Common use of Todesfall Clause in Contracts

Todesfall. Stirbt die versicherte Person innert fünf Jahren an den Folgen eines Unfalles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: − Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonat: CHF 2500 − Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 000

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Samples: www.fkb.li, www.kklh.ch

Todesfall. Stirbt die versicherte Person der Versicherte innert fünf Jahren an den Folgen eines UnfallesUnfalls, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvaliditätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: − Kinder Bis zum vollendeten 16. und nach dem vollendeten 65. Alters- jahr des Verunfallten beträgt die Todesfallsumme höchstens CHF 20 000.–. Bei Kindern bis zum vollendeten 30. Altersmonat: Lebensmonat beträgt die Todesfallsumme höchstens CHF 2500 − Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 0002500.–.

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Samples: www.egk.ch

Todesfall. Stirbt die versicherte Person der Versicherte innert fünf Jahren an den Folgen eines UnfallesUn- falles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, SOLIDA Versicherungen AG die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvaliditätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränktbe- schränkt: Kinder bis zum vollendeten vollenden 30. Altersmonat: CHF 2500 − 2'500.- Kinder bis zum vollendeten vollenden 18. Altersjahr: CHF 20 000 − 20'000.- Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 00020'000.-

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Samples: www.bvgl.ch

Todesfall. Stirbt die versicherte Person der Versicherte innert fünf Jahren an den Folgen eines Unfalles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, SOLIDA Versicherungen AG die für den Todesfall versicherte Summe Sum- me unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvalidi- tätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonat: CHF 2500 − 2'500.- Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − 20'000.- Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 00020'000.-

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Samples: www.bauern-sg.ch

Todesfall. Stirbt die versicherte Person innert fünf Jahren an den Folgen eines Unfalles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt Unfall­ zeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvaliditätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonat: CHF 2500 Franken – Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 Franken – Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 000000 Franken

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Samples: www.innova.ch