Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung Musterklauseln

Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. 1.1. Aus dem Einzelvertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. Soweit nicht abweichend im Einzelvertrag festgelegt, sind für die im Einzelvertrag festgelegten Leistungen (vor allem Anwendersupport) insbesondere die im Anhang aufgeführten Daten und Tätigkeiten Bestandteil der Datenverarbeitung.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung, inso- fern diese auf den Servern des Auftragnehmers gespeichert sein konnten.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. Der Gegenstand und die Dauer des Auftrages sowie Umfang und Art der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung sind im Hauptvertrag bzw. in den Hauptverträgen und in den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen sowie den Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers konkretisiert. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen Hauptvertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. Aus dem Hauptvertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. In Anhang A zu dieser Vereinbarung ist festgelegt, welche Arten von Daten und welche Kategorien betroffener Personen Gegenstand der Verarbeitung im Auftrag sind, sofern die Parteien in dem Hauptvertrag keine anderen Festlegungen getroffen haben. Diese Vereinbarung tritt mit Unterschrift der zuletzt unterzeichnenden Partei in Kraft. Ab Inkrafttreten richtet sich die Laufzeit dieser Vereinbarung nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben. Die Parteien vereinbaren, dass zeitgleich mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung eine etwaig zwischen den Parteien bestehende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG a.F. sowie etwaige weitere Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung einvernehmlich aufgehoben und durch diese neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ersetzt werden.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. Der Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist im Vertrag beschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Aufgaben durch den Auftragnehmer: ○ Wartung im Rahmen der Lieferung von Software- und Hardwareprodukte sowie im Rahmen der Erbringung von Engineering-, Consulting und Softwarewartung. Art und Zweck der Auftragsverarbeitung sind im Vertrag beschrieben und umfassen insbesondere: ○ Zweck der Auftragsverarbeitung ist die Unterstützung der Fehlerfindung und Fehlerbehebung Die Verarbeitung umfasst die nachfolgend genannten Kategorien von Daten: ○ Die an den Auftragnehmer übermittelten Mess-, Protokoll- und sonstige Dateien können unter Umständen personenbezogene Daten enthalten. ○ Die Arten von Daten ist in den Handbüchern, der von diesem Service-Vertrag umfassenden Produkte, aufgelistet und können z.B.: IP-Adresse, User-ID, Fahrzeug- Identifikationsnummer, GPS- oder Video-Daten enthalten. Folgende Kategorien von Personen sind von der Verarbeitung betroffen: ○ Beschäftigte des Auftraggebers oder von ihm Beauftragte Die Laufzeit dieser Vereinbarung und die Dauer der Verarbeitung richten sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Das angemessene Schutzniveau im Drittland: wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b) i.V.m. Art. 47 DS- GVO); wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c) und d) DS- GVO);
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. 1.1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung sowie die Art der Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Soweit sich diese Spezifizierungen aus dem Hauptvertrag nicht ergeben, sind diese Angaben zur jeweiligen Dienstleistung in der Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgenommen. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen bedürfen der Schriftform oder eines dokumentierten elektronischen Formats.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. Je nach genutzten Produkten oder Dienstleistungen können unterschiedliche Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Diese ergeben sich aus bestehenden Verträgen, z.B. einem Software-Nutzungsvertrag oder einer Beauftragung zur Entwicklung, Erstellung, Auslieferung, Installation oder Wartung von Produkten und Dienstleistungen oder zur Konvertierung von Daten („Hauptvertrag“). Zwecke der Verarbeitung sind alle zur Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen erforderlichen Zwecke, Arten der Verarbeitung sind alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Hauptvertrages. Jede Art der Verarbeitung von Daten des Auftraggebers durch DHV findet ausschließlich im Auftrag und auf Anweisung des Auftraggebers statt. Es findet keine Nutzung der Daten durch DHV in eigenem Interesse statt, soweit nicht eine gesetzliche Vorgabe oder ein berechtigtes Interesse seitens DHV vorliegt, zum Beispiel zum Zwecke der Erfüllung oder Abrechnung einer Dienstleistung oder zur Erfüllung einer Dokumentations- oder Nachweispflicht. Eine sonstige Nutzung der Daten durch DHV, insbesondere aus eigenem wirtschaftlichem Interesse findet nicht statt. Eine Erfassung oder Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, wie z.B. biometrische Angaben oder Angaben zu politischer oder religiöser Ausrichtung findet nicht statt. Eine Datenbeschaffung durch DHV ohne entsprechende Anweisung durch den Auftraggeber findet nicht statt. Weitere Informationen zu Umfang und Art der Verarbeitung je nach genutztem Produkt finden sich im jeweiligen Hauptvertrag.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. 1.1. Der Gegenstand, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung ist in den SaaS-Bedingungen und Konditionen und den Leistungsbeschreibungen der Services beschrieben und befähigt den Provider den Service zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus dem Lizenz-/Dienstleistungsvertrag. Die Laufzeit dieser AND richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser AND nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.
Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung. 8.1 Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung er- geben sich aus dem jeweiligen Service- oder Wartungsvertrag.