Common use of Sicherheit der Verarbeitung Clause in Contracts

Sicherheit der Verarbeitung. (1) Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Sicherheit der Verarbeitung. (1) Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf InformationenInfor- mationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden könnenkön- nen, ist nicht zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten

Sicherheit der Verarbeitung. (1) Die im Anhang 1 in Anlage 2 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer seitens nooa geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten i.s.d. Art. 28 Dsgvo

Sicherheit der Verarbeitung. (1) Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen Maßnah- men muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung Be- schreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis Ver- weis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen entnom- men werden können, ist nicht zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: zwei.gmbh