Selbstbeteiligung. Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.
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Samples: Insurance Agreement, Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren, Privathaftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen Nach- trägen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1A4-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche verpflichtet.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Falls vereinbart, beteiligen Sie beteiligt sich der Versicherungs- nehmer bei jedem Versi- cherungsfall Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung der Ent- schädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen festgelegten Nachträgen festge- legten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem Versicherungsfall einem Versi- cherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten begründe- ten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben wir bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter unbe- rechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 Ziffer 1.1.3 Absatz 5 a) bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Selbstbeteiligung. Falls vereinbart, beteiligen Sie beteiligt sich der Versicherungs- nehmer bei jedem Versi- cherungsfall Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung der Ent- schädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen festgelegten Nachträgen festge- legten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem Versicherungsfall einem Versi- cherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten begründe- ten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1C1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben wir bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche unbe- rechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung. Falls vereinbart, beteiligen Sie beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versi- cherungsfall Versicherungsfall an unserer der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigenüberstei- gen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten begründe- ten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben wir bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung Selbstbetei- ligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Scha- densersatzansprüche verpflichtet.
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Selbstbeteiligung. Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1A5-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche verpflichtet.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung