Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung (Hunde), Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung
a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden,
b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen,
c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung
a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden,
b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen,
c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung
a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden,
b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen,
c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.. D
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung
a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden,
b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen,
c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.. Gemeinsames zu A bis D
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Samples: Haftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden Scha- den gilt: Die Selbstbeteiligung
a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden,
b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen,
c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten unberech- tigten Ansprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.
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Selbstbeteiligung. Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung
a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden,
b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen,
c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen An- sprüchen nach § Ziffer 5.1 AHB.
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Samples: Haftpflichtversicherung