Common use of Todesfall Clause in Contracts

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.

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Samples: www.sv-arzberg.de

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18vollende- ten 16. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Ledige ab vollendetem 16. Lebensjahr € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, Verheiratete. Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unter- haltsberechtigte Kind um 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.1.000,–.

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Samples: www.vejas.de

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch An- spruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18vollendeten14. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Nichtverheiratete ab vollendetem 14. Lebensjahr 8.00010.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, ohne Kinder 11.00013.000,– für Verheiratete Versicherte mit bis zu zwei und unterhaltsberechtigten Kindern € 15.500,– für Versicherte mit bis zu drei unterhaltsberechtigten Kindern € 18.000,– für Versicherte mit mehr versor- gungspflichtigen als drei unterhaltsberechtigten Kindern.

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Samples: radsportverband-nrw.de

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten voll- endeten 18. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene Er- wachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.

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Samples: www.flugplatz-nardt.de

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollend- eten 18vollendeten 14. Lebensjahr sowie ledige Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 8.0007.500,– für Nichtverheiratete ab vollendetem 18. Lebensjahr € 10.500,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, unabhängig vom Alter. Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unter- haltsberechtigte Kind um 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.2.000,–.

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Samples: trisport-erding.de