Common use of Sanktionen Clause in Contracts

Sanktionen. Der Kunde sichert zu, garantiert und bestätigt Folgendes: Der Kunde ist keine „sanktionierte Person“; d. h. eine Person oder juristische Person: (i) die in den Listen „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ oder „Sectoral Sanctions Identifications List“ des Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des U.S. Department of the Treasury oder anderen Wirtschaftssanktionslisten einer Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten aufgeführt wird, oder der Common Foreign & Security Policy der Europäischen Union oder einer anderen Regierungsbehörde unterliegt; (ii) die nach den Gesetzen eines Rechtsraums organisiert ist, ordnungsgemäß in einem solchen Rechtsraum ansässig ist oder sich physisch in einem Rechtsraum befindet, der durch das OFAC oder das U.S. Department of State verwalteten Sanktionen unterliegt (jeweils ein „sanktionierter Rechtsraum“ und zum Zeitpunkt der Erstellung Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien und die Krim umfassend); oder (iii) die sich im Besitz einer oder mehrerer sanktionierte r Personen befindet oder von solchen Personen direkt oder indirekt zu insgesamt mindestens 50 % kontrolliert wird. Der Kunde hält alle Wirtschaftssanktionen ein, die durch das OFAC, das U.S. Department of State, die Europäische Union oder das Vereinigte Königreich verwaltet werden („Sanktionsgesetze“). Der Kunde beteiligt weder direkt noch indirekt sanktionierte Personen oder eine Gruppe sanktionierter Personen in irgendeiner Funktion an irgendwelchen Teilen der Transaktionen und Leistungen gemäß diesem Vertrag. Der Kunde führt keine Handlungen aus, durch die Honeywell Sanktionsgesetze verletzen würde. Der Kunde verkauft, exportiert oder reexportiert keine Produkte, Technologien oder Softwareanwendungen von Honeywell oder leitet diese um oder überträgt diese auf andere Weise: (i) an sanktionierte Personen oder (ii) für Zwecke, die durch ein Sanktionsprogramm der Regierung der Vereinigten Staaten untersagt werden. Die fehlende Einhaltung dieser Bestimmung durch den Kunden gilt als wesentlicher Verstoß gegen den Vertrag. Der Kunde benachrichtigt Honeywell unverzüglich, wenn er gegen diese Bestimmung verstößt oder vernünftigerweise annimmt, dass er gegen sie verstoßen wird. Der Kunde stimmt zu, dass Honeywell alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, um die vollständige Einhaltung aller Sanktionsgesetze sicherzustellen, ohne dass für Honeywell eine Haftung entsteht. Wenn Honeywell infolge der fehlenden Einhaltung von Sanktionsgesetzen durch den Kunden einer Haftung unterliegt, hält der Kunde Honeywell in Bezug auf diese Haftung schadlos.

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Samples: Service Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sanktionen. Der Kunde sichert zuSanktionen sind alle wirtschaftlichen oder Finanzsanktio- nen oder Handelsembargos, garantiert und bestätigt Folgendes: Der Kunde ist keine „sanktionierte Person“; d. h. eine Person oder juristische Person: (i) die in den Listen „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ oder „Sectoral Sanctions Identifications List“ des Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des U.S. Department of the Treasury oder anderen Wirtschaftssanktionslisten einer Regierungsbehörde von der Vereinigten Staaten aufgeführt wirdBundesrepublik Deutschland, oder der Common Foreign & Security Policy der Europäischen Union (EU) oder dem Si- cherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt worden sind, umgesetzt oder durchgesetzt werden. Sanktionen sind auch alle wirtschaftlichen oder Finanz- sanktionen oder Handelsembargos, die von den Verei- nigten Staaten von Amerika verhängt worden sind, um- gesetzt oder durchgesetzt werden, es sei denn, dies stellt einen Verstoß gegen die Außenwirtschaftsverordnung („AWV“) dar, oder die Einhaltung der Sanktionen stellt ei- nen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 o- der eine vergleichbare Regelung der EU dar. Weder der Auftragnehmer noch eine seiner Tochterge- sellschaften noch, nach bestem Wissen des Auftragneh- mers, ein gesetzlicher Vertreter des Auftragnehmers o- der einer anderen Regierungsbehörde unterliegt; seiner Tochtergesellschaften ist