Umwandlungsoption Musterklauseln

Umwandlungsoption. (1) Umfang/Inhalt der Umwandlungsoption (2) Ereignisse für Inanspruchnahme einer Option auf eine höher- wertige Krankheitskostenvoll- versicherung (3) Frist zur Wahrnehmung der Optionen Versicherungsfähig in diesem Tarif sind Zahnärzte und deren Familienangehörige. Familienangehörige sind Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder, solange sie mit dem Zahnarzt in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder darüber hinaus solange sie von ihm wirtschaftlich abhängig sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich zu melden. In diesem Fall erfolgt die Umstellung in einen Tarif mit gleichem oder ähnlichem Leistungsinhalt ohne erneute Gesundheitsprüfung zum ersten des Folgemonats, in dem die Versicherungsfähigkeit entfällt. Erlangt der Versicherer von dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit erst später Kenntnis, erfolgt die Umstellung rückwirkend zum Ende des Monats, in dem die Versicherungsfähigkeit entfällt. Eventuelle Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen dem neuen Tarif und dem bisherigen Tarif sind gegenseitig auszugleichen. Der Tarif VZ Zahn-U kann nur als Ergänzung zu einer der Versicherungspflicht gem. § 193 Abs. 3 VVG entsprechenden Krankheitskostenvollversicherung ohne Zahnschutz bei der AXA Krankenversicherung abgeschlossen werden. Mit Ende der Krankheitskostenvollversicherung endet auch die Versicherung nach Tarif VZ Zahn-U. 100% für Material- und Laborkosten bei ambulanter zahnärztlicher Behandlung. Aufwendungen für Honorare sind nicht erstattungsfähig. Die Erstattung von Sachkosten bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich nach den in der Sachkostenliste I genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen. Während der ersten 6 Monate des Bezuges von Elterngeld besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die versicherte Person, die Elterngeld bezieht und nur, wenn für die Person keine besonderen Bedingungen für Personen in Berufsausbildung bestehen. Der Bezug von Elterngeld ist innerhalb von 3 Monaten nachzuweisen. Die Beitrags- freiheit ist ausgeschlossen, wenn bei Beantragung des Tarifes VZ Zahn-U die Schwangerschaft nachweislich bereits festge- stellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat. – entfällt – Die im Tarif genannten Prozentsätze beziehen sich stets auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Vor Beginn von Maßnahmen für Zahnersatz soll dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit Beg...
Umwandlungsoption. (1) Umfang / Inhalt der Umwandlungsoption 1. Das Kind hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet. 2. Die Kosten der Unterkunft der Begleitperson sind nicht mit den allgemeinen Krankenhausleistungen gemäß des Kranken- hausentgeltgesetzes bzw. der Bundespflegesatzverordnung abgegolten. Die Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt und werden je Tag bis zum zweifachen Satz der Wahlleistung für ein Zwei- bettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses erstattet. Bei einem Auslandsaufenthalt werden auch die Kosten für einen aus medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransport, soweit sie Reisemehrkosten sind, erstattet, wenn am Ort der Erkrankung im Ausland bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet ist. Unter Beachtung der medizinischen Gegebenheiten ist die jeweils kostengünstigste Transportart zu wählen. Anderenfalls ist der Versicherer berechtigt, die Erstattung der Kosten entsprechend zu kürzen. Sofern der Versicherer bei vorheriger Benach- richtigung den Rücktransport selbst organisiert oder die Kostenübernahme der entstehenden Aufwendungen für eine bestimmte Transportart schriftlich zugesagt hat, wird insoweit auf eine Kürzung der Erstattung verzichtet. Es sind auch Überführungskosten bis zu 5.200,– Euro in das Heimatland erstattungsfähig. Während der ersten 6 Monate während des Bezuges von Elterngeld besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Die Bei- tragsfreiheit gilt nur für die versicherte Person, die Elterngeld bezieht und nur, wenn für die Person keine besonderen Bedingungen für Personen in Berufsausbildung bestehen. Der Bezug von Elterngeld ist innerhalb von 3 Monaten nach Bezugsbeginn nachzuweisen. Die Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen, wenn bei Beantragung des Tarifes VZ600-U die Schwangerschaft nachweislich bereits festgestellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat. Es gelten die jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung. In Erweiterung der Nr. 18 TB 2012 „Gebührenordnungen“ werden darüber hinausgehende Mehrkosten im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige Zusage erstattet, wenn eine rechts- gültige, individuelle „abweichende Vereinbarung“ gemäß § 2 der Gebührenordnung für Ärzte getroffen wurde und die Auf- wendung entsprechend der Gebührenordnung abgerechnet wurde. Stufe VZ600-U 600,– Euro Für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem diese das 19. Lebensjahr vollenden, die Hälfte der oben genannten Selbstbehalte. Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen nac...
