Common use of Selbstbeteiligung Clause in Contracts

Selbstbeteiligung. In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)

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Selbstbeteiligung. In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution Sicher­ heitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen Beschädi­ gungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisstheißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung Selbstbe­ teiligung erforderlich ist. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - • Bei Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „Cars & Camper“: Schäden an Ölwanne oder Unterboden (ausgenommen USA) • Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen Autoge­ stohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- Teil­ oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahrlässig­ keit angenommen wird. - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, ist oder Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges - Schadens- Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI­Kunden­ dienst gesendet werden: • Schadens­ und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Bezahlung Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)

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Selbstbeteiligung. In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution Sicher­ heitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, VandalismusVandalis­ mus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung Selbstbe­ teiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Teiloder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, ist oder Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe Rück­ gabe des Fahrzeuges - Schadens- Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI­Kundendienst gesendet werden: • Schadens­ und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)

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Selbstbeteiligung. In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen Vermietern notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird gegebenenfalls, abhängig vom gebuchten Paket, diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen vom Vermieter für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung Bei Buchung der PLUS-Pakete in USA und Kanada sowie bei Buchung eines Allrad-Campers/- Fahrzeuges in Australien wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die vor Ort im Voraus erfolgen, übernommenSchadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Umgehende • umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt istist oder Vandalismus vorliegt • umgehende Benachrichtigung des Vermieters • bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen • eine Endabrechnung der Schadensabwicklung vom Vermieter verlangen, Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann Bitte senden Sie folgende Unterlagen unter Beachtung der Bedingungen des Fahrzeuges - Ihnen mit den Reiseunterlagen ausgehändigten Versicherungsnachweises zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die • Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung Kaution (KreditkartenauszugQuittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) • Endabrechnung der Schadensabwicklung • FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung Die vorgenannten Unterlagen müssen vollständig sein, Quittung bei Bezahlung sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. • Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen • Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Kontoauszug bei Überweisung)Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen entstanden sind • wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde • Schäden an der Inneneinrichtung • Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind • Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen • Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

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Samples: www.fti.de

Selbstbeteiligung. In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen Autovermietun- gen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen Dieb- stählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte hin- terlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung Selbstbeteili- gung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisstheißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich erforder- lich ist. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen Mietbe- dingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden wurden. Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen Vor- liegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Mietwagen- station • Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen Erstellenlas- sen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, ist oder Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes Schadens- berichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges - Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der SelbstbeteiligungandenFTI-Kundendienstgesendet werden: • Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (KreditkartenauszugKredit- kartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)

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Selbstbeteiligung. In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Teiloder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI-Kundendienst gesendet werden: - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)) Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.

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