Sicherheit der Verarbeitung. (Art. 28 Abs. 3 lit c iVm Art. 32 DSGVO) 1. Der A hat für vom VA erteilte Datenverarbeitungsaufträge alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. 2. Es sind dabei folgende AMS-spezifische Anforderungen mit zu berücksichtigen: Die betroffenen Mitarbeiter_innen sind (ein)zuschulen und es sind zumindest alle drei Jahre Auffrischungsschulungen durchzuführen. Zusätzlich sind schriftliche Informationen den Mitarbeiter_innen zum Datenschutz und zur Datensicherheit zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Datenschutzvereinbarung
Sicherheit der Verarbeitung. (Art. 28 Abs. 3 lit c iVm Art. 32 DSGVO)
1. Der A hat für vom VA erteilte Datenverarbeitungsaufträge alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.
2. Es sind dabei folgende AMS-spezifische Anforderungen mit zu berücksichtigen: Datenschutzschulungen Die betroffenen Mitarbeiter_innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind (ein)zuschulen und es sind zumindest alle drei Jahre Auffrischungsschulungen durchzuführen. Zusätzlich sind schriftliche Informationen den Mitarbeiter_innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Datenschutz und zur Datensicherheit zur Verfügung zu stellen.
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Sicherheit der Verarbeitung. (Art. 28 Abs. 3 lit c iVm Art. 32 DSGVO)
1. Der A hat für vom VA erteilte Datenverarbeitungsaufträge alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.
2. Es sind dabei folgende AMS-spezifische Anforderungen mit zu berücksichtigen: Die betroffenen Mitarbeiter_innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind (ein)zuschulen und es sind zumindest alle drei Jahre Auffrischungsschulungen durchzuführen. Zusätzlich sind schriftliche Informationen den Mitarbeiter_innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Datenschutz und zur Datensicherheit zur Verfügung zu stellen.
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Sicherheit der Verarbeitung. (Art. 28 Abs. 3 lit c iVm Art. 32 DSGVO)
1. Der A hat für vom VA erteilte Datenverarbeitungsaufträge alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.
2. Es sind dabei folgende AMS-spezifische Anforderungen mit zu berücksichtigen: Die betroffenen Mitarbeiter_innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind (ein)zuschulen ein)zu schulen und es sind zumindest alle drei Jahre Auffrischungsschulungen durchzuführen. Zusätzlich sind schriftliche Informationen den Mitarbeiter_innen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Datenschutz und zur Datensicherheit zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Kooperationsvereinbarung