Todesfall. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so zahlt elipsLife die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsentschädigung. Ist der Verunfallte unter 16 oder über 65 Jahre alt, so beträgt die Todesfallsumme höchstens CHF 20’000. Bezugsberechtigt sind die Personen in nachstehender Reihenfolge: a) der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Partner, bei dessen Fehlen b) der nicht verheiratete oder eingetragene und nicht verwandte Lebenspartner (auch gleichgeschlechtlich), der mit dem Verstorbenen in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine eheähnliche Lebens- gemeinschaft im gleichen Haushalt führte, bei dessen Fehlen c) die Kinder, bei deren Fehlen d) für dieses Kapital von der versicherten Person testamentarisch begünstigte, natürliche Person, bei deren Feh- len e) die Eltern, bei deren Fehlen f) die Geschwister. Das Vorhandensein von Personen in einer Personengruppe schliesst Ansprüche sämtlicher nachfolgenden Personen- gruppen aus. Sind mehrere Personen innerhalb einer berechtigten Personengruppe vorhanden, sind alle Personen zu gleichen Teilen berechtigt. Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, vergütet elipsLife nur die Bestattungskosten bis zum Höchstbetrag von zehn Prozent der Versicherungssumme für den Todesfall, im Maximum CHF 10’000. Anspruchsberechtigte Hinterlassene einer versicherten Person erhalten die Leistungen auch dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen. Die Leistungen fallen nicht in den Nachlass der verstorbenen Person. Leistungen von anderen Versicherern und von haftpflichtigen Dritten werden nicht angerechnet (Summenversicherung). Auf das Todesfallkapital wird ein allfällig für denselben Unfall bereits ausbezahltes Invaliditätskapital angerechnet.
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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Todesfall. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so zahlt bezahlt elipsLife sofern mitversichert die für den Todesfall versicherte Summe unter Abzug der allfällig für denselben Unfall bereits geleisteten Invaliditätsentschädigung. Ist der Verunfallte unter 16 oder über 65 Jahre alt, so beträgt die Todesfallsumme höchstens CHF 20’000. Bezugsberechtigt sind die Personen in nachstehender Reihenfolge:
a) der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Partner, bei dessen Fehlen
b) der nicht verheiratete oder eingetragene und nicht verwandte Lebenspartner (auch gleichgeschlechtlich), der mit dem Verstorbenen in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine eheähnliche Lebens- gemeinschaft im gleichen Haushalt führte, bei dessen Fehlen
c) die Kinder, bei deren Fehlen
d) für dieses Kapital von der versicherten Person testamentarisch begünstigte, natürliche Person, bei deren Feh- lenFehlen
e) die Eltern, bei deren Fehlen
f) die Geschwister. Das Vorhandensein von Personen in einer Personengruppe schliesst Ansprüche sämtlicher nachfolgenden Personen- gruppen aus. Sind mehrere Personen innerhalb einer berechtigten Personengruppe vorhanden, sind alle Personen zu gleichen Teilen berechtigt. Sind keine der Anspruchsberechtigten vorhanden, vergütet elipsLife nur die Bestattungskosten bis zum Höchstbetrag von zehn Prozent der Versicherungssumme für den Todesfall, im Maximum CHF 10’000. Anspruchsberechtigte Hinterlassene einer versicherten Person erhalten die Leistungen auch dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen. Die Leistungen fallen nicht in den Nachlass der verstorbenen Person. Leistungen von anderen Versicherern und von haftpflichtigen Dritten werden nicht angerechnet (Summenversicherung). Auf das Todesfallkapital wird ein allfällig für denselben Unfall bereits ausbezahltes Invaliditätskapital angerechnet.
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Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku) Für Nicht Uvg/Uversg Unterstellte Personen