Common use of Todesfall Clause in Contracts

Todesfall. 1 Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, bezahlt simpego die vereinbarte Summe. 2 Für Jugendliche unter 16 Jahren zum Zeitpunkt des Unfalles beträgt die Todesfallentschädigung CHF 7’000. 3 Die Todesfallsumme wird nach der gesetzlichen Erbberechti- gung ausbezahlt. 4 Beim Tode einer versicherten Person, die Versorger von einem oder mehreren unmündigen Jugendlichen war, zahlt simpego die doppelte Versicherungssumme. Wenn neben diesen Personen noch ein Ehepartner vorhanden ist, fällt die Summe je zur Hälfte an Ehepartner und unmündige Personen. 5 Die Höhe der Todesfallentschädigung beträgt je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag: Basis: CHF 10’000; Plus: CHF 15’000 3 Mitgeführte Haustiere: Wird ein mitgeführtes Haustier beim Unfall verletzt, zahlt simpego die Heilbehandlung bis CHF 2’500 pro Tier und höchstens bis CHF 5'000 pro Ereignis. G.6 Ausschlüsse‌ Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle und Gesundheitsschädi- gungen: 1 infolge von Erdbeben; 2 von Personen, welche die Schädigungen anlässlich der persönli- chen, vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder Tätlichkeiten bzw. des Versuches dazu erlitten haben; 3 durch Heil- oder Untersuchungsmassnahmen (z.B. operative Eingriffe, Spritzen, Bestrahlungen); 4 von Personen, die das Fahrzeug entwenden;

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Samples: Hausratversicherung

Todesfall. 1 Führt der Unfall zum Tod der versicherten Stirbt eine betreute Person, bezahlt simpego welche einen Wohnplatz oder einen Wohnplatz mit Zusatzleistungen be- anspruchte, kann die vereinbarte Summe. 2 Einrichtung ab dem Todestag maximal 30 Tagespauschalen (Kalendertage) Wohnen oder Wohnen mit Zusatzleistung abrechnen. Wird der Platz früher wieder belegt, erfolgt die Vergütung pro Kalendertag bis zur Wiederbelegung. Der betreuten Person mit Wohnsitz im Kanton Aargau kann der individuelle Beitrag und eine allfällige Hilflosenentschädigung bis und mit dem To- destag in Rechnung gestellt werden. Bei ausserkantonalen Betreuten ist betreffend Abrechnung der Eigenleistung nach dem Tod mit der zuständigen IVSE-Verbindungsstelle Rücksprache zu nehmen. Für Jugendliche unter 16 Jahren die Tagesstruktur (intern und extern, mit und ohne Lohn) können ab dem Todestag im Verhält- nis zum Zeitpunkt des Unfalles beträgt Beschäftigungsgrad noch maximal 20 Tagespauschalen (Aufenthaltstage) abgerechnet wer- den. Wird der Platz früher wieder belegt, erfolgt die Todesfallentschädigung CHF 7’000. 3 Die Todesfallsumme Vergütung bis zur Wiederbelegung. Ab dem Todesdatum wird für den abzurechnenden Monat die Bruttopauschale nach der gesetzlichen Erbberechti- gung ausbezahlt. 4 Beim Tode einer versicherten Methodik der Berechnung von angebrochenen Monaten abgerechnet. Im Folgemonat werden die restlichen Tage (bis max. 30 Kalendertage bzw. 20 Arbeitstage) nach derselben Methodik abgerechnet. Stirbt eine betreute Person, die Versorger von einem oder mehreren unmündigen Jugendlichen war, zahlt simpego die doppelte Versicherungssumme. Wenn neben diesen Personen noch ein Ehepartner vorhanden ist, fällt die Summe je welche ambulante Leistungen zur Hälfte an Ehepartner und unmündige Personen. 5 Die Höhe der Todesfallentschädigung beträgt je nach Vereinbarung Begleitung im Versicherungsvertrag: Basis: CHF 10’000; Plus: CHF 15’000 3 Mitgeführte Haustiere: Wird ein mitgeführtes Haustier ersten Arbeitsmarkt oder zur Unterstützung beim Unfall verletztselbständigen Wohnen beanspruchte, zahlt simpego vergütet die Heilbehandlung bis CHF 2’500 pro Tier und Abteilung SHW zu- sätzlich höchstens bis CHF 5'000 pro Ereignis. G.6 Ausschlüsse‌ Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle und Gesundheitsschädi- gungen: 1 infolge von Erdbeben; 2 von Personenzu 5 Stunden der vereinbarten Leistung(en). Einer betreuten Person, welche die Schädigungen anlässlich ambulante Leistung Unterstützung beim selbständigen Wohnen beanspruchte, wird der persönli- chen, vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder Tätlichkeiten bzw. des Versuches dazu erlitten haben; 3 durch Heil- oder Untersuchungsmassnahmen (z.B. operative Eingriffe, Spritzen, Bestrahlungen); 4 von Personen, die das Fahrzeug entwenden;individuelle Beitrag und eine allfällige Hilflosenentschädigung für erbrachte Leistungen bis und mit dem Todestag in Rechnung gestellt.

