Transparenz. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Transparenz richten sich nach den Absätzen 1 und 2 von Artikel III und Artikel IIIbis GATS, die hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt werden.
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Transparenz. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Transparenz richten sich nach den Absätzen 1 und 2 von der Artikel III und Artikel IIIbis GATS, die hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt werden.
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Transparenz. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Transparenz richten sich nach den Absätzen 1 und 2 von der Artikel III und Artikel IIIbis GATS, die hiermit zum Bestandteil Be- standteil dieses Kapitels erklärt werden.
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