Sicherheitsleistung. 7.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 6. nicht bereit oder in der Lage, kann der Lieferant in angemessener Höhe Sicherheit verlangen. 7.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches verzinst. 7.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforde- rung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. 7.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Gasversorgung, Gaslieferungsvertrag
Sicherheitsleistung. 7.1 14.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 6. 13 nicht bereit oder in der Lage, kann der Lieferant in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
7.2 14.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches verzinst.
7.3 14.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforde- rung Zah- lungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
7.4 14.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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Samples: Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem, Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem
Sicherheitsleistung. 7.1 15.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach gemäß Ziffer 6. 14 nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Lieferant rhenag in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
7.2 15.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz Basis- zinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
7.3 15.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter er- neuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen sei- nen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag diesem Vertrag nach, so kann der Lieferant rhenag die Sicherheit verwerten. Hierauf Hie- rauf ist in der Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
7.4 15.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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Samples: Lieferauftrag, Lieferauftrag
Sicherheitsleistung. 7.1 15.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach gemäß Ziffer 6. 14 nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Lieferant die rhenag in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
7.2 15.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
7.3 15.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag diesem Vertrag nach, so kann der Lieferant die rhenag die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
7.4 15.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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Samples: Sondervertrag Erdgasselect, Agb Erdgasselect
Sicherheitsleistung. 7.1 15.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 6. 14 nicht bereit oder in der Lage, kann der Lieferant in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
7.2 15.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches verzinst.
7.3 15.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforde- rung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
7.4 15.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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Samples: Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem
Sicherheitsleistung. 7.1 15.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach gemäß Ziffer 6. 14 nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Lieferant rhenag in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
7.2 15.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
7.3 15.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung Zah- lungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag diesem Vertrag nach, so kann der Lieferant rhenag die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
7.4 15.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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Samples: Agb Erdgasselect
Sicherheitsleistung. 7.1 8.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 67. nicht bereit oder in der Lage, kann der Lieferant in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
7.2 8.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches verzinst.
7.3 8.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforde- rung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
7.4 8.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Sicherheitsleistung. 7.1 14.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach gemäß Ziffer 6. 13 nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Lieferant rhenag in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
7.2 14.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürger- lichen Gesetzbuches Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
7.3 14.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Sondervertrag diesem Vertrag nach, so kann der Lieferant rhenag die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
7.4 14.4 Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
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