Common use of Risikomanagement-Verfahren Clause in Contracts

Risikomanagement-Verfahren. Im Rahmen des jeweiligen Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches es ihm ermöglicht, das mit den Anlagepositionen des Teilfonds verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Im Hinblick auf OTC-Derivate, wird der jeweilige Teilfonds ein Verfahren einsetzen, das eine präzise und unabhängige Bewertung der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für jeden Teilfonds sicher, dass das mit Derivaten jeweils verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnettowert des jeweiligen Teilfonds nicht überschreitet („doppeltes Marktsrisikopotential“). Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der jeweiligen Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die für die Liquidation der Positionen erforderliche Zeit berücksichtigt. Ein Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe e) dieses Kapitels festgelegten Grenzen, Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen von vorstehend unter Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a) bis e) dieses Kapitels nicht überschreitet. Wenn ein Teilfonds in indexbasierten Derivaten anlegt, müssen diese Anlagen nicht bei den Anlagegrenzen von vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a) bis e) dieses Kapitels berücksichtigt werden. Ein Derivat, das in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnitts C mit berücksichtigt werden. Die Verwaltungsgesellschaft teilt der CSSF regelmäßig die Arten der Derivate im Portfolio, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivategeschäften verbundenen Risiken bezüglich jedem verwalteten Fonds mit.

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Samples: swissfunddata.ch, www.teletrader.com, www.swiss-rock.ch

Risikomanagement-Verfahren. Im Rahmen des jeweiligen Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches es ihm ermöglicht, das mit den Anlagepositionen des Teilfonds verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Im Hinblick auf OTC-Derivate, Derivate wird der jeweilige Teilfonds wird ein Verfahren einsetzen, das eine präzise und unabhängige Bewertung der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für jeden Teilfonds sicher, dass das mit Derivaten jeweils verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnettowert des jeweiligen Teilfonds nicht überschreitet („doppeltes MarktsrisikopotentialMarktrisikopotential“). Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der jeweiligen Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die für die Liquidation der Positionen erforderliche Zeit berücksichtigt. Ein Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe A. 3. e) dieses Kapitels festgelegten Grenzen, Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen von vorstehend unter Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe A. 3. a) bis e) dieses Kapitels nicht überschreitet. Wenn ein Teilfonds in indexbasierten Derivaten anlegt, müssen diese Anlagen nicht bei den Anlagegrenzen von vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe A. 3. a) bis e) dieses Kapitels berücksichtigt werden. Ein Derivat, das in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnitts C mit berücksichtigt C. mitberücksichtigt werden. Die Verwaltungsgesellschaft teilt der CSSF regelmäßig die Arten der Derivate im Portfolio, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivategeschäften verbundenen Risiken bezüglich jedem verwalteten Fonds Fonds, mit. Nachhaltige Finanzierung ist ein relativ neuer Bereich im Finanzwesen. Im Zeitpunkt der Erstellung dieses Verkaufsprospektes wurde noch kein gültiges Rahmenwerk oder keine allgemein gültige Liste mit Faktoren, die zu berücksichtigen sind, damit sichergestellt ist, dass Anlagen als nachhaltig gelten, veröffentlicht. Das rechtliche und regulatorische Rahmenwerk der nachhaltigen Finanzierung befindet sich derzeit noch in Ausarbeitung. Fehlende gemeinsame Standards können zu unterschiedlichen Ansätzen bei der Definition und der Erreichung von ESG-Zielen führen. ESG-Kriterien können je nach Anlagethema, Anlageklasse, Anlagephilosophie und subjektivem Einsatz verschiedener ESG-Indikatoren bei der Portfoliokonstruktion variieren. Die Auswahl und die Gewichtungen können zu einem gewissen Grad subjektiv sein oder auf Kennzahlen beruhen, die denselben Namen tragen, aber unterschiedliche zugrunde liegende Bedeutungen haben. ESG-Informationen (Analysen, Einschätzungen, Kriterien, Ratings etc.), ob von einer externen und/oder internen Quelle, basieren von Natur aus und in vielen Fällen auf einer qualitativen und wertenden Einschätzung, vor allem wenn klar definierte Marktstandards fehlen und es mehrere Ansätze zu nachhaltigen Anlagen gibt. Bei der Auslegung und der Verwendung von ESG-Kriterien ist daher eine gewisse Subjektivität und ein gewisser Ermessenspielraum unumgänglich. Ein Vergleich von Strategien mit ESG-Kriterien kann deshalb schwierig sein. Anleger sollten beachten, dass die subjektive Bedeutung, die sie bestimmten Arten von ESG-Kriterien zumessen oder nicht, deutlich von jener eines Teilfonds abweichen kann. Da es keine einheitlichen Definitionen gibt, ist es möglich, dass bestimmte Anlagen nicht von Steuervorteilen oder -gutschriften profitieren können, weil ESG-Kriterien anders bewertet werden als zunächst angenommen. Bei der Anwendung von ESG-Kriterien auf den Anlageprozess können Wertpapiere bestimmter Emittenten aus nicht finanziellen Gründen ausgeschlossen werden. Daher können Marktchancen ungenutzt bleiben, welche Fonds, die keinen ESG-Kriterien unterliegen, offenstehen. ESG-Informationen von externen Datenanbietern können unvollständig, ungenau oder nicht verfügbar sein. Daher besteht das Risiko, ein Wertpapier oder einen Emittenten nicht korrekt zu bewerten, was dazu führt, dass ein Wertpapier auf nicht korrekter Grundlage berücksichtigt oder ausgeschlossen wird. Anbieter von Informationen über die „ESG- fähigkeit“ sind private Unternehmen, die solche Informationen für eine Reihe von Emittenten liefern. Die Bewertung von Emittenten oder Instrumenten kann von diesen Anbietern aufgrund von ESG-Kriterien oder anderen Faktoren in ihrem eigenen Ermessen und von Zeit zu Zeit geändert werden. Der Ansatz nachhaltiger Finanzierung kann sich mit der Zeit weiterentwickeln sowohl aufgrund einer Optimierung der Entscheidungsfindungsprozesse zur Adressierung von ESG- Faktoren und -Risiken als auch aufgrund rechtlicher und regulatorischer Entwicklungen.

