Terrorakte. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Terrorakte. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur R+v Cyberrisk Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur R+v Cyberrisk Versicherung (Multiline), Landwirtschaftliche Sachversicherung
Terrorakte. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch TerrorakteTerrorak- te zurückzuführen sind. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung Be- völkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
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