Sanktionen. 15.2.1 Stellt die Sanktionskommission Mängel in der Umsetzung dieses Reglements fest, wird die betroffene Partei schriftlich aufgefordert, die Mängel innerhalb von 30 Tagen zu beheben. Falls die Mängel durch die betroffene Partei ver- schuldet sind, wird auch bei Behebung innert den 30 Tagen eine Bearbei- tungsgebühr von Fr. 2‘000.-- erhoben. 15.2.2 Sofern die Mängel innert der gesetzten Frist nicht oder ungenügend behoben werden, wird dies von der Sanktionskommission der XX Xxxxx festgehalten und erneut eine Frist von maximal 30 Tagen zur Behebung angesetzt. Zudem kann zur Bearbeitungsgebühr hinzu ein Betrag von maximal Fr. 10‘000.-- sanktioniert werden. 15.2.3 Werden die Mängel auch in der Nachfrist nicht behoben, kann die Sanktions- kommission eine Busse aussprechen, welche sich an der betroffenen Milch- menge orientiert. Zu viel (Milchverarbeiter/Milchhandelsorganisation) einge- kaufte bzw. zu wenig verkaufte (Milchhandelsorganisation) B- und C-Milch wird im Maximum mit der Differenz zum A-Preis plus ein Betrag von 10 Rp. je kg Milch sanktioniert. 15.2.4 Weitere Sanktionsmassnahmen gemäss den Statuten bleiben vorbehalten. Die Kommission entscheidet, ob nach Punkt 15.2.1. und 15.2.2. sanktionierte Akteure dem Vorstand bekannt gegeben werden. Sanktionierte Akteure nach Punkt 15.2.3. werden dem Vorstand bekannt gegeben. 15.2.5 Die unter Ziffer 15.2 eingezogenen Bearbeitungsgebühren und Beträge wer- den für die Mitfinanzierung der Kontrollen Segmentierung verwendet.
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Samples: Milch Kaufvertrag, Milchlieferungsvertrag
Sanktionen. 15.2.1 Stellt a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Sanktionskommission Mängel Verpflich- tungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG eine Vertragsstrafe in Höhe von ein Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall, dass der Umsetzung dieses Reglements festVerstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem einge- setzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, wird die betroffene Partei schriftlich aufgefordertes sei denn, die Mängel innerhalb dass ich/wir den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmers und des Verleihers von 30 Tagen zu behebenArbeitskräften nicht kannte(n) und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste(n) - § 12 Abs. Falls die Mängel durch die betroffene Partei ver- schuldet sind, wird auch bei Behebung innert den 30 Tagen eine Bearbei- tungsgebühr von Fr. 2‘000.-- erhoben1 TTG.
15.2.2 Sofern b) Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Mängel innert Verleiher von Arbeitskräf- ten sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TTG berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bau- oder Dienst- leistungsvertrags oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses (§ 12 Abs. 2 TTG).
c) Mir/uns ist bekannt, dass bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG oder gegen eine Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 S. 1 TTG der gesetzten Frist nicht oder ungenügend behoben werden, wird dies Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Sanktionskommission der XX Xxxxx festgehalten und erneut eine Frist von maximal 30 Tagen zur Behebung angesetztTeilnahme am Wettbewerb um Aufträge ausschließen soll (Auftragssperre) - § 13 Abs. Zudem kann zur Bearbeitungsgebühr hinzu ein Betrag von maximal Fr. 10‘000.-- sanktioniert werden1 S. 1 TTG.
15.2.3 Werden die Mängel auch in der Nachfrist nicht behoben, kann die Sanktions- kommission eine Busse aussprechen, welche sich an der betroffenen Milch- menge orientiert. Zu viel (Milchverarbeiter/Milchhandelsorganisation) einge- kaufte bzw. zu wenig verkaufte (Milchhandelsorganisation) B- und C-Milch wird im Maximum mit der Differenz zum A-Preis plus ein Betrag von 10 Rp. je kg Milch sanktioniert.
15.2.4 Weitere Sanktionsmassnahmen gemäss den Statuten bleiben vorbehalten. Die Kommission entscheidet, ob nach Punkt 15.2.1. und 15.2.2. sanktionierte Akteure dem Vorstand bekannt gegeben werden. Sanktionierte Akteure nach Punkt 15.2.3. werden dem Vorstand bekannt gegeben.
15.2.5 Die unter Ziffer 15.2 eingezogenen Bearbeitungsgebühren und Beträge wer- den für die Mitfinanzierung der Kontrollen Segmentierung verwendet.
