Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter) Musterklauseln

Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). 9.1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen.
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). 7.1. Der Einsatz von Subunternehmern als weiteren Auftragsverarbeiter ist nur zulässig, wenn der Anwender vorher zugestimmt hat (vgl. auch Absatz 3).
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). (1) Der Einsatz der unter (2) genannten Subunternehmer als weitere Auftragsverarbeiter wird durch den Verantwortlichen genehmigt. Die Hauptverarbeitung erfolgt nur durch den Auf- tragnehmer. Subunternehmer werden allein als Dienstleister fu¨r Nebenleistungen in Anspruch genommen (Telekommunikation, Hosting).
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). 7.1. Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers bedarf grundsätzlich entweder der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall oder der allgemeinen Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Der Auftragnehmer muss in jedem Falle da- für Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Subunternehmer hinzuzieht. Vor der Hinzuziehung oder Ersetzung von Subunternehmern informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber direkt in Textform oder über den Internetauftritt des Auftragnehmers (xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx) mit einer Frist von vier Wochen vorab. Der Auftraggeber kann der Hinzuziehung oder Ersetzung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Der Widerspruch hat schriftlich binnen 14 Tagen zu erfolgen und alle wichtigen Gründe ausdrücklich zu benennen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch, gilt die Zustimmung zur Hinzuziehung oder Ersetzung als gegeben. Liegt ein wichtiger Grund vor, der vom Auftragnehmer nicht durch Anpassung des Auftrages beseitigt werden kann, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Über die in Anhang 2 aufgeführten, bei Vertragsschluss bereits hinzugezogenen, Subunternehmer und deren Teilleistungen erfolgt keine gesonderte Information. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen. Auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jederzeit Auskunft über die datenschutzrelevanten Verpflichtungen seiner Subunternehmer zu erteilen. Die Regelungen in dieser Ziffer 7 gelten auch, wenn – unter Wahrung der Grundsätze von Kapitel 5 der DS-GVO – ein Subunternehmer in einem Drittstaat eingeschaltet wird. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, an der Erfüllung der Voraussetzungen nach Kapitel 5 der DS-GVO im erforderlichen Maße mitzuwirken.
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). 1. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer Subunternehmer hinzuzieht (allgemeine schriftliche Genehmigung gem. Art. 28 Abs. 2 DS-GVO).
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). 7.1 Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Subunternehmer hinzuzieht. Vor der Hinzuziehung oder Ersetzung von Subunternehmern informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber mit einer Frist von vier Wochen in Textform. Der Auftraggeber kann der Änderung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Der Widerspruch hat binnen 14 Tagen zu erfolgen und hat alle wichtigen Gründe ausdrücklich zu benennen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch, so erlischt das Widerspruchsrecht. Liegt ein wichtiger Grund vor, der vom Auftragnehmer nicht durch Anpassung des Auftrages beseitigt werden kann, wird dem Auf- traggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Über die in der Anlage 2 aufgeführten, bei Vertragsschluss bereits bestehenden, Subunternehmer und Teilleistungen erfolgt keine gesonderte Information. Ein Wider- spruchsrecht des Auftraggebers besteht für diese Subunternehmer nicht.
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). 7.1. Der Kunde stimmt zu, dass der Provider Subunternehmer hinzuzieht. Vor der Hinzuziehung oder Ersetzung von Subunternehmern informiert der Provider den Kunden mit einer Frist von vier Wochen vorab in Textform. Der Kunde kann der Hinzuziehung oder Ersetzung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Der Widerspruch hat binnen 14 Tagen zu erfolgen und alle wichtigen Gründe ausdrücklich zu benennen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch, gilt die Zustimmung zur Hinzuziehung oder Ersetzung als gegeben. Liegt ein wichtiger Grund vor, der vom Provider nicht durch Anpassung des Auftrages beseitigt werden kann, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Über die unter xxxxx://xxx.xxxxx-xxx-xxxxx.xxx/xxxxx/xxxx-xxxxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxxxxx/ aufgeführten, bei Vertragsschluss bereits bestehenden, Subunternehmer und deren Teilleistungen erfolgt keine gesonderte Information. Erteilt der Provider Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Provider, datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen.
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter). 13.1 Der Auftraggeber stimmt zu, dass COMPAS GMBH Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuziehung oder Ersetzung der Subunternehmer informiert COMPAS GMBH den Auftraggeber mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vorab, es sei denn, eine Notfallsituation erfordert die unverzügliche Hinzuziehung eines Subunternehmens. Im Falle einer solchen Notsituation wird COMPAS GMBH den Auftraggeber unverzüglich über den Einsatz eines Subunternehmens informieren.