eine Person, gegen die anwendbare Sanktionen verhängt worden sind, oder steht im Eigentum oder unter der Kontrolle ei- ner Person, gegen die anwendbare Sanktionen verhängt worden sind. Weder der Auftragnehmer noch eine seiner Tochterge- sellschaften noch, nach bestem Wissen des Auftragneh- mers, ein gesetzlicher Vertreter des Auftragnehmers o- der einer seiner Tochtergesellschaften befindet sich in ei- nem Land oder Gebiet, gegen das selbst oder gegen des- sen Regierung anwendbare Sanktionen verhängt worden sind (ii) die nach den Gesetzen eines Rechtsraums organisiert istderzeit Kuba, ordnungsgemäß in einem solchen Rechtsraum ansässig ist oder sich physisch in einem Rechtsraum befindet, der durch das OFAC oder das U.S. Department of State verwalteten Sanktionen unterliegt (jeweils ein „sanktionierter Rechtsraum“ und zum Zeitpunkt der Erstellung Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien und die Krim umfassendKrim- region); , oder (iii) die sich ist in einem solchen Land oder Gebiet einge- tragen oder hat dort seinen Sitz. Der Auftragnehmer: − muss, soweit dies Handlungen im Besitz einer oder mehrerer sanktionierte r Personen befindet oder von solchen Personen direkt oder indirekt zu insgesamt mindestens 50 % kontrolliert wird. Der Kunde hält Zusammenhang mit diesem Vertrag betrifft, alle Wirtschaftssanktionen einSanktionen und ex- portkontrollrechtlichen Anforderungen einhalten, die durch das OFACfür ihn und seine geschäftlichen Aktivitäten gel- ten; − darf Gegenstände, die er vom Auftraggeber erhal- ten hat, an Dritte nicht verkaufen, liefern oder wei- tergeben, falls dies dazu führen würde, dass der Auf- traggeber gegen anwendbare Sanktionen oder Ex- portkontrollvorschriften verstößt; − darf Gegenstände, die er vom Auftraggeber erhal- ten hat, an Dritte nicht verkaufen, liefern oder wei- tergeben, soweit dies auf der Grundlage von an- wendbaren Sanktionen oder Exportkontrollvor- schriften verboten ist; − darf keine Handlungen ausführen, die dazu führen, dass der Auftraggeber gegen anwendbare Sanktio- nen oder Exportkontrollen verstößt; − muss den Auftraggeber unverzüglich in Textform in- formieren, falls der Auftragnehmer von irgendeinem Ereignis oder einem Vorgang erfährt, das U.S. Department of State, die Europäische Union oder das Vereinigte Königreich verwaltet werden („Sanktionsgesetze“)bzw. Der Kunde beteiligt weder direkt noch indirekt sanktionierte Personen oder eine Gruppe sanktionierter Personen in irgendeiner Funktion an irgendwelchen Teilen der Transaktionen und Leistungen gemäß diesem Vertrag. Der Kunde führt keine Handlungen aus, durch die Honeywell Sanktionsgesetze verletzen dazu führen würde. Der Kunde verkauft, exportiert oder reexportiert keine Produkte, Technologien oder Softwareanwendungen von Honeywell oder leitet diese um oder überträgt diese auf andere Weise: (i) an sanktionierte Personen oder (ii) für Zwecke, die durch ein Sanktionsprogramm der Regierung der Vereinigten Staaten untersagt werden. Die fehlende Einhaltung dieser Bestimmung durch den Kunden gilt als wesentlicher Verstoß gegen den Vertrag. Der Kunde benachrichtigt Honeywell unverzüglich, wenn er gegen diese Bestimmung verstößt oder vernünftigerweise annimmt, dass er der Auftragnehmer oder der Auftraggeber gegen sie verstoßen wirdanwendbare Sanktionen o- der Exportkontrollen verstößt, soweit dies Vorgänge im Zusammenhang mit diesem Vertrag betrifft. Der Kunde stimmt zuUnabhängig von den übrigen Bestimmungen dieser Klausel ist der Auftraggeber berechtigt, alle geschäftli- chen Aktivitäten, Lieferungen und/oder alle damit im Zu- sammenhang stehenden Verträge (einschließlich dieses Vertrages) mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der betroffene Vertrag oder ein Teil des betroffenen Vertra- ges oder Handlungen des Auftragsnehmers dazu führen würden, dass Honeywell alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, um die vollständige Einhaltung aller Sanktionsgesetze sicherzustellen, ohne dass für Honeywell eine Haftung entsteht. Wenn Honeywell infolge der fehlenden Einhaltung von Sanktionsgesetzen durch den Kunden einer Haftung unterliegt, hält der Kunde Honeywell in Bezug auf diese Haftung schadlosAuftraggeber gegen anwendbare Sanktionen oder Exportkontrollvorschriften verstößt.