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Samples: Verpflichtungserklärung Zur Tariftreue Und Zahlung Von Mindestentgelten, Verpflichtungserklärung Zur Tariftreue Und Zahlung Von Mindestentgelten
Sanktionen. 15.2.1 Stellt 5.1. Der Teilnehmer haftet der AMA-Marketing für die Sanktionskommission Mängel in Einhaltung der Umsetzung dieses Reglements festRichtlinie „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie“. Über die Verpflichtung zur Bezahlung der Auditkosten hinaus, wird kann ein Verstoß gegen die betroffene Partei schriftlich aufgefordertBestimmungen – nach Maßgabe des Verschuldens und der Art bzw. Schwere des Verstoßes – nachstehende Sanktionen zur Folge haben.
5.1.1. Stufe 1: Bei geringfügig formalen Abweichungen (z.B. bei Fehlern im Aufzeichnungswesen, die sofort als unbedeutend und unbeabsichtigt identifizierbar sind und auf das Ergebnis oder die Aussage keinen oder nur vernachlässigbaren Einfluss haben, Zahlendreher, leichte Mängel innerhalb bei der guten Herstellungspraxis (Hygiene) etc.) erfolgt eine Vorgabe von 30 Tagen zu beheben. Falls die Mängel durch die betroffene Partei ver- schuldet sind, wird auch bei Behebung innert den 30 Tagen eine Bearbei- tungsgebühr von Fr. 2‘000.-- erhobenKorrekturmaßnahmen unter Fristsetzung.
15.2.2 Sofern die 5.1.2. Stufe 2: Bei mittelgradigen Abweichungen (z.B. mittlere Mängel innert bei der gesetzten Frist nicht oder ungenügend behoben werdenguten Herstellungspraxis (Hygiene), wird dies Wiederholungsfälle von der Sanktionskommission der XX Xxxxx festgehalten und erneut Unregelmäßigkeiten gemäß Sanktionsstufe 1 etc.) erfolgt eine Frist Vorgabe von maximal 30 Tagen Korrekturmaßnahmen unter Fristsetzung zur Behebung angesetzt. Zudem kann zur Bearbeitungsgebühr hinzu ein Betrag Nachreichung von maximal Fr. 10‘000.-- sanktioniert werdenDokumenten.
15.2.3 Werden die Mängel auch in der Nachfrist nicht behoben, kann die Sanktions- kommission eine Busse aussprechen, welche sich an der betroffenen Milch- menge orientiert5.1.3. Zu viel Stufe 3: Bei groben Abweichungen (Milchverarbeiter/Milchhandelsorganisation) einge- kaufte z.B. wesentliche Aufzeichnungen wie Lieferscheine fehlen bzw. sind grob mangelhaft, grobe Mängel bei der guten Herstellungspraxis (Hygiene) oder Wiederholungsfälle von Unregelmäßigkeiten gemäß Sanktionsstufe 2 etc.) erfolgt eine Vorgabe von Korrekturmaßnahmen unter Fristsetzung. Weiters sind die Kosten von erforderlichen Nachaudits vom Teilnehmer zu wenig verkaufte (Milchhandelsorganisation) B- und C-Milch wird im Maximum mit der Differenz zum A-Preis plus ein Betrag von 10 Rp. je kg Milch sanktionierttragen.
15.2.4 Weitere Sanktionsmassnahmen gemäss den Statuten bleiben vorbehalten5.1.4. Die Kommission entscheidetStufe 4: Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. massive Mängel bei der guten Herstellungspraxis (Hygiene), ob nach Punkt 15.2.1Dokumentenfälschung, Falschkennzeichnung in großem Ausmaß Wiederholungsfälle von Unregelmäßigkeiten gemäß Sanktionsstufe 3 etc.) oder bei Verhinderung oder Verweigerung des Audits erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus der „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie“. Es sind unverzüglich sämtliche Kommunikationsmaßnahmen gemäß Leitfaden zur Zeichenverwendung und 15.2.2. sanktionierte Akteure dem Vorstand bekannt gegeben werden. Sanktionierte Akteure nach Punkt 15.2.3. werden dem Vorstand bekannt gegebenKommunikation zu entfernen und die Kosten von erforderlichen Nachaudits sind vom Teilnehmer zu tragen.
15.2.5 Die unter Ziffer 15.2 eingezogenen Bearbeitungsgebühren und Beträge wer- den für die Mitfinanzierung der Kontrollen Segmentierung verwendet.
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Samples: Vertrag Zur Teilnahme an Der Qualitäts Und Herkunftsrichtlinie Für Gastronomie