erwerben, • für den Versicherer, vertreten durch Allianz Partners und nachfolgend als „der Versicherer“ bezeichnet, werden im vorliegenden Vertrag festgelegt, der französischem Recht unterliegt.
Reise. Beförderung und/oder Aufenthalt während der Geltungsdauer dieses Vertrags, der/die von einer zugelassenen Organisation oder einem zugelassenen Vermittler, mit der/dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde, organisiert, verkauft oder bereitgestellt wurde(n), mit Ausnahme von Reisen im Rahmen von Praktika, Schulveranstaltungen oder Universitätskursen.
Reise. Ihre Reise an einen oder ab einem Ort, der nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, sowie Ihr Aufenthalt am Reiseziel. Ausgenommen sind Reisen, die Sie unternehmen, um eine medizinische Versorgung oder Behandlung zu erhalten. Ausgenommen sind auch Umzüge oder das Pendeln zur und von der Arbeitsstätte. Die maximal zulässige Dauer der Reise finden Sie in den Abschlusshinweisen zu Ihrem Versicherungsprodukt. Unternehmen, ein Hotel, eine Eisenbahngesellschaft oder sonstige Anbieter von Reisedienstleistungen.