Common use of Unfallversicherung Clause in Contracts

Unfallversicherung. Meldung bei ❚ erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, ❚ Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfall- folgen, ❚ außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungs- erbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Service Xxxxxx XxxX XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx INTERIURA International AG XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx XXXXXXXXX Xxxxxxxxxxx GmbH ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanz- dienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobi- lien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobi- liengesellschaften inner- und außerhalb der Gruppe zusammen. Zur Zeit kooperieren wir mit Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kun- den. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eige- nen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der ver- mittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. sikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Aus- schließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversiche- rung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten über- mittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und ihn treffende besondere Verschwiegenheits- pflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. tragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Er- läuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauf- *) zur Unternehmensgruppe gehörend Herausgeber ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx E-Mail xxxxxxx@XXXX.xx Weitere Informationen durch APV 100 10.2006

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Samples: rsv-bedingungen.de

Unfallversicherung. Meldung bei ❚ erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, ❚ Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung Die Kursteilnehmer sind gegen die Folgen von Unfällen im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfall- folgen, ❚ außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungs- erbringung oder Klageerhebung auf LeistungZusammenhang mit dem Schulunter- richt zu versichern. Zweck Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Service Xxxxxx XxxX XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx INTERIURA International AG XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx XXXXXXXXX Xxxxxxxxxxx GmbH ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanz- dienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobi- lien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobi- liengesellschaften inner- und außerhalb der Gruppe zusammen. Zur Zeit kooperieren wir mit Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kun- den. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute Jede Absenz im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen Unterricht wird von den Kursteilnehmern begründet und vom Praktikumsbetrieb (falls vorhanden) mitunterzeichnet. Die Lehrpersonen führen eine Absenzenkontrolle. Spätestens am dritten Tag von krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit ist ein Arztzeugnis einzureichen. Schule und Arbeitgeber sind ermächtigt, diese Frist zu verkürzen. Urlaubsgesuche sind der Klassenlehrperson mindestens zehn Tage vor Beginn schriftlich mittels Absenzenheft einzureichen. Die Verantwortlichen der Arbeitsorte bezeugen durch ihre Unterschrift, dass sie mit dem Gesuch einverstanden sind. Der Urlaub muss vor Antritt bewilligt sein. Die Anzahl Lektionen der entschuldigten und unentschuldigten Absenzen wird im Semesterzeug- nis eingetragen. Vom Prorektor bewilligte Schnupperlehren, die während der Schulzeit absolviert werden, werden im Zeugnis separat aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Wegleitung BVJ verwiesen. Das Arbeitsjahr dauert vom 01. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Kursteilnehmer haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Absolvierte Schnupperlehren gelten als Ergänzung zu den eige- nen Finanzdienstleistungsproduktenunbezahlter Urlaub. Die Ferientage dürfen nicht auf einen Unterrichtstag fallen. Schulferienkalender Herbstferien Kalenderwochen 41 und 42 Weihnachtsferien gemäss Ferienplan BBZ Sportferien Kalenderwochen 5 und 6 Frühlingsferien Kalenderwochen 16 und 17 Sommerferien ab Kalenderwoche 28 Für die Datenverarbeitung der ver- mittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6Kursteilnehmer in einem Praktikumsbetrieb schlägt das BBZ dem Arbeitgeber eine minimale Entschädigung von Fr. sikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen300.-- pro Monat vor. Der Betrieb kann diese nach eigenem Gutdünken, z. B. Abschluss bei sehr guten Leistungen, erhöhen oder in begründeten Fällen tiefer ansetzen. Absolvierte Schnupperlehrtage gelten als unbezahlter Urlaub. Im Krankheitsfall dauert die Lohnfortzahlung ei- nen halben Monat. Die Praktikanten haben die ihnen übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen und Stand Ihres Bausparvertragesdie berechtig- ten Interessen des Praktikumsbetriebs in guten Treuen zu wahren. Aus- schließlich zum Zweck Sie haben sich dabei an die in- ternen Vorschriften des Betriebes zu halten. Die Praktikanten haben für den Schaden aufzukommen, die sie dem Praktikumsbetrieb absichtlich oder grobfahrlässig zufügen. Für noch nicht volljährige Kursteilnehmer gelten die Vertragsbestimmungen unverändert. Der Lern- vertrag muss zusätzlich von Vertragsanpassungen in der Personenversiche- rung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten über- mittelt Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und ihn treffende besondere Verschwiegenheits- pflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. tragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Er- läuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauf- *) zur Unternehmensgruppe gehörend Herausgeber ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx E-Mail xxxxxxx@XXXX.xx Weitere Informationen durch APV 100 10.2006Dies gilt ebenso bei Entschuldigungen für Absenzen.

