Unlauterer Wettbewerb. Haftung von Gemeinschaftsunternehmen.
14.1 Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter oder andere für ihn aufgrund anderer Rechtsverhältnisse tätige Personen keine der Volkswagen Poznań Schaden bringende Handlungen begehen, die in Kapitel 2 des polnischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 16. April 1993 (poln. GBl. [Dz. U.]/2003 Nr. 153, Pos.1503 mit nachfolgenden Änderungen) genannt werden.
14.2 Der Verkäufer hat in Verbindung mit dem Vertrag über den Kauf von Waren folgende Grundsätze einzuhalten: — er darf durch sein Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) nicht gegen die Vorschriften des geltenden Rechts verstoßen. Dieses Verbot gilt auch für die Mitarbeiter, Vertreter des Verkäufers und andere in seinem Namen und zu seinen Gunsten tätig werdende Personen und bezieht sich insbesondere auf Verhaltensweisen, die zu einer Begehung der Straftaten führen können, die genannt werden in Art. 16 polnischen des Gesetzes vom 28. Oktober 2002 über die Haftung von Gemeinschaftsunternehmen für mit Strafe bedrohte Taten (poln. GBl. [Dz. U.]/2002, Nr. 197, Pos. 1661 mit nachfolgenden Änderungen).Dieses Verbot gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für solche verbotene Taten wie u.a.: Vertrauensbruch, Kapitalanlagebetrug, Erschwerung der Geltendmachung von Forderungen, Geldwäsche, unredliche Buchführung, Erschwerung deiner öffentlichen Ausschreibung, passive und aktive Bestechung, Betrug, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung, Gebrauch einer falschen Beurkundung, Computersabotage, finanzrechtliche Straftaten im Bereich der steuerrechtlichen Pflichtverletzung und der Anrechnung von Fördermitteln oder Subventionen, finanzrechtliche Straftaten im Bereich der zollrechtlichen Pflichten und der Grundsätze des Auslandswarenverkehrs und Auslandsdienstleistungsverkehrs, Verbringung ins Ausland von gefährlichen Abfallstoffen entgegen den geltenden Vorschriften, Verletzung des Unternehmensgeheimnisses, Produktpiraterie, Geldfälschung, Wertzeichenfälschung; — er muss alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den guten Ruf der Volkswagen Poznań zu schützen und alle Handlungen oder Unterlassungen auszuschließen, die den guten Ruf der Volkswagen Poznań verletzen könnten; — er hat im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben (und erteilten Vollmachten und anderen Ermächtigungen) zu handeln. Jegliches Abweichen von dem Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben (oder erteilten Vollmachten und anderen Ermächtigungen) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zusti...
Unlauterer Wettbewerb. HAFTUNG VON GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN 9
Unlauterer Wettbewerb. Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads und/oder Geschäften über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und/oder Geschäften zu generieren oder für eine Zuordnung von Geschäften zum Partner zu sorgen: - Vortäuschung von Leads oder Geschäften, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Waren auf der Website von Xxxxx, - Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Kunde zuvor in freiwilliger und bewusster Weise den Vermittler Xxxx angeklickt hat, - sonstige Formen des Affiliate Betruges, um damit für eine Erhöhung von Leads zu sorgen, - Verwendung von für Lykon oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Inhalte des Partners ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Lykon. Der Partner darf insbesondere nicht die Website, Landingpages oder andere Auftritte von Lykon kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von Lykon übernehmen, für keine vorherige schriftliche Freigabe erfolgt ist. Der Partner muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei seinen Inhalten um ein Projekt von Xxxxx handelt. Darüber hinaus ist es dem Partner untersagt, Lykon durch etwaige Rabattcodes und Terminologien wie „Lykon Gutschein“, „Lykon Rabattcode“ o.ä., zu bewerben.
Unlauterer Wettbewerb. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf behauptete oder tatsächlich begangene Verstöße des Versicherungsnehmers gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Versicherer übernimmt die Abwehr der diesbezüglichen Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer sowie die Verteidigung in einem etwaigen Strafverfahren gegen den Versicherungsnehmer, wenngleich sich das Strafverfahren auch nur teilweise auf Tatbestände des UWG stützt. Darüber hinaus befriedigt der Versicherer bis zu 5 % der Versicherungssumme, Schadenersatzansprüche sowie Kosten, welche für die Erfüllung von Beseitigungsansprüchen und dergleichen anfallen. Sublimit: € 25.000,--
Unlauterer Wettbewerb. Wer unbefugt ein Gewerbe ausübt verschafft sich durch Rechtsbruch einen Wettbewerbsvorteil. Der Vermieter kann vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb oder einem befugten Gewerbetreibenden auf Unterlassung und auch Schadenersatz geklagt werden, was enorme Kosten verursachen kann.
Unlauterer Wettbewerb. Jede Vertragspartei vermeidet jede Form von Diskriminierung oder unlautere Praktiken, die die Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei in ihren Möglichkeiten einschränken, die Luftverkehrsdienste in einem von fairem und gleichem Wettbewerb geprägten Umfeld zu erbringen. Subventionen und Beihilfen
Unlauterer Wettbewerb. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf behauptete oder tatsächlich begangene Verstöße des VA gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der VR übernimmt die Abwehr der diesbezüglichen Ansprüche gegen den VN sowie die Verteidigung in einem etwaigen Strafverfahren gegen den VA, wenngleich sich das Strafverfahren auch nur teilweise auf Tatbestände des UWG stützt. Diese Deckung gewährt der VR nur auf Antrag des zuständigen Bundesgremiums.
Unlauterer Wettbewerb. 3.7.1 Einschränkungen während der Geschäftspartnertätigkeit.
Unlauterer Wettbewerb. Der UP ist verpflichtet, die Regeln des lauteren Wettbewerbs im Besonderen beim Empfehlen der Produkte und deren Bewerbung zu beachten. Der UP darf insbesondere kein widerrechtliches Telefonmarketing betreiben, wie z.B. unaufgeforderte Telefonanrufe bei potentiellen Endkunden. Der UP verpflichtet sich, keinen UP von nc-Vita für andere Direktvertriebs- oder Multilevel-Marketing- Gesellschaften oder für ein anderes ähnliches Unternehmen zu werben oder zu sponsern oder den entsprechenden Versuch zu unternehmen, es sei denn, es handelt sich um unabhängige Partner, die der UP persönlich gesponsert hat und die der Firstline des unabhängigen Partners angehören.
Unlauterer Wettbewerb. HAFTUNG VON GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN 7 15. URHEBER- UND IMMATERIELLES GEWERBLICHES EIGENTUMSRECHT; VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT; WERBUNG 8 16. SONSTIGE PFLICHTEN DES VERKÄUFERS 10 17. PRÜFUNG DURCH DIE VOLKSWAGEN POZNAŃ 11