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Samples: Einkaufs Und Zahlungsbedingungen, Einkaufs Und Zahlungsbedingungen

Sanktionen. 11.1 Der Kunde sichert zuKäufer versichert, garantiert dass weder er noch seine verbundenen Unternehmen im Sinne von Abs. 3 Pkt. 43 des Rechnungslegungsgesetzes („Verbundene Unternehmen“) restriktiven oder diskriminierenden Maßnahmen im Handel oder in anderen Wirtschaftsbereichen unterliegen, die mit der Absicht verhängt wurden, eine Änderung der Politik oder einzelner Handlungen herbeizuführen („Sanktionen“), die von der sanktionierenden Behörde in Bezug auf eine der folgenden Kategorien verhängt wurden: (i) Länder, (ii) Ländergruppen, (iii) natürliche Personen, (iv) juristische Personen („von Sanktionen betroffene Personen“). Sanktionen können insbesondere in Form eines teilweisen oder vollständigen Import- / Exportverbots, eines Einreise- / Einreiseverbots in ein bestimmtes Gebiet, des Einfrierens von Eigentum, eines Verbots gewerblicher Niederlassungen oder Investitionen in / an / gemeinsam mit sanktionierten Personen erfolgen. Für die Zwecke dieser AGB bedeutet sanktionierende Behörde( i) jede übernationale Organisation und bestätigt Folgendes: Der Kunde jedes Organ/jede Einrichtung dieser Organisation, die nicht in den folgenden Absätzen aufgeführt sind, (ii) jeden Staat, der nicht in den folgenden Absätzen aufgeführt ist, (iii) die Europäische Union und ihre Organe, (iv) die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Bundesorgane. 11.2 Keine Partei ist keine „sanktionierte Person“; d. h. verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, wenn dies gegen die für diese Partei geltenden Sanktionen verstößt. Für den Fall, dass die Erfüllung des Vertrags einen Verstoß gegen die Sanktionen darstellt oder als Verstoß gegen/Umgehung der Sanktionen ausgelegt werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, die andere Partei nach eigenem Ermessen über Folgendes zu informieren: 11.2.1 Aussetzung der Vertragserfüllung bis zum Ende der Sanktionen; 11.2.2 Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung, wenn vernünftigerweise angenommen werden kann, dass die Sanktion für einen Zeitraum in Kraft bleiben wird, der eine Person weitere Erfüllung des Vertrags für den Verkäufer undurchsetzbar oder juristische Person:nutzlos macht. Ist der Verkäufer verpflichtet, an die andere Partei eine Zahlung für einen bereits erfüllten Teil des Vertrages zu leisten, so wird in diesem Fall die Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung (i) ausgesetzt, bis diese Zahlung nicht mehr gegen die in den Listen „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ oder „Sectoral Sanctions Identifications List“ des Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des U.S. Department of the Treasury oder anderen Wirtschaftssanktionslisten einer Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten aufgeführt wirdSanktionen verstößt, oder der Common Foreign & Security Policy der Europäischen Union oder einer anderen Regierungsbehörde unterliegt; (ii) die nach den Gesetzen eines Rechtsraums organisiert ist, ordnungsgemäß in einem solchen Rechtsraum ansässig ist oder sich physisch in einem Rechtsraum befindet, der durch das OFAC oder das U.S. Department of State verwalteten Sanktionen unterliegt (jeweils ein „sanktionierter Rechtsraum“ und zum Zeitpunkt der Erstellung Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien und die Krim umfassend); oder (iii) die sich im Besitz einer oder mehrerer sanktionierte r Personen befindet oder von solchen Personen direkt oder indirekt zu insgesamt mindestens 50 % kontrolliert wird. Der Kunde hält alle Wirtschaftssanktionen ein, die durch das OFAC, das U.S. Department of State, die Europäische Union oder das Vereinigte Königreich verwaltet werden („Sanktionsgesetze“). Der Kunde beteiligt weder direkt noch indirekt sanktionierte Personen oder eine Gruppe sanktionierter Personen in irgendeiner Funktion an irgendwelchen Teilen der Transaktionen und Leistungen gemäß diesem Vertrag. Der Kunde führt keine Handlungen aus, durch die Honeywell Sanktionsgesetze verletzen würde. Der Kunde verkauft, exportiert oder reexportiert keine Produkte, Technologien oder Softwareanwendungen von Honeywell oder leitet diese um oder überträgt diese auf andere Weise: (i) an sanktionierte Personen oder (ii) der Verkäufer kann innerhalb von 12 Monaten nach Kenntnisnahme der Sanktionen von dem erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten und seine Leistung an die andere Partei zurückgeben. In keinem Fall haftet der Verkäufer gegenüber der anderen Partei für ZweckeHandlungen, die auf die Einhaltung der Sanktionen abzielen. 11.3 Ungeachtet des Vorstehenden wird der Käufer vom Verkäufer gekaufte Produkte nicht an sanktionierte Personen weiterverkaufen. 11.3.1 Auf schriftliche Aufforderung des Verkäufers hat der Käufer: 11.3.1.1 dem Verkäufer unverzüglich Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den endgültigen Bestimmungsort des verkauften Produkts bestätigen. 11.3.1.2 Ist der Verkäufer verpflichtet, die im vorstehenden Satz genannten Unterlagen auf Verlangen einer öffentlichen Verwaltungsbehörde zu liefern, so hat der Käufer sie innerhalb einer Frist zu liefern, die es dem Verkäufer ermöglicht, dem Ersuchen rechtzeitig nachzukommen. 11.4 Um Zweifel auszuschließen, gilt die Nichteinreichung der in Punkt 11.3.1 genannten Unterlagen als begründeter Verdacht, dass der Käufer Sanktionen unterliegt oder versucht, sich diesen zu entziehen, und der Verkäufer ist unter diesen Umständen berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen die in Punkt 11.2.1 oder 11.2.2 genannten Rechte auszuüben, wobei die Frist für die Ausübung dieser Rechte ab der Verweigerung der Bereitstellung bzw. dem Nichterhalt der Unterlagen innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist berechnet wird. 11.5 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer von jeglicher Haftung, einschließlich Bußgeldern, Strafen oder Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten), die dem Verkäufer infolge eines Verstoßes gegen Sanktionen durch ein Sanktionsprogramm der Regierung der Vereinigten Staaten untersagt den Käufer oder seine verbundenen Unternehmen entstehen, freizustellen und schadlos zu halten und, soweit möglich, solche Verfahren einzuleiten, wenn sie gegen den Käufer eingeleitet werden. Die fehlende Einhaltung dieser Bestimmung durch Erfüllt der Käufer eine der in diesem Punkt 11 beschriebenen Verpflichtungen nicht, so ist er verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Wertes der gelieferten Ware in den Kunden gilt als wesentlicher Verstoß gegen den Vertragletzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis zu zahlen. Der Kunde benachrichtigt Honeywell unverzüglich, wenn er gegen diese Bestimmung verstößt oder vernünftigerweise annimmt, dass er gegen sie verstoßen wird. Der Kunde stimmt zu, dass Honeywell alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, um Verkäufer kann vom Käufer den Ersatz des die vollständige Einhaltung aller Sanktionsgesetze sicherzustellen, ohne dass für Honeywell eine Haftung entsteht. Wenn Honeywell infolge der fehlenden Einhaltung von Sanktionsgesetzen durch vorbehaltene Vertragsstrafe übersteigenden Schadens zu den Kunden einer Haftung unterliegt, hält der Kunde Honeywell in Bezug auf diese Haftung schadlosim Zivilgesetzbuch vorgesehenen Bedingungen verlangen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sanktionen. 10.1. Der Kunde sichert zuKäufer garantiert, garantiert jetzt und bestätigt Folgendes: Der Kunde ist keine „sanktionierte Person“; d. h. eine Person oder juristische Person: (i) in Zukunft allen Pflichten und Beschränkungen, die in den Listen „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ oder „Sectoral Sanctions Identifications List“ des Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des U.S. Department of the Treasury oder anderen Wirtschaftssanktionslisten einer Regierungsbehörde sich aus allen geltenden Sanktionsvorschriften der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten aufgeführt wirdvon Amerika, oder der Common Foreign & Security Policy der Europäischen Union oder einer anderen