Transaktionsgebühren Musterklauseln

Transaktionsgebühren. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den von dem ICAV getätigten Anlagen haben Auswirkungen auf die Performance des ICAV. Je höher die Handelsintensität des ICAV (durch die Aktivitäten des Anlageverwalters) ist, desto höher sind die Transaktionskosten. Häufige Portfolioumschichtungen haben in der Regel entsprechend höhere Transaktionskosten zur Folge. Die genaue Höhe der anfallenden Courtagen und Transaktionskosten hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem von der Art und Häufigkeit der sich bietenden Marktchancen, vom Umfang der Transaktionen und von den jeweils gültigen Transaktionssätzen. Ein erheblicher Teil dieser Gebühren und Transaktionskosten sind an die Man Group zu entrichten. Die von dem ICAV zu zahlenden Gebühren und Transaktionskosten können, solange das ICAV besteht, neu verhandelt werden.
Transaktionsgebühren. Jeder Teilfonds kommt für seine eigenen Transaktionsgebühren auf. Transaktionsgebühren werden zum Barwert angesetzt und zum Zeitpunkt, an dem sie anfallen oder in Rechnung gestellt werden, dem Nettovermögen des Teilfonds, auf den sie sich beziehen, belastet. Der Anlageverwalter kann Transaktionen durchführen oder für deren Durchführung Makler in Anspruch nehmen, mit denen er „Soft-Commission“-Vereinbarungen eingegangen ist. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen bezogenen Leistungen unterstützen den Anlageverwalter bei der Erbringung der Anlagedienste für den Fonds. Insbesondere kann der Anlageverwalter vereinbaren, dass einem Makler eine Provision gezahlt wird, die den Betrag übersteigt, den ein anderer Makler für die Durchführung dieser Transaktion in Rechnung gestellt hätte, solange der Makler dem Fonds gegenüber „die beste Ausführung“ zusichert, und die Höhe der Provision nach Beurteilung des Anlageverwalters in gutem Glauben bezogen auf den Wert des Maklergeschäfts und der anderen von diesem Makler angebotenen oder gegen Zahlung geleisteten Dienste angemessen ist. Diese Dienstleistungen, darunter Research-, Notierungs- und Nachrichtendienste, Softwaresysteme für die Portfolio- und Handelsanalyse sowie besondere Ausführungs- und Abrechnungsfähigkeiten können vom Anlageverwalter in Verbindung mit Transaktionen in Anspruch genommen werden, an denen der Fonds nicht beteiligt ist. Die Soft-Commission-Vereinbarungen unterliegen folgenden Bedingungen: (i) der Anlageverwalter agiert jederzeit im besten Interesse des Fonds, wenn er Soft-Commission-Vereinbarungen eingeht; (ii) die bereitgestellten Dienstleistungen werden direkt für den Anlageverwalter erbracht; (iii) die Maklerprovisionen für Portfoliogeschäfte für den Fonds werden vom Anlageverwalter an Makler überwiesen, bei denen es sich um Körperschaften und nicht um natürliche Personen handelt; und (iv) der Anlageverwalter legt der Verwaltungsgesellschaft Bericht in Bezug auf die Soft-Commission-Vereinbarungen vor, darunter über die Art der erhaltenen Dienstleistungen.
Transaktionsgebühren. Für bestimmte Zahlweisen werden Transaktionsgebühren erhoben, die vom Plattformbetreiber, Trainer oder Berater zu tragen sind. Die Höhe der anfallenden Transaktionsgebühren werden in der Administration der Plattform angegeben. Hier kann der Trainer oder Berater die kostenpflichtigen Zahlweisen an- bzw. abschalten. Die Bestimmungen zu Gebühren( § 8) und Zahlungsverkehr (§ 7) dürfen nicht umgangen werden. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preis- und Leistungsbeschreibung. Beträgt die Vertragslaufzeit für die Business-Plattform 12 Monate oder länger, dann verlängert sich diese stillschweigend jeweils um den selben Zeitraum, wenn nicht ein Vertragspartner mindestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit einer Verlängerung widerspricht. edudip behält sich das Recht vor, Kundenkonten ohne fiskalische Grundlage und mit einer Inaktivität von mehr als 12 Monaten zu löschen. Als inaktiv werden Konten angesehen, welche länger als 12 Monate keinen Vertrag mit der edudip GmbH geschlossen haben. xxxxxx kann ein Mitglied ausschließen und das Mitgliedskonto sowie sämtliche Webinarangebote und Webinare dieses Mitglieds löschen, wenn edudip Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mitglied gegen die wesentlichen Pflichten dieser Geschäftsbedingungen verstößt oder ein Mitglied mehrfach negativ bewertet wurde. edudip wird das Mitglied über den geplanten Ausschluss per E-Mail informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Bei Eilbedürftigkeit ist edudip hierzu nicht verpflichtet. In jedem Fall wird edudip die berechtigten Interessen des Mitglieds berücksichtigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Aus technischen Gründen kann edudip eine dauerhafte vollständige Verfügbarkeit der Server, über die die Plattform betrieben wird, nicht gewährleisten. Zeitweise kann die Verfügbarkeit der Plattform - insbesondere wegen der notwendigen Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten - eingeschränkt sein. edudip wird die Mitglieder über die Durchführung geplanter Wartungsarbeiten und deren Umfang rechtzeitig durch einen Hinweis auf der Plattform informieren. Sollte das System unvorhergesehen ausfallen, wird edudip nach Möglichkeit die Mitglieder über den Umfang und die Dauer des Ausfalls unterrichten. edudip haftet nicht für Sach- und reine Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform entstehen, es sei denn die Schäden beruhen auf de...
Transaktionsgebühren. 4.6.1. Transaktionsgebühren für Kunden (Hersteller und Käufer)
Transaktionsgebühren. Jedesmal, wenn ein Mitglied eine Transaktion wünscht, berechnet der Network-Verwalter die Transaktionsgebühr oder veranlasst die Berechnung derselben. Die Transaktionsgebühren werden von dem Network-Verwalter festgelegt und können sich von Zeit zu Zeit und von Mitglied zu Mitglied ändern.
Transaktionsgebühren. Unter Ziffer 3.4. des Vertrages werden die vom Kunden an REA zu entrichtenden Transaktionsgebühren festgelegt. Transaktion/Transaktionen werden mit »Tx« abgekürzt. Mit dieser Bezeichnung sind alle Vorgänge gemeint, die der Kunde im bargeldlosen Zahlungsverkehr über das EC-Terminal tätigt. Dies unabhängig davon, ob die Transaktion erfolgreich abgeschlossen (also z.B. von der Bank bestätigt) wurde oder nicht (z.B. eine Ablehnung durch die Kartenausgebende Bank erfolgte). Darin ein- geschlossen sind Transaktionen aus Verwaltungsfunktionen, also Kassenschnitt-Transaktionen, Netzdiagnosen, Storno– und Gutschriftstransaktionen, Inbetriebnahme–Vorgänge, Personalisierungs–Transaktionen usw. Evtl. anfallende Autorisierungs- und Garantiegebühren der Kartensystembetreiber sind vom Kunden zu tragen. Für Maestro- und Kreditkartenumsätze werden vom Acquirer in der Regel sog. »Disagien« berechnet, welche Bestandteil des Vertrages zwischen Kunde und Acquirer sind. Kosten für den Transport der Nachrichten durch von Dritten bereitgestellte Netze (Telefonkosten etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Der angegebene Preis ist je Vorgang zu entrichten. Unter diese Bezeichnung wird ein Preis festgelegt, der vom Kunden bei Ausführung einer Transaktion gemäß
Transaktionsgebühren. Die Orderaufgabe für den Kauf/Verkauf von physischen Edelmetallen ist kostenfrei.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.