Umweltschäden. 13.1 Eingeschlossen sind Umweltschäden nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung von Umweltschäden (Umwelt- haftpflicht- und Umweltschadens-Grunddeckung – BBR 44 J Ziffer I und II). 13.2 Der Versicherungsnehmer beteiligt sich gemäß der Bestimmungen der vorge- nannten Bedingungen an jedem Umweltschaden und an Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10 %, mindestens 50 €, höchstens jedoch 2.500 €.
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Umweltschäden. 13.1 Eingeschlossen sind Umweltschäden nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen Bedin- gungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung von Umweltschäden (Umwelt- haftpflicht- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Grunddeckung – BBR 44 J Ziffer I und II).
13.2 Der Versicherungsnehmer beteiligt sich gemäß der Bestimmungen der vorge- nannten vorgenann- ten Bedingungen an jedem Umweltschaden und an Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10 %, mindestens 50 €, höchstens jedoch 2.500 €.
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Umweltschäden. 13.1 9.1 Eingeschlossen sind Umweltschäden nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen Be- dingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung von Umweltschäden (Umwelt- haftpflicht- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Grunddeckung – BBR 44 J Ziffer I und II).
13.2 9.2 Der Versicherungsnehmer beteiligt sich gemäß der Bestimmungen der vorge- nannten Bedingungen an jedem Umweltschaden und an Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10 %, mindestens 50 €, höchstens jedoch 2.500 €.
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Umweltschäden. 13.1 48.1 Eingeschlossen sind Umweltschäden nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung von Umweltschäden Umwelt- schäden (Umwelt- haftpflicht- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Grunddeckung – BBR 44 J Ziffer I und II).
13.2 48.2 Der Versicherungsnehmer beteiligt sich gemäß der Bestimmungen der vorge- nannten Bedingungen an jedem Umweltschaden und an Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10 %, mindestens 50 €, höchstens jedoch 2.500 €.
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