Regierungsbehörde unterliegt; (ii) Union, der Niederlande und eines jeglichen Landes, das für die nach den Gesetzen eines Rechtsraums organisiert ist, ordnungsgemäß in einem solchen Rechtsraum ansässig Durchführung des geschlossenen Vertrags relevant ist oder sich physisch in einem Rechtsraum befindetsein kann, der durch das OFAC oder das U.S. Department of State verwalteten Sanktionen unterliegt gerecht zu werden (jeweils ein die sanktionierter Rechtsraum“ und zum Zeitpunkt der Erstellung Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien und die Krim umfassendSanktionsgesetzgebung“); oder (iii) die sich im Besitz einer oder mehrerer sanktionierte r Personen befindet oder von solchen Personen direkt oder indirekt zu insgesamt mindestens 50 % kontrolliert wird. 10.2. Der Kunde hält alle Wirtschaftssanktionen einKäufer garantiert insbesondere, dass er die durch das OFAC, das U.S. Department of State, die Europäische Union oder das Vereinigte Königreich verwaltet werden („Sanktionsgesetze“). Der Kunde beteiligt gekauften Waren weder direkt noch indirekt sanktionierte Personen (juristischen) Personen, Konzernunternehmen, Gruppen oder (staatlichen) Organisationen, die aufgrund der Sanktionsgesetzgebung mit Sanktionen belegt sind, verkaufen, übertragen oder auf jegliche andere Art und Weise bereitstellen wird. 10.3. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass sämtliche Verpflichtungen aus diesem Artikel entsprechend jeder Partei, der er Waren, die er vom Verkäufer bezogen hat, weiterverkauft oder liefert, auferlegt werden. 10.4. Sofern der Käufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich die Verpflichtungen, die sich aus diesem Artikel für ihn ergeben, erfüllt, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung auszusetzen oder aufzulösen, und zwar ohne jegliche Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes seitens des Verkäufers und mit einer vollumfänglichen Schadensersatzpflicht seitens des Käufers gegenüber dem Verkäufer, dies alles gänzlich nach Ermessen des Verkäufers. 11.1. Der Käufer erfüllt jederzeit alle Pflichten und Beschränkungen, die sich aus allen geltenden Antikorruptionsvorschriften der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union, der Niederlande und eines jeglichen Landes, das für die Durchführung des geschlossenen Vertrags relevant ist oder sein kann, (die „Antikorruptionsgesetzgebung“). 11.2. Es ist Arbeitnehmern oder Mitgliedern der Geschäftsführung des Kunden strengstens untersagt, jegliche Gelder, Gaben, Geschenke, Reisen, Unterhaltung oder andere Vergütungen anzubieten oder anzunehmen, die sich auf den Vertrag oder den Verkäufer beziehen und die als Anreiz dafür bestimmt sind (oder als derart betrachtet werden können), auf eine Gruppe sanktionierter Personen in irgendeiner Funktion an irgendwelchen Teilen der Transaktionen bestimmte Art und Leistungen gemäß diesem VertragWeise zu handeln. 11.3. Der Kunde führt keine Handlungen auswird keinerlei politischen Parteien, durch die Honeywell Sanktionsgesetze verletzen würdeKampagnen, Behörden, Beamten oder (Mitarbeitern von) öffentlichen Einrichtungen, Staatsunternehmen, Organisationen, internationalen Einrichtungen etwas direkt oder indirekt mit dem Zweck anbieten, versprechen oder geben, Sachen oder einen jeglichen anderen uneigentlichen Vorteil im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verkäufer zu erlangen. 11.4. Der Kunde verkauftKäufer wird einer Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verkäufer nichts anbieten, exportiert versprechen oder reexportiert keine Produktegeben und nichts von dieser annehmen, Technologien es sei denn, dafür besteht ein anständiger Grund und dies ist im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs angemessen und verstößt auch ansonsten nicht gegen die lokale Gesetzgebung. 11.5. Der Verkäufer informiert den Verkäufer unverzüglich, sofern er bei der Umsetzung des Vertrags von einem jeglichen Umstand erfährt, der möglicherweise gegen die Antikorruptionsgesetzgebung verstößt. 