Unterrichtungs- und Anzeigepflichten. a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgeräts mit digitaler Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sons- tige nicht autorisierte Nutzung der digitalen Karte fest, so ist die Bank unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +00 000 000 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben. In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name der Bank – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonummer oder die IBAN (International Bank Account Number) angegeben werden. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
Appears in 7 contracts
Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.sparda-b.de
Unterrichtungs- und Anzeigepflichten. a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgeräts mit digitaler Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sons- tige sonstige nicht autorisierte Nutzung der digitalen Karte fest, so ist die Bank unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +00 000 000 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben. In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name der Bank – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonummer oder die IBAN (International Bank Account Number) angegeben werden. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
Appears in 4 contracts
Samples: www.volksbank-pur.de, www.psd-westfalen-lippe.de, www.raiffeisenbank-gruibingen.de
Unterrichtungs- und Anzeigepflichten. a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgeräts End- xxxxxx mit digitaler Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sons- tige sonstige nicht autorisierte Nutzung der digitalen Karte fest, so ist die Bank unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige Sperran- zeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Zen- tralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +00 000 000 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben. In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name der Bank – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonummer Kontonum- mer oder die IBAN (International Bank Account Number) angegeben werden. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich un- verzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
Appears in 2 contracts
Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de
Unterrichtungs- und Anzeigepflichten. a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgeräts mit digitaler Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sons- tige sonstige nicht autorisierte Nutzung der digitalen Karte fest, so ist die Bank unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +00 000 000 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben. In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name der Bank – - möglichst mit Bankleitzahl – - und die Kontonummer oder die IBAN (International Bank Account Number) angegeben werden. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
Appears in 1 contract
Samples: www.psd-rhein-ruhr.de