Umwandlungsoption. Es werden die entstandenen Aufwendungen erstattet, wenn die zur Erstattung eingereichten Rechnungen einen Betrag von insgesamt 200,00 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen diese Grenze innerhalb von 10 Monaten nicht, können die Belege ungeachtet der vorgenannten Grenze eingereicht werden. Versicherungsfähig sind aktive sowie pensionierte beihilfeberechtigte Beamte, Richter und Personen mit Anspruch auf Heil- fürsorge. Berücksichtigungsfähige Familienangehörige und Lebenspartner können ebenfalls in diesem Tarif mitversichert werden. Neben einer Versicherung in diesem Tarif kann eine Versicherung nach den Tarifreihen BN1 und BN2 weder abge- schlossen noch aufrecht erhalten werden. Es können nur Tarife gewählt werden, deren Erstattungsleistungen zusammen mit Beihilfeansprüchen für die versicherte Person 100 % der Aufwendungen für die versicherten Krankheitskosten betragen. Der Versicherer ist berechtigt, den Versi- cherungsschutz auch während der gesamten Versicherungsdauer ggf. entsprechend herabzusetzen. Eine insoweit erfolgte Tarifumstellung kann jedoch frühestens zum 1. des Monats erfolgen, der der Mitteilung an den Versi- cherungsnehmer folgt. Erhöht sich der Beihilfeanspruch für eine versicherte Person, wird der Versicherungsschutz entspre- chend herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt rückwirkend zum Änderungszeitpunkt, wenn die Änderung dem Versicherer innerhalb von 6 Monaten nach In-Kraft-Treten der Änderung mitgeteilt wird. Ansonsten wird der Versicherungsschutz ab Zugang der Mitteilung herabgesetzt. Vermindert sich der Beihilfeanspruch für eine versicherte Person oder entfällt er, nimmt der Versicherer auf Antrag des Ver- sicherungsnehmers eine entsprechende Erhöhung des Versicherungsschutzes im Rahmen der bestehenden Tarife vor. Die Anpassung wird ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten zum Zeitpunkt der Änderung vorgenommen, wenn – der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach In-Kraft-Treten der Änderung gestellt wird, – für die beantragten Leistungen bereits im Rahmen dieses Tarifs Leistungen vereinbart waren und – der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz nur soweit erhöhen will, dass dadurch die Minderung oder der Weg- fall des Beihilfeanspruchs ausgeglichen wird (höchstens bis zur vollen Kostendeckung). Die Gründe für die Änderung des Beihilfeanspruchs sind anzugeben und auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen. Wird der Versicherer später informiert, wird der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung er...
Umwandlungsoption. (1) Umfang/Inhalt der Umwandlungsposition (2) Ereignisse der Inanspruchnahme einer Option auf eine höher- wertige Krankheitskostenvoll- versicherung Der Tarif Komp Zahn-U kann nur als Ergänzung zu einer der Versicherungspflicht gem. § 193 Abs. 3 VVG entsprechenden Krankheitskostenvollversicherung ohne Zahnschutz beim Versicherer abgeschlossen werden. Mit Ende der Krankheitskos- tenvollversicherung endet auch die Versicherung nach Tarif Komp Zahn-U. 100% für Zahnbehandlungen einschließlich Arzneimittel. 100% für Zahnprophylaxemaßnahmen inklusive professioneller Zahnreinigung. 60% für Zahnersatzmaßnahmen. 70% für Zahnersatzmaßnahmen, wenn in den drei Versicherungsjahren, die dem Beginn der Zahnersatzmaßnahme voraus- gingen, jährlich Zahnprophylaxe durchgeführt wurde und der Tarif Komp Zahn-U während dieser Zeit bestanden hat. Als Zahnersatz im Sinne des Versicherungsschutzes gelten: – prothetische Leistungen, z. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Prothesen – Kronen und Teilkronen, auch wenn es sich um die Versorgung eines Einzelzahnes handelt – Inlays, Onlays und gehämmerte Füllungen – implantologische Leistungenfunktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen – Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen. 70% für kieferorthopädische Behandlungen, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde; ansonsten 60%. 100% der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren geeigneten ambulanten zahnärztlichen Heilbehandlung bei ärztlich bestätigter Geh- oder Sehunfähigkeit. Rufen Sie unser medizinisches Serviceteam an. Wir informieren Sie über Behandlungsmethoden, nennen Ihnen Behandler und sind bei Terminvereinbarungen behilflich. (3) Frist zur Wahrnehmung der Optionen
Umwandlungsoption. Spätestens zum Beginn der Rentenzahlung können Sie beantragen, dass Ihr Vertrag auf einen dann zum Verkauf offenen Rententarif auf In- vestmentbasis umgestellt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die ver- sicherte Person den Rentenzahlungsbeginn erlebt und die jeweiligen ta- rifspezifischen Bestimmungen erfüllt sind. Bei einem Rententarif auf Investmentbasis handelt es sich um ein in- vestmentorientiertes Rentenversicherungsprodukt, das im Rentenbezug eine konventionelle Kapitalanlage mit einem Garantiefonds kombiniert. Bei Inanspruchnahme der Umwandlungsoption gelten die in diesen Ta- rifbedingungen und in den Allgemeinen Bedingungen erfolgten Angaben und Regelungen zu den Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug (§ 1 Ab- satz 2 und § 6 Absatz 2), zur Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn (§ 4 Absatz 2 sowie § 17 Absatz 5 Satz 1 der Allgemeinen Bedin- gungen) sowie zur Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Ren- tenbeginn (§ 4 Absatz 3 sowie § 17 Absatz 5 der Allgemeinen Bedin- gungen) und die Angaben zu den Anlagestöcken (§ 1 Absatz 2, § 6 Ab- satz 2 sowie § 2 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Bedingungen) nicht. Sie werden ersetzt durch die bei Rentenbeginn geltenden Regelungen für die gewählte neue Leistungsstruktur. Darüber werden Sie spätestens zum Rentenbeginn informiert. Für die Berechnung der garantierten Rente bei einem Rententarif auf In- vestmentbasis werden mindestens 50 % der Sterblichkeiten der Renten- tafel NÜRNBERGER Tafel 2013 R (NBL) und ein Rechnungszins von 0 % p. a. garantiert.
Umwandlungsoption. (1) Umfang/Inhalt der Umwandlungsoption (2) Ereignisse für Inanspruchnahme einer Option auf eine höher- wertige Krankheitskostenvoll- versicherung (3) Frist zur Wahrnehmung der Option