Streitbeilegung, Gerichtsstand Musterklauseln

Streitbeilegung, Gerichtsstand. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern über die durch den vorliegenden Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sollen auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt werden. Kommt eine Verständigung nicht zustande, entscheidet das ordentliche Gericht.
Streitbeilegung, Gerichtsstand. 11.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrer Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der …X (vergl. Vor- schläge unter: xxxxx://xxx.xxxx.xx/xx/xxxxxx-xxx-xxxxxxxxxx/xxxxx-xx-xxx-xxxx- schaft/aussergerichtliche-streitbeilegung/schiedsgerichtsbarkeit-2114)… unter Aus- schluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. 11.2. Das Schiedsgericht besteht aus [bitte geben Sie "einen Einzelschiedsrichter" oder "drei Mitglieder" ein]. 11.3. Der Schiedsort ist [bitte benennen Sie die Stadt, Deutschland]. 11.4. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch [opt.: English]. 11.5. Es gilt deutsches Recht (s. Xx. 00 dieser Vereinbarung).
Streitbeilegung, Gerichtsstand. 11.1 Bei Streitfällen in Verbrauchergeschäften sind wir zur Teilnahme an einem Streit- beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch ver- pflichtet. Es gilt der ordentliche Gerichtsweg. 11.2 Ist der Auftragsgeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Ge- schäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
Streitbeilegung, Gerichtsstand. 12.1. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern über die durch den vorliegenden Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sollen auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt werden. Kommt eine Verständigung nicht zustande, entscheidet das ordentliche Gericht. 12.2. Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich der Sitz des Netzbetreibers. Das Gleiche gilt, wenn der Einspeiser keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Streitbeilegung, Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung von Bestellungen, die nach diesen Bedingungen getätigt wurden, sollen nach Möglichkeit zunächst einvernehmlich beigelegt werden. Sollte dies nicht möglich sein, vereinbaren die Parteien München als ausschließlichen Gerichtsstand.
Streitbeilegung, Gerichtsstand. 12.1. Wir nehmen nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 12.2. Wenn Sie nicht Angehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, gilt für das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht. 12.3. Wenn Sie nicht Verbraucher sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Omnibus-Klein Inh. X. Xxxxxx e.K. Amtsgericht Zweibrücken HRA 1167 Z Xxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon 06332/40513 Fax 06332/46669 xxxxxxx-xxxxx@x-xxxxxx.xx Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651A des Bürgerlichen Gesetzbuches Informationen zum Datenschutz

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  • Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

  • Außergerichtliche Streitbeilegung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.

  • Rechtswahl und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

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  • Recht und Gerichtsstand Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt dieser Anhang LVM dem Recht von Kalifornien, und Sie und Oracle vereinbaren, sich bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anhang LVM ergeben, der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte im County San Francisco oder Santa Clara in Kalifornien zu unterwerfen. {Do not localize this section. Modifications to governing law/jurisdiction require approval on a deal by deal basis}

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