Todesfall. Wenn der Versicherte innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall infolge der erlittenen Verletzun- gen stirbt, zahlt die Versicherung den für den Todesfall versicherten Betrag an dessen Erben, bis zum vierten Verwandtschaftsgrad, zu gleichen Teilen unter Abzug der eventuell schon für den gleichen Unfall für Dauerinva- lidität gezahlten Entschädigung.
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