Common use of Umfang der Entschädigung Clause in Contracts

Umfang der Entschädigung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für die Mehrkosten, wenn der Zeitpunkt, von dem an der Schaden gemäß Abschnitt A § 2 für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der für diese Mehrkostenversicherung vereinbarten Dauer liegt. Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich bis zu sechs Monaten nach Ablauf der Haftzeit als Folge der Unterbrechung ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen. b) Abweichend von Abschnitt A § 7 wird Entschädigung geleistet für

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Samples: Elektronikversicherung, Insurance Policy Terms and Conditions

Umfang der Entschädigung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für die Mehrkosten, wenn der Zeitpunkt, von dem an der Schaden gemäß Abschnitt A § 2 den dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der für diese Mehrkostenversicherung vereinbarten Dauer liegt. Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich bis zu sechs Monaten nach Ablauf der Haftzeit als Folge der Unterbrechung ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen. b) Abweichend von Abschnitt A § 7 den dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen wird Entschädigung geleistet für

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Samples: Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung

Umfang der Entschädigung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für die MehrkostenMehr- kosten, wenn der Zeitpunkt, von dem an der Schaden gemäß Abschnitt A § 2 Sach- schaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten an- erkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der für diese Mehrkostenversicherung vereinbarten Dauer liegt. Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich bis zu sechs Monaten nach Ablauf der Haftzeit als Folge der Unterbrechung ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen. b) Abweichend von Abschnitt A § 7 ABE wird Entschädigung geleistet geleis- tet für

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Umfang der Entschädigung. a) Der Versicherer leistet Entschädigung für die Mehrkosten, wenn der Zeitpunkt, von dem an der Schaden gemäß Abschnitt A § 2 ABE 2011 der Continentale für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der für diese Mehrkostenversicherung vereinbarten Dauer liegt. Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Wirtschaftliche Vorteile, die sich bis zu sechs Monaten nach Ablauf der Haftzeit als Folge der Unterbrechung ergeben, sind angemessen zu berücksichtigen. b) Abweichend von Abschnitt A § 7 ABE 2011 der Continentale wird Entschädigung geleistet für

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Samples: Elektronikversicherung