11.6. Sofern der Käufer nicht, nicht rechtzeitig oder Softwareanwendungen von Honeywell oder leitet diese um oder überträgt diese auf andere Weise: (i) an sanktionierte Personen oder (ii) für Zweckenicht ordentlich die Verpflichtungen, die durch ein Sanktionsprogramm sich aus diesem Artikel für ihn ergeben, erfüllt, hat der Regierung der Vereinigten Staaten untersagt werden. Die fehlende Einhaltung dieser Bestimmung durch Verkäufer das Recht, den Kunden gilt als wesentlicher Verstoß gegen den Vertrag. Der Kunde benachrichtigt Honeywell unverzüglichVertrag ohne Inverzugsetzung auszusetzen oder aufzulösen, wenn er gegen diese Bestimmung verstößt oder vernünftigerweise annimmtund zwar ohne jegliche Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes seitens des Verkäufers und mit einer vollumfänglichen Schadensersatzpflicht seitens des Käufers gegenüber dem Verkäufer, dass er gegen sie verstoßen wird. Der Kunde stimmt zu, dass Honeywell alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, um die vollständige Einhaltung aller Sanktionsgesetze sicherzustellen, ohne dass für Honeywell eine Haftung entsteht. Wenn Honeywell infolge der fehlenden Einhaltung von Sanktionsgesetzen durch den Kunden einer Haftung unterliegt, hält der Kunde Honeywell in Bezug auf diese Haftung schadlosdies alles gänzlich nach Ermessen des Verkäufers.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Sanktionen. Der Kunde sichert zu, garantiert und bestätigt Folgendes: Der Kunde ist keine „sanktionierte Person“; d. h. eine Person oder juristische Person: : (i) die in den Listen „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ oder „Sectoral Sanctions Identifications List“ des Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des U.S. Department of the Treasury oder anderen Wirtschaftssanktionslisten einer Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten aufgeführt wird, oder der Common Foreign & Security Policy der Europäischen Union oder einer anderen Regierungsbehörde unterliegt; (ii) die nach den Gesetzen eines Rechtsraums organisiert ist, ordnungsgemäß ordnungsgemäss in einem solchen Rechtsraum ansässig ist oder sich physisch in einem Rechtsraum befindet, der durch das OFAC oder das U.S. Department of State verwalteten Sanktionen unterliegt (jeweils ein „sanktionierter Rechtsraum“ und zum Zeitpunkt der Erstellung Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien und die Krim umfassend); oder (iii) die sich im Besitz einer oder mehrerer sanktionierte r sanktionierter Personen befindet oder von solchen sol chen Personen direkt oder indirekt zu insgesamt mindestens 50 % kontrolliert wird. Der Kunde hält alle Wirtschaftssanktionen ein, die durch das OFAC, das U.S. Department of State, die Europäische Union oder das Vereinigte Königreich verwaltet werden („Sanktionsgesetze“). Der Kunde beteiligt weder direkt noch indirekt sanktionierte Personen oder eine Gruppe sanktionierter Personen in irgendeiner Funktion an irgendwelchen Teilen der Transaktionen und Leistungen gemäß gemäss diesem Vertrag. Der Kunde führt keine Handlungen aus, durch die Honeywell Sanktionsgesetze verletzen würde. Der Kunde verkauft, exportiert oder reexportiert keine Produkte, Technologien oder Softwareanwendungen von Honeywell oder leitet diese um oder überträgt diese auf andere Weise: (i) an sanktionierte Personen oder (ii) für Zwecke, die durch ein Sanktionsprogramm der Regierung der Vereinigten Staaten untersagt werden. Die fehlende Einhaltung dieser Bestimmung durch den Kunden gilt als wesentlicher Verstoß Versto ss gegen den Vertrag. Der Kunde benachrichtigt Honeywell unverzüglich, wenn er gegen diese Bestimmung verstößt verstösst oder vernünftigerweise annimmt, dass er gegen sie verstoßen verstossen wird. Der Kunde stimmt zu, dass Honeywell alle erforderlichen Maßnahmen Massnahmen ergreifen kann, um die vollständige Einhaltung aller Sanktionsgesetze sicherzustellen, ohne dass für Honeywell eine Haftung entsteht. Wenn Honeywell infolge der fehlenden Einhaltung von Sanktionsgesetzen durch den Kunden einer Haftung unterliegt, hält der Kunde Honeywell in Bezug auf diese Haftung schadlos.

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