Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel Musterklauseln

Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht. (Stand Oktober 2022) ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• forwardservice GmbH Jahnstraße 35 Fon: +49 (0)211.390 295 30 xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx Beratungsagentur 00000 Xxxxxxxxxx xxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx Copyright: forwardservice Allgemeine Geschäftsbedingungen welearning und sisi-Index
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. Sollte eine Vertragsbestimmung der AGB, des SLA oder eines sonstigen, zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages we- gen Unvereinbarkeit mit einer zwingenden Rechtsvorschrift un- gültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages, der AGB und des SLA an sich nicht betroffen. Die entfallende Bestimmung soll als durch eine andere Bestim- mung ersetzt gelten, welche den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Weise möglichst umfassend ver- wirklicht. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kommunikations- dienstleistungen treten per 1.7.2022 in Kraft und unterstehen schweizerischem Recht. Sie ersetzen alle früheren AGB. Aus- schliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Oftringen. EWO ist aber einseitig berechtigt, ihre An- sprüche alternativ am Wohnsitz des Kunden geltend zu machen.
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. 8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit im Übrigen oder der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die das wirtschaftliche Ergebnis auf rechtlich wirksame Weise erreichen. Ergänzungen oder Änderungen vorstehender Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, unwirksam, gesetzwidrig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. AG und AN sind verpflichtet, die ungültige, unwirksame, gesetzwidrige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit / Unwirksamkeit / Gesetzwidrigkeit / Undurchführbarkeit an durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen.
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen davon nicht berührt. In einem solchen Falle ist die evtl. unwirksame oder neue Bestimmung durch eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck entsprechende wirksame Bestimmung/Vereinbarung schriftlich zu ersetzen.
Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel. 1.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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