Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.
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Samples: www.sv-arzberg.de
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18vollende- ten 16. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Ledige ab vollendetem 16. Lebensjahr € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, Verheiratete. Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unter- haltsberechtigte Kind um € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.1.000,–.
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Samples: www.vejas.de
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch An- spruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18vollendeten14. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Nichtverheiratete ab vollendetem 14. Lebensjahr € 8.00010.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, ohne Kinder € 11.00013.000,– für Verheiratete Versicherte mit bis zu zwei und unterhaltsberechtigten Kindern € 15.500,– für Versicherte mit bis zu drei unterhaltsberechtigten Kindern € 18.000,– für Versicherte mit mehr versor- gungspflichtigen als drei unterhaltsberechtigten Kindern.
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Samples: radsportverband-nrw.de
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten voll- endeten 18. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene Er- wachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.
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Samples: www.flugplatz-nardt.de
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18vollendeten 14. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 8.0007.500,– für Nichtverheiratete ab vollendetem 18. Lebensjahr € 10.500,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, unabhängig vom Alter. Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unter- haltsberechtigte Kind um € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.2.000,–.
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Samples: trisport-erding.de