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Samples: swissfunddata.ch, www.swissfunddata.ch, www.swiss-rock.ch

Risikomanagement-Verfahren. Im Rahmen des jeweiligen Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches es ihm ermöglicht, das mit den Anlagepositionen des Teilfonds verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Im Hinblick auf OTC-Derivate, Derivate wird der jeweilige Teilfonds wird ein Verfahren einsetzen, das eine präzise und unabhängige Bewertung der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für jeden Teilfonds sicher, dass das mit Derivaten jeweils verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnettowert des jeweiligen Teilfonds nicht überschreitet („doppeltes MarktsrisikopotentialMarktrisikopotential“). Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der jeweiligen Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die für die Liquidation der Positionen erforderliche Zeit berücksichtigt. Ein Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe A. 3. e) dieses Kapitels festgelegten Grenzen, Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen von vorstehend unter Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe A. 3. a) bis e) dieses Kapitels nicht überschreitet. Wenn ein Teilfonds in indexbasierten Derivaten anlegt, müssen diese Anlagen nicht bei den Anlagegrenzen von vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe A. 3. a) bis e) dieses Kapitels berücksichtigt werden. Ein Derivat, das in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnitts C C. mit berücksichtigt werden. Die Verwaltungsgesellschaft teilt der CSSF regelmäßig die Arten der Derivate im Portfolio, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivategeschäften verbundenen Risiken bezüglich jedem verwalteten Fonds Fonds, mit.

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Samples: www.swiss-rock.ch

Risikomanagement-Verfahren. Im Rahmen des jeweiligen Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches es ihm ermöglicht, das mit den Anlagepositionen des Teilfonds verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Im Hinblick auf OTC-Derivate, wird der jeweilige Teilfonds ein Verfahren einsetzen, das eine präzise und unabhängige Bewertung der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für jeden Teilfonds sicher, dass das mit Derivaten jeweils verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnettowert des jeweiligen Teilfonds nicht überschreitet („doppeltes Marktsrisikopotential“). Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der jeweiligen Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die für die Liquidation der Positionen erforderliche Zeit berücksichtigt. Ein Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe e) dieses Kapitels festgelegten Grenzen, Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen von vorstehend unter Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a) bis e) dieses Kapitels nicht überschreitet. Wenn ein Teilfonds in indexbasierten Derivaten anlegt, müssen diese Anlagen nicht bei den Anlagegrenzen von vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a) bis e) dieses Kapitels berücksichtigt werden. Ein Derivat, das in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnitts C mit berücksichtigt werden. Die Verwaltungsgesellschaft teilt der CSSF regelmäßig die Arten der Derivate im Portfolio, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivategeschäften verbundenen Risiken bezüglich jedem verwalteten Fonds mit. Mit Hilfe des Risikomanagement-Verfahrens erfasst und misst die Verwaltungsgesellschaft das Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kredit- und Kontrahentenrisiko, Nachhaltigkeitsrisiko und alle sonstigen Risiken, einschließlich operationellen Risiken, die für den Fonds wesentlich sind. Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden Risiko-Indikatoren herangezogen. Die Risikoindikatoren können quantitativen oder qualitativen Faktoren entsprechen und orientieren sich an Umwelt-, Sozial- und Governance Aspekten und dienen der Risikomessung in Bezug auf die betrachteten Aspekte.

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Samples: www.easybank.at