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Samples: General Terms and Conditions

Todesfall. 1 Führt Auf Wunsch übernimmt die Basler für die Dauer der Unfall zum Tod Reise die Kosten für ein Tierheim anstelle der Annullierungskosten. D1.1.8 das Eigentum der versicherten PersonPerson am Wohnort infolge Diebstahls, bezahlt simpego die vereinbarte Summe. 2 Für Jugendliche unter 16 Jahren Feuer-, Wasser- oder Elementarschadens (Hochwasser, Überschwem- mung, Sturm [Wind von 75 km/h und mehr], Hagel, Lawine, Schnee- druck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch) schwer beeinträchtigt wird. D1.1.9 der programmgemässe Reiseantritt durch nachweisliche Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Transportmittels zum Zeitpunkt des Unfalles beträgt die Todesfallentschädigung CHF 7’000. 3 Die Todesfallsumme wird nach Flughafen oder Bahnhof auf schweizerischem Gebiet oder in direkt angrenzenden Nach- barländern verunmöglicht wird. D1.1.10 das im Beförderungsschein aufgeführte Fahrzeug am Abreisetag auf dem direkten Weg zur Verladestelle (Reisezug oder Fährhafen) infolge eines Unfalls oder einer Panne fahruntüchtig wird. D1.1.11 Katastrophenereignisse, Streiks oder Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm [Wind von 75 km/h und mehr], Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch) an der gesetzlichen Erbberechti- gung ausbezahlt. 4 Beim Tode einer versicherten PersonReisedestina- tion, die Versorger von einem die Reisedurchführung verunmöglichen oder mehreren unmündigen Jugendlichen war, zahlt simpego die doppelte Versicherungssummedas Leben der ver- sicherten Person gefährden. Wenn neben diesen Personen noch ein Ehepartner vorhanden ist, fällt die Summe je zur Hälfte an Ehepartner und unmündige Personen. 5 Die Höhe der Todesfallentschädigung beträgt je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag: Basis: CHF 10’000; Plus: CHF 15’000 3 Mitgeführte Haustiere: Wird ein mitgeführtes Haustier beim Unfall verletzt, zahlt simpego die Heilbehandlung bis CHF 2’500 pro Tier und höchstens bis CHF 5'000 pro Ereignis. G.6 Ausschlüsse‌ Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle und Gesundheitsschädi- gungen: 1 infolge von Erdbeben; 2 von Personen, welche die Schädigungen anlässlich der persönli- chen, vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder Tätlichkeiten bzw. des Versuches dazu erlitten haben; 3 durch Heil- oder Untersuchungsmassnahmen (z.B. operative Eingriffe, Spritzen, Bestrahlungen); 4 von Personen, die das Fahrzeug entwenden;Als Katastrophenereignisse gelten Schäden durch

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Samples: Insurance Contract

Todesfall. 1 Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, bezahlt simpego be- zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe. 2 Für Jugendliche unter 16 Jahren zum Zeitpunkt des Unfalles Un- falles beträgt die Todesfallentschädigung CHF 7’000. 3 Die Todesfallsumme wird nach der gesetzlichen Erbberechti- gung Erbbe- rechtigung ausbezahlt. 4 Beim Tode einer versicherten Person, die Versorger von einem oder mehreren unmündigen Jugendlichen war, zahlt simpego der Versicherer die doppelte Versicherungssumme. Wenn neben diesen Personen noch ein Ehepartner vorhanden vor- handen ist, fällt die Summe je zur Hälfte an Ehepartner und unmündige Personen. 5 Die Höhe der Todesfallentschädigung beträgt je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag: Basis: CHF 10’000; Plus: CHF 15’000 3 Mitgeführte Haustiere: Wird wird ein mitgeführtes Haustier beim Unfall verletzt, zahlt simpego der Versicherer die Heilbehandlung bis CHF 2’500 pro Tier und höchstens bis CHF 5'000 pro Ereignis. G.6 Ausschlüsse‌ Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle und Gesundheitsschädi- gungenGesund- heitsschädigungen: 1 infolge von Erdbeben; 2 von Personen, welche die Schädigungen anlässlich der persönli- chenper- sönlichen, vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen Verge- hen oder Tätlichkeiten bzw. des Versuches dazu erlitten habenha- ben; 3 durch Heil- oder Untersuchungsmassnahmen (z.B. operative Eingriffe, Spritzen, Bestrahlungen); 4 von Personen, die das Fahrzeug entwenden;

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Samples: Hausratversicherung

Todesfall. 1 Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, bezahlt simpego Simpego die vereinbarte Summe. 2 Für Jugendliche unter 16 Jahren zum Zeitpunkt des Unfalles beträgt die Todesfallentschädigung CHF 7’000. 3 Die Todesfallsumme wird nach der gesetzlichen Erbberechti- gung ausbezahlt. 4 Beim Tode einer versicherten Person, die Versorger von einem oder mehreren unmündigen Jugendlichen war, zahlt simpego Simpego die doppelte Versicherungssumme. Wenn neben diesen Personen noch ein Ehepartner vorhanden ist, fällt die Summe je zur Hälfte an Ehepartner und unmündige Personen. 5 Die Höhe der Todesfallentschädigung beträgt je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag: Basis: CHF 10’000; Plus: CHF 15’000 3 Mitgeführte Haustiere: Wird ein mitgeführtes Haustier beim Unfall verletzt, zahlt simpego Simpego die Heilbehandlung bis CHF 2’500 pro Tier und höchstens bis CHF 5'000 pro Ereignis. G.6 Ausschlüsse‌ Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle und Gesundheitsschädi- gungen: 1 infolge von Erdbeben; 2 von Personen, welche die Schädigungen anlässlich der persönli- chen, vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder Tätlichkeiten bzw. des Versuches dazu erlitten haben; 3 durch Heil- oder Untersuchungsmassnahmen (z.B. operative Eingriffe, Spritzen, Bestrahlungen); 4 von Personen, die das Fahrzeug entwenden;

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Samples: Hausratversicherung