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Samples: www.bbz-sh.ch

Unfallversicherung. Meldung Die Xxxxxxx und Schülerinnen sind über die Unfallkasse des Bundeslandes versichert: ◼ während der Laufzeit an allen Wochentagen von Montag bis Xxxxxxx (also auch falls ein Xxxxxxx/eine Schülerin während der Schulzeit am Montag oder Dienstag arbeitet oder wenn ein Xxxxxxx/eine Schülerin in den Schulferien am Montag oder Dienstag arbeitet.) ◼ Arbeit am Wochenende (zählt als privater Arbeitsvertrag, unabhängig davon, ob eine Vergütung gezahlt wird oder nicht) ◼ bei ❚ erheblicher Verletzung Zahlung einer Praktikumsvergütung ◼ bei vergüteter Arbeit neben dem regulären Praktikum Anmerkung: Bei kurzfristigen Beschäftigungen (bis 70 Arbeitstage) fallen unabhängig von der vorvertraglichen AnzeigepflichtHöhe des gezahlten Entgelts keine Sozialbeiträge an. ◼ Erstellung der Wochenberichte (Formular auf der Homepage der Schule). Die Wochenberichte werden in der Richtung Gesundheit handschriftlich erstellt. In der Richtung Wirtschaft am PC. ◼ Erstellung eines Fachberichtes pro Halbjahr (Abgabe nach Herbstferien und nach Osterferien). Die Vorgaben für die Berichte erhalten die Xxxxxxx von der Lehrkraft, ❚ Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfalldie das Praktikum betreut. Der Bericht ist eine Eigenleistung des Schülers, wegen Vortäuschung der Betrieb stellt betriebliche Informationen zur Verfügung. ◼ Einsatz entsprechend der Ziele des Praktikums (siehe unten) ◼ Kontrolle der Wochenberichte auf korrekte Erfassung der Fehltage (die Wochenberichte sind eine Eigenleistung der Xxxxxxx → der Betrieb sollte Xxxxxx nicht selbst korrigieren, sondern vom Praktikanten korrigieren lassen.) ◼ Benachrichtigung der Schule bei Fehlzeiten von über 9 Tagen bzw. wenn absehbar ist, dass der Xxxxxxx während der Gesamtlaufzeit mehr als 9 Fehltage verursachen wird. ◼ Gewährleistung, dass Xxxxxxx/Schülerinnen die Fehlzeiten von über 9 Tagen nacharbeiten. ◼ Ausstellung eines Unfalls oder von Unfall- folgenPraktikumszeugnisses (bei ausreichender Leistung des Schülers/der Schülerin) Pro Halbjahr ist ein Praktikumsbesuch der betreuenden Lehrkraft vorgesehen. Das Praktikum soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau und Funktion des Praktikumsbetriebs vermitteln ◼ in Wirtschaft und Verwaltung soll das Praktikum Einblick in möglichst viele Bereiche bieten • Beschaffung • Produktion • Absatz • Personal • Rechnungswesen/Controlling Branchenabhängig sind Schwerpunkte möglich. ◼ in Gesundheit und Soziales soll das Praktikum Einblick in möglichst viele der folgenden Tätigkeiten bieten • Erbringen pflegerischer, ❚ außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungs- erbringung oder Klageerhebung auf Leistungtherapeutischer und beratender Leistungen • Erbringen logistischer und verwaltender Leistungen • Kommunikation mit Patienten bzw. Zweck Risikoprüfung Klienten sowie Vorgesetzten und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. ARAG Xxxxx 0Kollegen gestalten und reflektieren • Betriebliche Ressourcen unter ökonomischen, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Xxxxx 0ökologischen und sicherheitsrelevanten Aspekten einsetzen Fachrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ Klasse 11: ◼ Grundlagen der BWL (Arbeitsrecht, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Service Xxxxxx XxxX XXXX Xxxxx 0ökonomisches Prinzip, 00000 Xxxxxxxxxx INTERIURA International AG XXXX Xxxxx 0Unternehmensziele, 00000 Xxxxxxxxxx XXXXXXXXX Xxxxxxxxxxx GmbH ARAG Xxxxx 0Rechtsform, 00000 Xxxxxxxxxx Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen Handelsregister) Klasse 12: ◼ Beschaffung (Kundenanfragen erstellen, Angebote vergleichen, Kaufverträge abschließen, Vertragsstörungen wie mangelhafte Lieferung, Lieferverzug, Zahlungsverzug) ◼ Produktion (Produktionstypen der Fertigung, Kostenrechnung, Kalkulation, Deckungsbeitrag, Netzplantechnik) ◼ Marketing/Vertrieb (Werbemittel, Werbeträger, Streukreis, Streuverluste, vergleichende Werbung) ◼ Personal (Personalbedarfsplanung, Stellenanzeigen entwerfen, Bewerberauswahl, Arbeitsvertrag abschließen, Entgeldabrechung durchführen) ◼ Buchführung (Buchen einer Einkaufsrechnung mit Skonto und Vermittler zur umfassenden Beratung Gutschrift, Buchen der Abschreibung, Buchen einer Gehaltsabrechung) ◼ Volkswirtschaft (Marktformen, Preiselastizität, Angebot und Betreuung ihrer Kunden Nachfrage) Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ Klasse 11 und 12: ◼ Hygienevorschriften ◼ Mitarbeit in weiteren Finanz- dienstleistungen der Pflege, Körperfunktionen messen ◼ Verpflegung alter Menschen (z. B. KrediteEssen anreichen) ◼ Dokumentationssysteme nutzen ◼ Umgang mit Burn out, BausparverträgeEkel, KapitalanlagenXxxxx, Immobi- lienTod ◼ Aufnahme neuer Klienten (Biografiearbeit, Beratung) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobi- liengesellschaften inner- und außerhalb der Gruppe zusammen. Zur Zeit kooperieren wir mit Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kun- den. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eige- nen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der ver- mittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. sikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Aus- schließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversiche- rung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten über- mittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und ihn treffende besondere Verschwiegenheits- pflichten ◼ Tagesgestaltung (z. B. Berufsgeheimnis und DatengeheimnisMusik, Bewegung, Literatur, u.ä.) ◼ Ernährungsberatung, Tagesbetreuung, Demenzbetreuung ◼ Erste-Hilfe-Maßnahmen ◼ rechtliche Bedingungen (z.B. Schweigepflicht) ◼ Kooperation mit weiteren in der Pflege tätigen Institutionen Xxxxxx Xxxxxx FOS-Koordinatorin Kaisersesch xxxxxx.xxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx Gern sind wir auch zu beachtenpersönlichen Gesprächen bereit. tragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Er- läuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauf- *) zur Unternehmensgruppe gehörend Herausgeber ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx E-Mail xxxxxxx@XXXX.xx Weitere Informationen durch APV 100 10.2006Mit freundlichem Gruß

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Samples: Vertrag Über Das Fachpraktikum

Unfallversicherung. Meldung bei ❚ erheblicher Verletzung Feuerwehrvereinigungen sind selbständige Vereine die vereinssatzungsgemäße Aufgaben erfüllen. Nur in Ausnahmefällen werden diese Tätigkeitsbereiche ihrer Mitglieder als dienstliche, ehrenamtliche und somit gesetzliche Tätigkeiten anerkannt. Sie fallen damit in der vorvertraglichen AnzeigepflichtRegel nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die Versicherungssummen betragen • für Mitglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr: • für den Todesfall 25.000 EUR • für den Fall der Vollinvalidität 60.000 • erweitertes Unfallkrankenhaustagegeld vom • Bergungskosten bis zu 2.000 EUR • für Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr • für den Todesfall nachweislich aufgewendeten Bestattungskosten bis 10.000 EUR • für den Fall der Vollinvalidität 60.000 • erweitertes Unfallkrankenhaustagegeld vom • ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes an 25,00 EUR • Bergungskosten bis zu 2.000 EUR Haftpflichtversicherung Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ❚ Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfallist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. [Anspruchsgrundlage ist das BGB z.B. § 823] Dieses Risiko deckt die Haftpflichtversicherung. Der Versicherer übernimmt dabei nicht nur die Befriedigung berechtigter Ansprüche, wegen Vortäuschung eines Unfalls sondern hat auch die Aufgabe, unberechtigte oder von Unfall- folgenübersetzte Forderungen abzuwehren. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Landesfeuerwehrverbandes und seiner ihm angehörenden Organisationen, ❚ außerordentlicher Kündigung durch insbesondere aus den Versicherer nach Leistungs- erbringung gewöhnlichen satzungsgemäßen oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck Risikoprüfung sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen, Tätigkeiten und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Service Xxxxxx XxxX XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx INTERIURA International AG XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx XXXXXXXXX Xxxxxxxxxxx GmbH ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanz- dienstleistungen Veranstaltungen (z. B. KrediteMitgliederversammlungen, BausparverträgeFeuerwehrfeste, KapitalanlagenFestzüge) einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten. Mitversichert sind auch Veranstaltungen, Immobi- lien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobi- liengesellschaften inner- und außerhalb der Gruppe zusammen. Zur Zeit kooperieren wir mit Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kun- den. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im über den Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eige- nen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der ver- mittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. sikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungengewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen, z. B. Abschluss Landesfeuerwehrtage, Bezirks- und Stand Ihres BausparvertragesKreisfeste, überörtliche Jugendtreffen und Treffen der Spielleute sowie die dabei stattfindenden Umzüge. Aus- schließlich zum Zweck Die Versicherungssummen betragen je Schadenereignis • für Personen- und/oder Sachschäden 2.000.000 EUR • für Vermögensschäden 100.000 EUR • Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. Wichtig: Der Selbstbehalt für Mietsachschäden beträgt 250,00 EUR Zusatzrisiken - Versicherungsschutz besteht nur im Falle besonderer schriftlicher Vereinbarung - • Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht des Halters von Vertragsanpassungen Tieren, die bei der Veranstaltung eingesetzt werden in dieser Eigenschaft • Mitversicherung der Personenversiche- rung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten über- mittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten gesetzlichen Haftpflicht aus dem Einsatz von versicherungspflichtigen und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen im Rahmen der genannten Beratung versicherten Veranstaltung • Mietsachschäden an beweglichen Sachen • Hüpf-, Springburgen, Kletterwände, Kinderkarusselle • Feuerwerke • Sonnenwend-, Martins- und Betreuung Osterfeuer • Mai-, Narren- und Weihnachtsbäume • Schießstände, Schau- und Verkaufsbuden  Bitte prüfen Sie vor jeder Veranstaltung, ob der Versicherungsschutz erweitert werden muss!! Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u.a.:  wegen Schäden an geleasten Sachen  wegen Vermögensfolgeschäden  wegen Transportschäden außerhalb des KundenBetriebes  an Kraftfahrzeugen  an EDV-, Musik- und Videoanlagen  an Musikinstrumenten sowie sonstigen akustischen und elektronischen Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für die eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann) sowie Mobilfunktelefonen  wegen Schäden an Wertsachen und Wertpapieren, Schmuck, Geld und sonstigen Zahlungsmitteln, Ausstellungsgütern und Kunstgegenständen sowie eingelagerten Verwahrstücken  wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung;  von Angehörigen der vorgenannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben Kaskoversicherung Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben (Brandschutzhilfeleistungsgesetz und Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) der Xxxxxx der Freiwilligen Feuerwehren, den Mitgliedern der Feuerwehren, für die im dienstlichen Einsatz an privateigenen Kraftfahrzeugen entstandenen Sachschäden eine Entschädigung zu gewähren, haben die Mitglieder der Feuerwehrverbände und -vereine keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Sachentschädigung bei entstandenen Schäden an ihren privaten Kraftfahrzeugen in Ausübung der Vereinstätigkeit. Auch werden sie von uns Der Schließung dieser Xxxxx dient die Kaskoversicherung. Der Versicherungsschutz gilt für alle Fahrten, durch die die Mitglieder zur Erfüllung satzungsgemäßer Tätigkeiten zu einem vom Sitz der Vereinigung abweichenden Ortsteil hin und zurück befördert werden. Die Kaskoversicherung nach dem „Florianvertrag“ geht eventuell bestehenden privaten Kaskoversicherungen vor, bewirkt also nicht den Verlust eines Schadenfreiheitsrabattes bei der privaten Kaskoversicherung. Die Versicherungssummen betragen • pro Fahrzeug max. 25.000 • Gesamtentschädigung pro Jahr für alle über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und ihn treffende besondere Verschwiegenheits- pflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. tragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Er- läuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauf- *) zur Unternehmensgruppe gehörend Herausgeber ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx E-Mail xxxxxxx@XXXX.xx Weitere Informationen durch APV 100 10.2006Florianvertrag gemeldeten Schäden 250.000 EUR

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Samples: www.sparkassenversicherung.de

Unfallversicherung. Meldung bei ❚ erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, ❚ Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfall- folgen, ❚ außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungs- erbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx ARAG Service Xxxxxx XxxX XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx INTERIURA International AG XXXX Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx XXXXXXXXX Xxxxxxxxxxx GmbH ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanz- dienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobi- lien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobi- liengesellschaften inner- und außerhalb der Gruppe zusammen. Zur Zeit kooperieren wir mit Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kun- den. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eige- nen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der ver- mittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. sikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Aus- schließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversiche- rung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten über- mittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und ihn treffende besondere Verschwiegenheits- pflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. tragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Er- läuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauf- *) zur Unternehmensgruppe gehörend Herausgeber ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx E-Mail xxxxxxx@XXXX.xx Weitere Informationen durch APV 100 10.2006A 160 2.2007

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