Common use of Reparatur Clause in Contracts

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen (Fahrer und ande- re) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.erento.com, schorr.de

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-Erfüllungs- gehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen rechnen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.winter-lausitz.de, www.hoppmann-autowelt.de

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfüllungsgehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen rechnen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.dahlmann-autovermietung.de, www.hiro-online.de

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz LKW durch den Mieter Mieter, noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfüllungsgehilfen (Fahrer und ande- rez. X. Xxxxxx) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur - wenn mit Kosten von mehr als 25,00 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen rechnen ist - zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.terberg-hs.de

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfüllungsgehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat ihn der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,– 25,- (ohne MehrwertsteuerMWSt.) zu rech- nen rechnen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für die ihm nachgewiesenen unbedingt notwendigen Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.campanda.com

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden V secrhulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfüllungsgehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € alse 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen rechnen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. einzuhole n. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Verkehrssicherheitd es Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche .B ereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: klepmeir-autovermietung.de

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfül- lungsgehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen rechnen ist – zu unterrichten un- terrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.erento.com

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer unsachge- mäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfüllungsgehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat he der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – Reparatur-wenn mit Kosten von mehr als € 25,– E 25,- (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen ist – rechnen ist-zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.rorup.net

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter Mieter, noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfüllungsgehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen rechnen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.dahlmann-autovermietung.de

Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen Erfüllungsgehilfen (Fahrer und ande- reandere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur - wenn mit Kosten von mehr als € 25,– 25,- (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen ist – rechnen ist, zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.mauerhoff.de