Todesfall. Stirbt die versicherte Person innert fünf Jahren an den Folgen eines Unfalles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: − Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonat: CHF 2500 − Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 000
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Samples: Unfallversicherung Für Tod Und Invalidität (Uti), Unfallversicherung Für Tod Und Invalidität (Uti)
Todesfall. Stirbt die versicherte Person innert fünf Jahren an den Folgen eines Unfalles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt Unfall zeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvaliditätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: − – Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonat: CHF 2500 − Franken – Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − Franken – Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 000000 Franken
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Todesfall. 1. Stirbt die versicherte Person der Versicherte innert fünf Jahren an den Folgen eines UnfallesUnfalls, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, SOLIDA die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben den- selben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvaliditätsentschädi- gung.
2. Die Todesfallhöchstsumme Todesfallhöchstsummen ist für folgenden Personenkreis Perso- nenkreis beschränkt: − – Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonatunter 30 Monate alt: CHF 2500 − – Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahrunter 19 Jahre alt: CHF 20 000 − – Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahrüber 65 Jahre alt: CHF 20 000
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Unfall , Tod Und Invaliditätsversicherung Uti
Todesfall. Stirbt die versicherte Person der Versicherte innert fünf Jahren an den Folgen eines UnfallesUn- falles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, SOLIDA Versicherungen AG die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvaliditätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränktbe- schränkt: − Kinder bis zum vollendeten vollenden 30. Altersmonat: CHF 2500 − 2'500.- Kinder bis zum vollendeten vollenden 18. Altersjahr: CHF 20 000 − 20'000.- Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 00020'000.-
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Todesfall. Stirbt die versicherte Person der Versicherte innert fünf Jahren an den Folgen eines Unfalles, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, SOLIDA Versicherungen AG die für den Todesfall versicherte Summe Sum- me unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvalidi- tätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: − Kinder bis zum vollendeten 30. Altersmonat: CHF 2500 − 2'500.- Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − 20'000.- Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 00020'000.-
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Todesfall. Stirbt die versicherte Person der Versicherte innert fünf Jahren an den Folgen eines UnfallesUnfalls, so zahlt die SOLIDA, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsent- schädigungInvaliditätsentschädigung. Die Todesfallhöchstsumme ist für folgenden Personenkreis beschränkt: − Kinder Bis zum vollendeten 16. und nach dem vollendeten 65. Alters- jahr des Verunfallten beträgt die Todesfallsumme höchstens CHF 20 000.–. Bei Kindern bis zum vollendeten 30. Altersmonat: Lebensmonat beträgt die Todesfallsumme höchstens CHF 2500 − Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 20 000 − Erwachsene ab dem vollendeten 65. Altersjahr: CHF 20 0002500.–.
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