Reparaturen. Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrsicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 6), von dem Vermieter erstattet. Schadensersatzansprüche für vor Vertragsabschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
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Reparaturen. Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrsicherheit Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 6), von dem Vermieter erstattet. Schadensersatzansprüche für Schadenersatzansprüche für, vor Vertragsabschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
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Reparaturen. Reparaturen die notwendig werdenNotwendige Reparaturen, um die Betriebs- und Verkehrsicherheit oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges Wohnmobils zu gewährleisten gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der und ausgetauschten TeileAltteilen, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 6Punkt 15), von dem Vermieter erstattet. Schadensersatzansprüche für vor Vertragsabschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
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