Strahlenschäden. 12.1 Eingeschlossen ist – abweichend von den Ziffern 7.10 (b) AHB und 7.12 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus 12.2 Werden vom Versicherungsnehmer gelieferte Erzeugnisse, Arbeiten oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen verwendet, ohne dass dies für den Versicherungsnehmer ersichtlich war, wird sich der Versicherer nicht auf Ziffer 7.12 AHB berufen. 12.3 Ausgeschlossen bleiben Ansprüche
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Strahlenschäden. 12.1 Eingeschlossen ist – abweichend von den Ziffern 7.10 (b) AHB und 7.12 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers Versiche- rungsnehmers aus
12.2 Werden vom Versicherungsnehmer gelieferte Erzeugnisse, Arbeiten oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen verwendet, ohne dass dies für den Versicherungsnehmer ersichtlich war, wird sich der Versicherer nicht auf Ziffer 7.12 AHB berufen.
12.3 Ausgeschlossen bleiben Ansprüche
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung