Unterauftragsverarbeiter. 10.1 Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen, sofern der Auf- tragsverarbeiter sicherstellt, dass beim Einsatz von Unterauftragsverarbeitern Art. 28 Absätze 2 und 4 der DSGVO beachtet werden und dass die Unterauftragsverarbeiter angemessene Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bereitstellen, um die Anforde- rungen aus diesen AV-Vertrag und gültigem Datenschutzrecht zu erfüllen. Der Auftragsverarbeiter muss sicherstellen, dass alle Unterauftragsverarbeiter durch schriftliche Vereinbarungen verpflichtet sind, die ihnen gleichwertige Pflichten auferlegen, wenn Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten gemäß diesem AV-Vertrags verarbeiten. Anhang 2 enthält ein Verzeichnis gegenwärtiger, zum Unterzeichnungsdatum dieses Vertrags genehmigter Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbei- ter bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für die Erfüllung der Datenschutzpflichten der Unterauf- tragsverarbeiter verantwortlich.
Unterauftragsverarbeiter. Netigate beauftragt Unterauftragsverarbeiter, wie zum Beispiel Rechenzentrumsbetreiber, um die Netigate Dienste zu liefern und Daten im Auftrag von Netigate und dem Kunden zu verarbeiten. Die Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter sind mindestens ISO 27001-zertifiziert. Netigates Unterauftragsverarbeiter sind im An- hang 2 zu Netigates Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt. Dieser kann unter xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxx abgeru- fen werden.
Unterauftragsverarbeiter. 5.1. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Datenverarbeitungsvertrags beauftragt Optos andere Datenverarbeiter, die in Anhang 1 aufgeführt sind, sowie seine verbundenen Unternehmen, die hiermit vom Kunden genehmigt werden. Optos wird den Kunden informieren (per E-Mail genügt), wenn er Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht oder entlässt. Der Kunde kann der Ernennung eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch Optos innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach dieser Mitteilung schriftlich widersprechen, sofern dieser Widerspruch auf vernünftigen Gründen beruht, die sich direkt auf die Datenschutzgesetze beziehen. In einem solchen Fall werden die Parteien solche Vorbehalte nach Treu und Glauben besprechen, um zu einer Lösung zu gelangen.
Unterauftragsverarbeiter. 6.1 [Befugnis] Die Telekom darf zur Erfüllung der in diesem Vertrag beschriebenen Aufgaben weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter und Sub-Unterauftragsverarbeiter) einsetzen. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Aufträge zu verstehen, die die Telekom bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung erteilt und die keine Auftragsverarbeitungsleistung personenbezogener Daten für den Kunden beinhalten.
Unterauftragsverarbeiter. 6.1. Der Kunde stimmt hiermit dem Einsatz von Unterauftragsverarbeitern durch Siemens zu. Die derzeit von Siemens eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in den DPT Exhibits benannt.
Unterauftragsverarbeiter. Der Datenverarbeiter hat das Recht Unterauftragsverarbeiter, die in diesem Vertrag und/oder im Vertrag zur Erfüllung der Pflichten des Datenverarbeiters genannt werden, einzusetzen. Wenn der Datenverarbeiter vor hat, andere Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, ist er verpflichtet, den Datenverantwortlichen darüber schriftlich zu informieren und diesem die Möglichkeit einzuräumen, sich innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information über den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters dagegen auszusprechen. Der Einwand muss hinreichend begründet sein (bspw. Wenn der Datenverantwortliche beweist, dass das Nutzen eines solchen Unterauftragsverarbeiters eine erhebliche Gefahr für den Schutz seiner personenbezogenen Daten darstellen würde). Wenn der Datenverarbeiter und der Datenverantwortliche nicht in der Lage sind, einen solchen Einwand zu lösen, hat jeder von ihnen das Recht, den Vertrag schriftlich zu beenden. Wenn der Datenverarbeiter Unterauftragsverarbeiter einsetzt, verpflichtet sich der Datenverarbeiter, einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Datenverarbeiter und jedem Unterauftragsverarbeiter zu schließen, welcher dem Unterauftragsverarbeiter dieselben Pflichten auferlegt wie dem Datenverarbeiter im Rahmen dieses Vertrages. Wenn der Unterauftragsverarbeiter seinen Verpflichtungen zum Datenschutz nicht nachkommt, ist der Datenverarbeiter weiterhin in der Haftung gegenüber dem Datenverantwortlichen, was die Ausübung der Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter angeht. Wird ein Unterauftragsverarbeiter eingesetzt, wird dem Datenverantwortlichen das Recht eingeräumt, die Aktivitäten des Unterauftragsverarbeiters im Rahmen dieses Vertrages und dem einschlägigen Datenschutzrecht zu überwachen und zu inspizieren sowie Informationen vom Datenverarbeiter zu erhalten, die schriftlich angefragt werden müssen, was den Inhalt des Vertrages und die Umsetzung von Datenschutzpflichten im Rahmen des Vertrages mit dem Unterauftragsverarbeiter angeht. Wenn nötig, hat er das Recht, Einblick in die relevanten Vertragsdokumente zu erlangen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind ebenfalls dann einschlägig, wenn der Datenverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), das von der Europäischen Kommission als Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau für personenbezogene Daten eingestuft wird. Wenn Jotform im Rahmen dieses Vertrages personenbezogenen Daten an einen Unterauftragsverarbeiter übermi...
Unterauftragsverarbeiter. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht anwendbar - es sind keine Unterauftragsverarbeiter erforderlich. Zwecke der Verarbeitung & Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Kundenmanagement; Sonstiges: Patientendaten können während des Dienstleistungs- oder Ersetzungsprozesses angezeigt oder auf dem Gerät gespeichert werden: • Technische Fernunterstützung • Installations- und Aktualisierungsdienste (vor Ort und per Fernzugriff) • Fernzugriff für Fehlersuche, Reparaturen und Software-Updates • Hardware-Austausch / Reparatur beim Kunden vor Ort • Schulung der Nutzerinnen und Nutzer Rechtmäßige Grundlage für die Datenverarbeitung: Verantwortlicher: Artikel 6(1)(a) - Einwilligung, b) - Vertrag, e) - öffentliches Interesse oder f) - berechtigte Interessen (je nach den spezifischen Personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und dem Status des Kunden). Bedingungen für die Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien (biometrische Daten, gesundheitliche/medizinische Daten von Patienten): Verantwortlicher: Artikel 9(2)(h) – medizinische Diagnose Kategorien der betroffenen Personen PII (Persönlich Identifizierbare Informationen) Biometrische Identifikationsdaten von Patienten des Kunden Kategorien Personenbezogener Daten Anschrift, Land, E-Mail, Standortinformation, Name, Postleitzahl, Telefonnummer Sonstiges: Art der Fehler und Garantie/Serviceleistungen, Retina-Scans Besondere Kategorien von Daten (sensible Daten) Gesundheitsbezogene und medizinische Daten, einschließlich biometrischer Daten, insbesondere Retina-Scans Übermittlung in ein Drittland einschließlich der Identifizierung dieses Drittlandes (oder der internationalen Organisation) Nicht anwendbar Beschreibung der Übermittlungsmechanismen Nicht anwendbar Dauer der Verarbeitung Die Vertragsdauer. Wie bereits erwähnt, werden die Daten nur für den Zeitraum der Wartung abgerufen und verarbeitet, danach werden sie gelöscht oder vollständig an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zurückgegeben. Der Zugriff auf die Daten wird an dieser Stelle auch vom Techniker unterbrochen.
Unterauftragsverarbeiter. 6.1 Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter mit Zustimmung des Auftraggebers gemäß Art. 28 II, III 2, lit. d), IV GDPR. Jeder Wechsel eines solchen Unterauftragsverarbeiters muss dem Auftraggeber gemeldet werden. Die Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang DPA3 aufgeführt.
Unterauftragsverarbeiter. 1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig vorab über die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern oder Änderungen in der Unterbeauftragung in Textform zu informieren. Der Auftraggeber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes der Unterbeauftragung innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme in Textform widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein begründeter Anlass zu Zweifeln besteht, dass der Unterauftragsverarbeiter die vereinbarte Leistung entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz oder gemäß den Vereinbarungen der Parteien erbringt.
Unterauftragsverarbeiter. 1) Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung folgende Unterauftragsverarbeiter ein: