Transport. 1. Der Händler kann durch entsprechende Auswahl in seinem Profil auf der Handelsplattform AUTO1 damit beauftragen, den Transport des von ihm erworbenen Fahrzeugs zu der von ihm angegebenen Lieferadresse zu veranlassen. Die Beauftragung des Transports über die Handelsplattform oder auf sonstigem Wege durch den Händler stellt ein verbindliches Angebot an AUTO1 zum Abschluss des Transportauftrages dar. AUTO1 teilt dem Händler die Annahme dieses Auftrages mit, in der Regel durch Zusendung der Beauftragungsbestätigung („Bestätigung Transportanfrage“). AUTO1 kann mit der Durchführung des Transports externe Dienstleister beauftragen. Es gelten die "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)", mit Ausnahme der Regelungen von Nr. 30 der ADSp 2017, hier abrufbar. Die Annahme des Transportauftrages durch AUTO1 und/oder die Versendung des erworbenen Fahrzeugs an die vom Händler angegebene Lieferadresse haben keine Auswirkungen auf den Leistungs- und Erfolgsort; es verbleibt bei einer Holschuld. 2. Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Anlieferung auf Schäden sowie fehlendes Zubehör zu untersuchen und sämtliche sichtbaren Schäden sowie fehlendes Zubehör auf dem Frachtbrief bzw. CMR-Frachtbrief zu vermerken. Unabhängig davon ist der Händler verpflichtet, die Mangelhaftigkeit nach Abschnitt B Ziffer X dieser Verkaufsbedingungen gegenüber dem betreffenden Verkäufer zu rügen.
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Transport. 1. Der Händler kann durch entsprechende Auswahl in seinem Profil auf der Handelsplattform Plattform AUTO1 damit beauftragen, den Transport des von ihm erworbenen Fahrzeugs zu der von ihm angegebenen Lieferadresse zu veranlassen. Die Beauftragung des Transports über die Handelsplattform Plattform oder auf sonstigem Wege durch den Händler stellt ein verbindliches Angebot an AUTO1 zum Abschluss des Transportauftrages dar. AUTO1 teilt dem Händler die Annahme dieses Auftrages mit, in der Regel durch Zusendung der Beauftragungsbestätigung („Bestätigung Transportanfrage“). AUTO1 kann mit der Durchführung des Transports externe Dienstleister beauftragen. Es gelten die "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)", mit Ausnahme der Regelungen von Nr. 30 der ADSp 2017, hier abrufbarabrufbar unter xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxx/xxx.xxx/xxx/000X0000XX0XX000X000000000 30935F/$file/DSLV_ADSp_2017_dt_v2_Mai%202017.pdf. Die Annahme des Transportauftrages durch AUTO1 und/oder die Versendung des erworbenen Fahrzeugs an die vom Händler angegebene Lieferadresse haben keine Auswirkungen auf den Leistungs- und Erfolgsort; es verbleibt bei einer Holschuld.
2. Der Transport der Fahrzeuge erfolgt in der Regel mit Sattelschlepper - LKWs mit jeweils acht Fahrzeugen. Gibt der Händler bei Beauftragung des Transportes keine, eine falsche oder oder eine Adresse an, die mit deinem benannten Fahrzeugtransporter nicht erreicht werden oder unter der Adresse aufgrund der Größe des Transportfahrzeuges das gekaufte Fahrzeug nicht entladen werden kann, ist AUTO1 berechtigt, das Fahrzeug zur nächstgelegenen AUTO1 - Filiale zu verbringen. Etwaige hierbei entstehenden Mehrkosten sind vom Händler zu tragen. Nach Verbringung des Fahrzeuges in die AUTO1 Filiale, ist der Händler verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich von der AUTO1 Filiale abzuholen.
3. Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Anlieferung auf Schäden sowie fehlendes Zubehör zu untersuchen und sämtliche sichtbaren Schäden sowie fehlendes Zubehör auf dem Frachtbrief bzw. CMR-Frachtbrief zu vermerken. Unabhängig davon ist der Händler verpflichtet, die Mangelhaftigkeit nach Abschnitt B Ziffer X VII dieser Verkaufsbedingungen gegenüber dem betreffenden Verkäufer zu rügen.
4. Im Falle des Ausführens des Fahrzeuges aus der EU ist der Händler verpflichtet, mit von AUTO1 autorisierten Agenturen zusammenzuarbeiten, unterlässt der Händler dies, übernehmen weder der Verkäufer noch Auto1 die Haftung hierfür. Der Händler ist ferner verpflichtet, AUTO1 die Movement Reference Number (MRN) und den vollständigen Ausgangsvermerk, der die Ausfuhr des Fahrzeugs bestätigt, in Kopie vorzulegen.
5. Abweichend von Abs. 1 ist der Händler verpflichtet, AUTO1 mit dem Transport des von ihm erworbenen Fahrzeugs zu der von ihm angegebenen Lieferadresse zu beauftragen, wenn sich das Herkunftsland des Fahrzeugs und die Niederlassung des Händlers jeweils in einem auf der in der Routenliste genannten Länder befindet. Ändert sich der Zustand des Fahrzeuges nach dem Abschluss des Transportauftrages dahingehend, dass ein Sondertransport beauftragt werden muss, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Fahrzeug fahruntüchtig geworden ist, behält sich AUTO1 vor, die Transportpreise entsprechend anzupassen. Im Übrigen gelten die Vorschriften dieser Ziffer II entsprechend.
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Transport. 1. Der Händler kann durch entsprechende Auswahl in seinem Profil auf der Handelsplattform AUTO1 damit beauftragen, den Transport des von ihm erworbenen Fahrzeugs zu der von ihm angegebenen Lieferadresse zu veranlassen. Die Beauftragung des Transports über die Handelsplattform oder auf sonstigem Wege durch den Händler stellt ein verbindliches Angebot an AUTO1 zum Abschluss des Transportauftrages dar. AUTO1 teilt dem Händler die Annahme dieses Auftrages mit, in der Regel durch Zusendung der Beauftragungsbestätigung („Bestätigung Transportanfrage“). AUTO1 kann mit der Durchführung des Transports externe Dienstleister beauftragen. Es gelten die "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)", mit Ausnahme der Regelungen von Nr. 30 der ADSp 2017, hier abrufbar. Die Annahme des Transportauftrages durch AUTO1 und/oder die Versendung des erworbenen Fahrzeugs an die vom Händler angegebene Lieferadresse haben keine Auswirkungen auf den Leistungs- und Erfolgsort; es verbleibt bei einer Holschuld.
2. Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Anlieferung auf Schäden sowie fehlendes Zubehör zu untersuchen und sämtliche sichtbaren Schäden sowie fehlendes Zubehör auf dem Frachtbrief bzw. CMR-Frachtbrief zu vermerken. Unabhängig davon ist der Händler verpflichtet, die Mangelhaftigkeit nach Abschnitt B Ziffer X XIII dieser Verkaufsbedingungen gegenüber dem betreffenden Verkäufer zu rügen.
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Transport. 1. Der Händler kann durch entsprechende Auswahl in seinem Profil auf der Handelsplattform AUTO1 damit beauftragen, den Transport des von ihm erworbenen Fahrzeugs zu der von ihm angegebenen Lieferadresse zu veranlassen. Die Beauftragung des Transports über die Handelsplattform oder auf sonstigem Wege durch den Händler stellt ein verbindliches Angebot an AUTO1 zum Abschluss des Transportauftrages dar. AUTO1 teilt dem Händler die Annahme dieses Auftrages mit, in der Regel durch Zusendung der Beauftragungsbestätigung („Bestätigung Transportanfrage“). AUTO1 kann mit der Durchführung des Transports externe Dienstleister beauftragen. Es gelten die "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)", mit Ausnahme der Regelungen von Nr. 30 der ADSp 2017, hier abrufbarabrufbar unter xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxx/xxx.xxx/xxx/000X0000XX0XX000X0000000000 0935F/$file/DSLV_ADSp_2017_dt_v2_Mai%202017.pdf. Die Annahme des Transportauftrages durch AUTO1 und/oder die Versendung des erworbenen Fahrzeugs an die vom Händler angegebene Lieferadresse haben keine Auswirkungen auf den Leistungs- und Erfolgsort; es verbleibt bei einer Holschuld.
2. Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Anlieferung auf Schäden sowie fehlendes Zubehör zu untersuchen und sämtliche sichtbaren Schäden sowie fehlendes Zubehör auf dem Frachtbrief bzw. CMR-Frachtbrief zu vermerken. Unabhängig davon ist der Händler verpflichtet, die Mangelhaftigkeit nach Abschnitt B Ziffer X VIII dieser Verkaufsbedingungen gegenüber dem betreffenden Verkäufer zu rügen.
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