Urheber-/Nutzungsrechte. Alle Rechte an den Online-Inhalten, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, stehen im Ver- hältnis zum Kunden ausschließlich dem Verlag zu. Der Verlag räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Online-Inhalte für die vereinbarte Anzahl von Nutzern nach folgender Maßgabe ein: Online-Inhalte dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Der Kunde ist berechtigt, Online-Inhalte, soweit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch not- wendig, für die eigene Nutzung auf der Festplatte seines Rechners zu installieren, auf dem Bildschirm sichtbar zu machen, zu speichern und auszudrucken. Die sonstige Vervielfältigung ist dem Kunden gestattet, soweit diese jeweils zur ordnungsgemä- ßen Recherche, Abruf oder zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Online-Inhalts notwendig ist. Nicht lizenziert wird das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Online-Inhalten ist unzulässig, insbesondere das Kopieren von Online-Inhalten auf weitere Datenträger, das Abspeichern zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem und Intranet, die Verwendung zur Herstellung von mehr als nur einzelnen Vervielfältigungsstücken sowie zur Herstellung systematischer Sammlungen und Zusammenstellung neuer Datenbanken sowie die Übersetzung, Bearbeitung und sonstige Umgestaltung. Soweit das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nur Lesefunktionen für Online-Inhalte umfasst, ist das Drucken und speichern untersagt. Gesetzliche Befugnisse des Kunden bleiben unberührt. Dem Kunden ist es untersagt, Logos und andere Herkunftsnachweise sowie Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den Online-Inhalten zu entfernen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bezieht sich ein Nutzungsrecht des Kunden an Online-Inhalten auf eine Einzelplatzlizenz. Diese berechtigt den Kunden, von einem Rechner mit lokalem Laufwerk Zugriff auf die Online-Inhalte zu nehmen. Mehrplatzlizenzen berechtigen den Kunden, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, von einem oder meh- reren Rechnern mit lokalen Laufwerken mit mehreren Personen gleichzeitig auf die Online-Inhalte zuzugreifen.
Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1 Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
Urheber-/Nutzungsrechte a) Der Auftraggeber darf die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen, z.B. zu liefernde Unterlagen, Planungsergebnisse und/oder das ausgeführte Werk umfassend nutzen, auch durch Änderung. Zu diesem Zweck räumt der Auftragnehmer dem Auftragge- ber Nutzungsrechte ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung erfolgt zu dem Zweck, dem Auf- traggeber eine umfassende Nutzung – auch von Teilen - ohne Mitwirkung des Auftrag- nehmers zu ermöglichen. Insbesondere sollen folgende Nutzungen auch ohne Mitwirkung des Auftragnehmers umfasst sein:
Urheber-/Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlichen geschützten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages
Urheber-/Nutzungsrechte. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Teilnehmer und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche Veranstaltungen werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Moderatoren und Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie der in den Veranstaltungen behandelten Inhalte übernehmen.
Urheber-/Nutzungsrechte. Mit dem Begleichen des verrechneten Betrages ge- hen die Nutzungsrechte an den fertigen Werken an den Auftraggeber über. Urheber bleiben in jedem Fall die Produzent*innen. Die Produzent*innen, sowie Wind & Wetter dürfen die Inhalte, nach Absprache zum Zeitpunkt mit dem*r Auftraggeber*in, auf den persönlichen Webplattformen zu Referenzzwecken und unter Nennung des*r Auftraggeber*in, sowie des Projekts, veröffentlichen. Der oder die Urheber*in muss von Auftraggeber*innen wo immer möglich und im Zusammenhang des Werkes genannt werden. Für alle bereitgestellten Werke ist die uneinge- schränkte Nutzung, zeitlich unbeschränkt und medienunabhängig (Full Buyout) inkludiert. Für die kommerzielle Weitergabe an Dritte, wird die Frei- gabe von Wind & Wetter benötigt. Wind & Wetter behält sich vor, eine entsprechende Entschädigung zu fordern.
Urheber-/Nutzungsrechte. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Als Berechnungsprogramm besteht Urheber- schutz nach den §§ 69a ff. UrhG, als Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfa- ches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Softwareprodukts im Rahmen seiner ge- werblichen, selbstständigen oder wissenschaftlichen Tätigkeit für dessen eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf Inhalte, die er vom Softwareprodukt abgerufen oder heruntergeladen hat, nur zum eigenen Gebrauch im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen oder wis- senschaftlichen Tätigkeit als Informationsquelle verwenden. Der Download/Druck einzelner Abschnitte und deren dauerhafte, über die Laufzeit des Vertrages hinausgehende Verwen- dung sind dem Kunden erlaubt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe der Fachinhalte an Dritte, ist ausgeschlossen.
Urheber-/Nutzungsrechte. Der Anbieter hält an allen Text- Musik- und Videoproduktionen, somit an der gesamten Ton- und Videoproduktion, die für die Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten notwendigen Urheberrechte inne. Die Nutzungsrechte des Auftraggebers erstrecken sich nur aus dem im Vertrag zustande gekommenen Sinn und Zweck der Nutzung. Die Rechte der weiteren Nutzung der Tonpro- duktion/en, insbesondere die Aufführung und Sendung in öffentlichen Medien, wie Radio und TV, die Vervielfältigung auf Ton- bzw. Bildträgern oder Vergleichbarem, müssen vom Auftraggeber gesondert erworben werden. Bei einer Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber behält sich der Anbieter das Recht vor, von dem Auftraggeber eine im Markt übliche Vergütung nachzufordern oder die über die aus dem ursprünglichen Vertrag hinausgehende Nutzung zu untersagen. Das im Sinne des Vertrages durch den Anbieter zugestandene Nutzungs- und Verwendungsrecht ist zeitlich unbeschränkt. Die Nutzungs- und Verwendungsrechte gehen erst nach Abnahme und mit voll- ständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die SIS-Datenbank Steuerrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Die Nutzung ist nur auf den von SIS unterstütz- ten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen / Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern.
Urheber-/Nutzungsrechte. 11.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Die Nutzung ist nur auf den von SegelnAG unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern.