Umfang und Ausführung Musterklauseln

Umfang und Ausführung. 2.1 Soweit sich die Leistungen auf ein bestimmtes Objekt (z.B. Maschine, Anlage oder Baukörper) beziehen, hat der Auftraggeber die für das Objekt und deren Aufstellungsort geltenden gesetzlichen behördlichen und sonstigen Vorschriften zu berücksichtigen.
Umfang und Ausführung. 5.1 Der Auftragnehmer liefert, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, eine komplette Maschine, die alle Teile enthält, die zum einwandfreien Betrieb unter Einhaltung der vereinbarten, der stillschweigend vorausgesetzten oder üblichen Beschaffenheiten notwendig sind, auch wenn dazu erforderliche Einzelteile nicht aufgeführt sind. Die vom Auftraggeber gemachten Angaben sind vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu überprüfen. Maschinenelemente und -teile sind so zu gestalten und anzuordnen, dass sie gut und schnell gewartet, inspiziert und ausgetauscht werden können. Verschleißteile müssen eine möglichst hohe Standzeit haben.
Umfang und Ausführung. 2.1 Der Lieferant hat, seine Leistung entsprechend dem Vertrag zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehört die Übermittlung – sofern vorhanden – der entsprechenden Dokumentationsunterlagen, insbesondere Prüfzeugnisse, Protokolle, Programme, Bedienungsanleitungen. Wurden komplette Bauteile oder Baugruppen bestellt, sind komplette Bauteile oder Baugruppen zu liefern, die sämtliche Teile enthalten, die zum einwandfreien Betrieb unter Erreichung der garan­ tierten Daten sowie unter Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit notwendig sind, auch wenn dazu erforderliche Einzelteile nicht in der Bestellung aufgeführt sind.
Umfang und Ausführung. Der Auftrag zur Instandhaltung umfasst alle zur Inspektion, Wartung oder Instandsetzung des instandzuhaltenden Gegenstands erforderlichen Maßnahmen, auch wenn diese in der jeweiligen Vereinbarung nicht einzeln aufgeführt sind. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass der instandzuhaltende Gegenstand stets einwandfrei betrieben werden kann.
Umfang und Ausführung. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Materialien oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Umfang und Ausführung. ImPuls wird auf schriftlichen Auftrag hin, in dem jeweilig fixierten Umfang gelieferte Software erweitern und anpassen. Der Kunde wird, soweit die Parteien nichts anderes explizit schriftlich vereinbart haben, seine Anforderungen an die Software in einer geeigneten Beschreibung schriftlich rechtzeitig an den Auftragnehmer mitteilen. Die vom Kunden schriftlich fixierten Anforderungen sind von ImPuls durch schriftliche Erklärung anzunehmen. Fehlt es an einer schriftlichen Fixierung oder der entsprechenden Annahmeerklärung, schuldet ImPuls nur die Programmierung der entsprechenden Software mit der allgemein üblichen Funktionsweise und Tiefe, somit mittlerer Art und Güte. Darüber hinausgehende Sonderfunktionen oder Sonderwünsche sind nicht geschuldet. Der Kunde stellt ImPuls alle für die Erstellung der Software erforderlichen Informationen in schriftlicher, übersichtlicher Form zur Verfügung und erläutert diese auf Wunsch von ImPuls auch mündlich. Stellt der Kunde fest, dass erstellte Bedarfsanalysen, Pflichtenhefte oder Leistungsbeschreibungen nicht mit den Anforderungen übereinstimmen, die der Kunde tatsächlich verlangt, so wird er ImPuls hierauf unverzüglich schriftlich hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten. Die Parteien entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung oder Änderung der Anforderungen. Alle hier genannten Mitwirkungspflichten erbringt der Kunde kostenlos. Stellt ImPuls fest, dass Angaben oder Informationen des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird ImPuls den Kunden hierauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Der Kunde wird über eine aus diesem Hinweis ergebende Änderung, soweit sie den Erstellungsprozess der Software betrifft, sofort entscheiden. Hierdurch entstehende Mehrkosten im Rahmen der erweiterten Programmierung werden dem Kunden mitgeteilt und sind von ihm zu tragen. Jede Partei nennt der anderen unverzüglich nach Vertragsabschluss eine fachkundige Person, die befugt ist, die mit der Erstellung der Software zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen. Der Kunde behält die Projektaufsicht und ist gegenüber ImPuls überwachungs-, und weisungsberechtigt sowie verpflichtet.
Umfang und Ausführung. (1) Art und Umfang der Leistungen der Zertifizierungsstelle der kws GmbH richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen, wobei immer – vorbehaltlich ausdrücklicher gesonderter Ver- einbarungen – die im Zeitpunkt der Zertifizierung geltenden Vorschriften anzuwenden sind.
Umfang und Ausführung. 2.1 Die Einkaufsbedingungen Abraum gelten für die Gewinnung und Einbringung von Abraum, Einbau, Profilierung und den Wegebau sowie die Unterhaltung der notwendigen Abraumstraßen und Wege für die Dauer des Abraumbetriebes nach Angabe der Werksleitung vor Ort des jeweiligen Werkes.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.