Vertragsschluss, Vertragsgegenstand Musterklauseln

Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 2.1. Nimmt der Vertragspartner unsere Bestellung nicht innerhalb einer Frist von einer Woche ab deren Zugang an, so können wir von unserer Bestellung ohne Kosten für uns zurücktreten. 2.2. Vertragsbestandteil sind neben unseren Bestellbedingungen un- sere Bestellangaben, d. h. alle Produktspezifikationen, auf die wir im Rahmen unserer Bestellung Bezug nehmen bzw. die in den unseren Bestellungen anliegenden Unterlagen enthalten sind, ins- besondere unsere Lasten- und Pflichtenhefte sowie technischen Dokumentationen wie Zeichnungen, Bauvorschriften, Materialvor- schriften usw. 2.3. Unsere Produktspezifikationen sind strikt einzuhalten; eine Abwei- chung darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. 2.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Bestellangaben (Pro- duktspezifikationen) im Hinblick auf die Verwendung für die eigene Lieferung oder Leistung auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Etwa- ige Beanstandungen haben uns gegenüber unverzüglich schrift- lich zu erfolgen. 2.5. Eine Weitergabe unseres Auftrages an Dritte bzw. die Einschal- tung von Subunternehmern ist nur mit unserer schriftlichen Zu- stimmung zulässig. Bei Zuwiderhandlungen können wir – unbeschadet unserer sons- tigen gesetzlichen Rechte – vom Vertrag zurücktreten. 2.6. Eine Schadensersatzpflicht gemäß § 122 BGB setzt unser Ver- schulden voraus.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2. Der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus diesem Auftrag nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Unsere Annahme des Angebots kann entweder schriftlich oder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung, oder – im Falle einer Fakturierung im Voraus – durch den Zugang der Rechnung, erklärt werden. 3. Unsere Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Prüfung der Beschaffenheit des für die Leistung vorgesehenen Fahrzeugs des Kunden und einer Verbaubarkeitsprüfung, die in Absprache mit dem Kunden durchgeführt wird. 4. Der Auftrag des Kunden und – in jedem Fall – die Annahme der Leistung durch den Kunden gilt als Einverständnis des Kunden mit unseren AGB. 5. Unsere Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen erbracht. Dokumente des Kunden, die nicht in Ziffer XVIII.3. genannt sind, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot des Kunden (Auftrag) durch ausdrückliche Bezugnahme gekennzeichnet sind und der Kunde uns diese Dokumente bei Vertragsschluss übergeben hat. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ausdrücklich auf seinen Änderungs- bzw. Ergänzungswunsch hinweist und wir diesem ausdrücklich schriftlich zustimmen. Die durch einen Änderungs- bzw. Ergänzungswunsch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde (Preisänderungen). 6. Der Leistungsumfang von uns eingesetzter, aber nicht entwickelter Software und sonstigen von uns eingesetzten, aber nicht hergestellten Bauteilen beschränkt sich maximal auf die von dem Hersteller zur Verfügung gestellte Produktbeschreibung und Dokumentation. Für Gewährleistung und Garantie ist der jeweilige Hersteller verantwortlich.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 2.1 Ein Vertrag Personalvermittlung kommt zustande, sobald sich der Kunde und adhoc über die Konditionen eines Vertrages Personalvermittlung einig sind. 2.2 adhoc erbringt die nach dem Vertrag Personalvermittlung definierten Leistungen, insbesondere stellt adhoc dem Kunden entsprechend dem Vertrag Personalvermittlung Kandidaten vor („Präsentierte Kandidaten“). adhoc schuldet keinen Vermittlungserfolg. Eigenschaften, die Qualifikation der präsentierten Kandidaten, die Qualität deren Arbeitsleistung sowie schriftliche oder mündliches Angaben des präsentierten Kandidaten stellen keine Zusicherungen von adhoc dar. 2.3 Das durch den Vertrag Personalvermittlung begründete Vertragsverhältnis ist nicht exklusiv. Sowohl der Kunde ist berechtigt, dritte Dienstleister mit der Suche von geeigneten Kandidaten zu beauftragen, als auch ist adhoc berechtigt, für andere Kunden geeignetes Personal zu suchen. 2.4 adhoc erbringt und schuldet keine Rechtsberatung. Auf Wunsch des Kunden wird adhoc diesem einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen. 3.1 Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Anstellungsvertrags zwischen dem Kunden bzw. einem mit diesem im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen und dem präsentierten Kandidaten. Stellt der Kunde bzw. ein mit diesem im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenes Unternehmen einen Präsentierten Kandidaten im Rahmen einer anderen – z. B. vom ursprünglichen Anforderungsprofil oder der Stellenbeschreibung abweichenden – Position oder zu anderen Bedingungen als ursprünglich geplant ein, hat dies auf den Provisionsanspruch grundsätzlich keine Auswirkungen. 3.2 Für das Entstehen des Provisionsanspruches genügt grundsätzlich Mitursächlichkeit der Leistungen von adhoc für die Begründung des Anstellungsvertrages zwischen dem Kunden bzw. dem mit diesem im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen und dem präsentierten Kandidaten. Es ist nicht erheblich, zu welchem Zeitpunkt der Anstellungsvertrag geschlossen wird oder beginnt. 3.3 Ungeachtet einer etwaigen vorherigen Beendigung des Vertrages Personalvermittlung entsteht der Provisionsanspruch von adhoc gegenüber dem Kunden jedenfalls dann, wenn der Kunde oder ein mit diesem im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenes Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation des Kandidaten einen Anstellungsvertrag mit einem von adhoc präsentierten Kandidaten schließt. 3.4 Der adhoc nach Vermittlung eines präsentierten Kandidaten im Sinne des Vertrages Personalvermit...
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 2.1. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und e-regio kommt zustande, wenn der Kunde eine Bestellung (im Webshop, im e-regio-Kundenzentrum oder beim e-regio-Mitarbeiter vor Ort) tätigt (Angebot) und die- ses durch e-regio in Form einer Versand- bzw. Ver- tragsbestätigung per E-Mail angenommen wird oder die Ware direkt an den Kunden ausgegeben wird. 2.2. e-regio ist nicht zur Annahme von Bestellungen verpflichtet. 2.3. Mit Vertragsschluss kommt zwischen e-regio und dem Kunden ein Kaufvertrag über die Lieferung der bestellten Waren zustande. e-regio ist nicht zum Aufbau oder der Installation der bestellten Waren verpflichtet. 2.4. Vertragsbestandteil ist der Erwerb von Waren. Produktinformationen und Details zu einzelnen Wa- ren können im Webshop von e-regio unter xxxxx://xxxx.x-xxxxx.xx eingesehen werden.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten an den Kunden. 2.2 Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung von PROMITEC zustande. Die Auftragsbestätigung wird von PROMITEC erstellt, sobald der Vertragsinhalt zwi- schen den Vertragspartnern in allen erforderlichen Einzelheiten feststeht. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kun- den oder den jeweiligen Frachtführer als angenommen. 2.3 Für den Lieferumfang ist die Auftragsbestätigung maßgeblich. Nachträgliche Änderungen wer- den in einem Angebotsnachtrag oder der Auftragsbestätigung ausgewiesen. 2.4 Änderungen in Konstruktion und/oder Form und/oder Ausführung sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von PROMITEC für den Kunden zumutbar sind. 2.5 Zum Angebot gehörende technische Spezifikationen oder ausdrücklich einbezogene, den Liefergegenstand betreffende Definitionen des Kunden sind wesentlicher Bestandteil der aus- gewiesenen Preis- und Terminabsprachen. 2.6 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungsangaben, Muster und Proben sind unverbindlich, soweit sie nicht aus- drücklich als verbindlich bezeichnet und in den Vertrag einbezogen sind. 2.7 Verbindliche Zeichnungsunterlagen und Beschreibungen sind vom Kunden vorab zur Verfügung zu stellen. 2.8 Sind die vom Kunden eingereichten Unterlagen nicht ausreichend, ein spezifiziertes Angebot abzugeben, werden von PROMITEC zunächst mündliche oder schriftliche Richtpreisangaben unterbreitet, die zur Preis- und Lieferzeitorientierung dienen, jedoch keinen bindenden Charak- ter haben. Verkaufsbedingungen_Promitec_20120222_V (2)
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 2.1 Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars per Telefax oder auf dem Postweg an den Anbieter. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder mit der ersten vom Anbieter vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande. 2.2 Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung (beides nachfolgend einheitlich als „Server“ bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet der Anbieter sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Der Anbieter ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 2.1. Nimmt der Vertragspartner unsere Bestellung nicht innerhalb einer Frist von einer Woche ab deren Zugang an, so können wir von unserer Bestellung ohne Kosten für uns zurücktreten. 2.2. Vertragsbestandteil sind neben unseren Einkaufsbedingungen unsere Bestellangaben, d. h. alle Produktspezifikationen, auf die wir im Rahmen unserer Bestellung Bezug nehmen bzw. die in den unseren Bestellungen anliegenden Unterlagen enthalten sind, insbesondere unsere Lasten- und Pflichtenhefte sowie technischen Dokumentationen wie Zeichnungen, Bauvorschriften, Materialvorschriften usw. 2.3. Eine Weitergabe unseres Auftrages an Dritte bzw. die Einschaltung von Subunternehmern ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei Zuwiderhandlungen können wir - unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte - vom Vertrag zurücktreten. 2.4. Eine Schadensersatzpflicht gemäß § 122 BGB setzt unser Verschulden voraus.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 2.1 Voraussetzung für die Teilnahme am Produkttest ist, dass der Kunde eine Einladungs-E-Mail von Shell Energy erhalten hat, er die sich aus Abschnitt II., Ziff. 3. ergebenden Bedingungen bei Vertragsschluss erfüllt und diese, soweit nicht abweichend vereinbart, während der Dauer des Produkttests laufend aufrechterhält. 2.2 Die Teilnahme am Produkttest setzt weiter voraus, dass der Kunde volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig ist und sich das Haus, welches für die Teilnahme am Produkttest registriert wird, in Deutschland befindet. 2.3 Erfolgt der Vertragsschluss online, müssen die von Shell Energy erfragten Kontaktdaten und weiteren Angaben vollständig und korrekt durch den Kunden angegeben werden. Shell Energy prüft nur die Vollständigkeit der abgefragten Daten und führt im Übrigen lediglich eine Plausibilitätskontrolle durch. 2.4 Nach Bestätigung der Allgemeinen und etwaig geltender besonderer Teilnahmebedingungen sendet der Kunde eine verbindliche Anfrage für die Teilnahme am Produkttest an Shell Energy. Shell Energy wird den Zugang der Anfrage des Kunden unverzüglich bestätigen. 2.5 Nach Prüfung durch Shell Energy, ob die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Teilnahme des Kunden am Produkttest gegeben sind, erhält der Kunde per E-Mail die Teilnahmebestätigung. 2.6 Die Annahme der Anfrage durch Shell Energy und Bestätigung der Teilnahme am Produkttest erfolgt vorbehaltlich seiner technischen Durchführbarkeit beim Kunden. 2.7 Die Zulassung zur Teilnahme am Produkttest erfolgt mit Versenden einer Teilnahmebestätigung durch Shell Energy an den Kunden.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 1.1 Die Nutzung der Plattform wird nur öffentlichen Stellen (insb. Bund, Länder, Kommunen und deren Behörden und Einrichtungen) sowie Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) angeboten; beide werden in diesen Bedingungen zur Vereinfachung als „Unternehmer“ bezeichnet. 1.2 Indem der Unternehmer auf der Anbieter-Website (xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx) ein Leistungspaket auswählt und die Registrierungsmaske ausfüllt und absendet, macht er ein Angebot zum Abschluss des Vertrages. Bis zum Absenden der Registrierungsmaske kann der Unternehmer Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er das entsprechende Feld der Registrierungsmaske erneut anklickt und den Fehler korrigiert. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter das Angebot des Unternehmers ausdrücklich annimmt oder den Zugang zur Plattform tatsächlich freischaltet. 1.3 Der Anbieter stellt dem Unternehmer die auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx näher bezeichneten Funktionalitäten der Plattform als Cloud-Service bereit. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Funktionsbeschreibungen auf der Website werden im Folgenden auch als „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet. Über die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausdrücklich genannten Leistungen hinaus erbringt der Anbieter keine Schulungs-, Installations-, Konfigurations-, Anpassungs-, Programmier-, oder sonstige Leistungen. Der Anbieter leistet keine Rechtsberatung. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, sich über die für seinen Betrieb geltenden Dokumentationsanforderungen zu unterrichten und diese umzusetzen. Die Plattform ist lediglich ein Werkzeug, das der Unternehmer hierfür nutzen kann. 1.4 Diese AGB sind für ihren Anwendungsbereich abschließend. Etwaige Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Anwendung nicht ausdrücklich widerspricht.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand. 1. Ausschließlich gewerblich