Stornogebühren. 3.3.1 Die Stornierungen von Standbau/Serviceleistungen erfolgen aus- schließlich gem. A 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ser- viceleistungen der Landesmesse Stuttgart GmbH.
3.3.2 Die Stornierungen der Flächenmiete erfolgen ausschließlich gem. 4 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Stornogebühren. 3.3.1 Die Stornierungen von Standbau/Serviceleistungen erfolgen ausschließlich gem. A 6 der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen für Serviceleistungen der Landesmesse Stutt- gart GmbH.
3.3.2 Die Stornierungen der Flächenmiete erfolgen aus- schließlich gem. 4 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Stornogebühren. Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor dem Schulungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50%, bei Stornierung ab einer Woche vor dem Schulungstermin in Höhe von 100% der Schulungsvergütung fällig. Werden vom Kunden Tätigkeiten (z.B. Werbemaßnahmen, Erstellung von Unterlagen) vor dem Zeitraum von 2 Wochen vor dem Schulungstermin angefordert, wird dieser Aufwand bei Stornierung zum Stundenlohn gem. Ziffer 30 „Vergütung“ der AGB der GAL Digital GmbH, nach Stunden abgerechnet. Fällt die Schulung aufgrund höherer Gewalt aus, fallen keine Stornogebühren an.
Stornogebühren. Bitte beachten Sie, dass die ursprüngliche Anzahlung in Höhe von NZ$ 300 nicht zurückerstattet wird. Alle anderen vom Mieter geleisteten Zahlungen werden nach dem Ermessen von Wendekreisen auf folgender Grundlage ganz oder teilweise zurückerstattet. Für den Fall, dass Sie Ihre Buchung stornieren möchten, gelten folgenden Gebühren: Keine Gebühr. 30% des Bruttobetrages der Reservierung 100% des Bruttobetrages der Reservierung Es ist keine Rückerstattung für ungenutzte Teile der Miete möglich.
Stornogebühren. Wenn Ware speziell für den Kunden bestellt und zugeschnitten wurde dann ist es nicht möglich, vom Vertrag zurück zu treten. Restware kann nicht zurück genommen werden.
Stornogebühren. Sagt ein Trainer oder Berater seine kostenpflichtige Veranstaltung ab, so entstehen für den Trainer oder Berater Stornogebühren in Höhe von 2,50 EUR netto pro gebuchten Teilnehmer. Storniert ein Teilnehmer eine kostenpflichtige Veranstaltung so entsteht für diesen Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 5,95 EUR.
Stornogebühren. Führt der Auftraggeber die von einer Vereinbarung betroffene Veranstaltung nicht durch oder wird ein beste- hender Auftrag aus anderen Gründen ganz oder teilweise storniert, steht es dem Anbieter frei, folgende Aus- fallgebühren in Rechnung zu stellen: ALPHA Rettung e.V. Register-Nummer: 207748 Steuer-Nummer: 143 / 210 / 31529 Finanzamt München Stadtsparkasse München Konto: 1005352974 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT-Adresse (BIC): XXXXXXXXXXX • Bei Absage bis spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25,00 € • Bei Absage bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 30,00 € • Bei Absage bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 40,00 € • Erfolgt die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung
Stornogebühren. 14.1. Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50%, bei Stornierung ab einer Woche vor dem Veranstaltungstermin in Höhe von 100% der Vergütung fällig.
14.2. Werden vom Kunden Tätigkeiten (z.B. Werbemaßnahmen, Erstellung von Unterlagen) vor dem Zeitraum von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin angefordert, wird dieser Aufwand bei Stornierung zum Stundenlohn abgerechnet.
14.3. Fällt die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt aus, fallen keine Stornogebühren an.
Stornogebühren. Sagt ein Online-Trainer seine kostenpflichtige Veranstaltung ab, so entstehen für den Trainer Stornogebühren in Höhe von 2,50 EUR netto pro gebuchtem Teilnehmer. Storniert ein Teilnehmer eine kostenpflichtige Veranstaltung so entsteht für diesen Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 5,95 EUR. Die Bestimmungen zu Gebühren( § 11) und Zahlungsverkehr (§ 12) dürfen nicht umgangen werden.
1. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preis- und Leistungsbeschreibung.
2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, wenn er nicht binnen der jeweils in der Preis- und Leistungsbeschreibung angegebenen Frist gekündigt wird.
3. edudip behält sich das Recht vor, Kundenkonten ohne fiskalische Grundlage und mit einer Inaktivität von mehr als 12 Monaten zu löschen. Als inaktiv werden Konten angesehen, wenn innerhalb des angegebenen Zeitraums kein Login stattgefunden hat und somit auch keine Passwortänderung vorgenommen worden sein kann, welche notwendig ist um die Datensicherheit zu gewährleisten. xxxxxx kann ein Mitglied ausschließen und das Mitgliedskonto sowie sämtliche Webinarangebote und Webinare dieses Mitglieds löschen, wenn edudip Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mitglied gegen die wesentlichen Pflichten dieser Geschäftsbedingungen verstößt oder ein Mitglied mehrfach negativ bewertet wurde. edudip wird das Mitglied über den geplanten Ausschluss per E-Mail informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Bei Eilbedürftigkeit ist edudip hierzu nicht verpflichtet. In jedem Fall wird edudip die berechtigten Interessen des Mitglieds berücksichtigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Des Weiteren ist edudip berechtigt einzelne Zahlungsmöglichkeiten für Mitglieder zu sperren. Aus technischen Gründen kann edudip eine dauerhafte vollständige Verfügbarkeit der Server, über die die Plattform betrieben wird, nicht gewährleisten. Zeitweise kann die Verfügbarkeit der Plattform - insbesondere wegen der notwendigen Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten - eingeschränkt sein. edudip wird die Mitglieder über die Durchführung geplanter Wartungsarbeiten und deren Umfang rechtzeitig durch einen Hinweis auf der Plattform informieren. Sollte das System unvorhergesehen ausfallen, wird edudip nach Möglichkeit die Mitglieder über den Umfang und die Dauer des Ausfalls unterrichten. edudip haftet nicht für Sach- und reine Vermögensschäden - gleich aus welchem R...
Stornogebühren. Sollte die Veranstaltung nach erfolgter Zusage abgesagt werden, entstehen Stornogebühren wie folgt: Bis zu 3 Monate vor Veranstaltungstag: 40 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menüpreis Bis zu 2 Monate vor Veranstaltungstag: 50 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menüpreis. Bis zu 1 Monate vor Veranstaltungstag: 60 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menüpreis. Bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungstag: 80 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menüpreis. Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstag: 90 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menüpreis. Bis zu 1 Woche vor Veranstaltungstag: 100 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menüpreis. Selbstverständlich wird bei attestierter Krankheit keine Stornogebühr erhoben, sofern die Absage mindestens ein Woche im Voraus erfolgt.