Selbstbeteiligung. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 250,- Euro gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.
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Selbstbeteiligung. Der Die Summe der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag errechneten Beträge gemäß Nr. (2) und (3) wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt Selbstbe- halt in Höhe von 250,- 150,- Euro gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen zwi- schen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogenab- gezogen.
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Selbstbeteiligung. Der Bei einem eingetretenen versicherten Schaden durch unbenannte Gefahren wird der bedingungs- gemäft als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt eine Selbstbetei- ligung gekürzt. Der Abzug der Selbstbeteiligung erfolgt vor Anwendung einer Entschädigungs- grenze. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250,- 250 Euro gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogenje Versicherungsfall.
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Samples: Hausratversicherung
Selbstbeteiligung. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall (siehe § 4 VGB) um einen Selbstbehalt in Höhe von 250,- Euro die vereinbarte Selbstbeteiligung, mindestens jedoch um 250 EUR gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Selbstbeteiligung. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 250,- Euro gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen SchädenSchä- den, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.
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Samples: Hausratversicherung
Selbstbeteiligung. Der Bei einem eingetretenen versicherten Schaden durch unbenannte Gefahren wird der bedingungs- gemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt eine Selbstbetei- ligung gekürzt. Der Abzug der Selbstbeteiligung erfolgt vor Anwendung einer Entschädigungs- grenze. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250,- 250 Euro gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogenje Versicherungsfall.
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Samples: Hausratversicherung