Common use of Selbstbeteiligung Clause in Contracts

Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung (Hunde), Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.. D

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.. Gemeinsames zu A bis D

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Samples: Haftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden Scha- den gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten unberech- tigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Privatpersonen

Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen An- sprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.

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Samples: Haftpflichtversicherung