Urheber-/Nutzungsrechte Musterklauseln

Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1 Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. 9.2 Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt. 9.2.1. Software (Berechnungsprogramme) • Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. • Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben. • Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise...
Urheber-/Nutzungsrechte a) Der Auftraggeber darf die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen, z.B. zu liefernde Unterlagen, Planungsergebnisse und/oder das ausgeführte Werk umfassend nutzen, auch durch Änderung. Zu diesem Zweck räumt der Auftragnehmer dem Auftragge- ber Nutzungsrechte ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung erfolgt zu dem Zweck, dem Auf- traggeber eine umfassende Nutzung – auch von Teilen - ohne Mitwirkung des Auftrag- nehmers zu ermöglichen. Insbesondere sollen folgende Nutzungen auch ohne Mitwirkung des Auftragnehmers umfasst sein: (1) Nutzung für die im Vertrag genannte Maßnahme einschließlich identischer oder geänder- ter Ausführung des Werkes, spätere Änderung des ausgeführten Werkes und erneute (auch geänderte) Ausführung; und/oder (2) Nutzung für andere als die im Vertrag genannten Maßnahmen im direkten oder indirek- ten Zusammenhang mit dem Bau und/oder dem Betrieb von Bundeswasserstraßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes durch beliebige Behörden oder Private, auch unter Änderung. Eine solche Nutzung ist insbesondere denkbar, wenn die zu er- bringenden Leistungen, z.B. die Unterlagen für die im Vertrag genannte Maßnahme auch für andere Maßnahmen angewendet werden können; die Nutzung für andere Maßnahmen kann insoweit von der einmaligen Nutzung bis hin zu einer regelmäßigen Nutzung wegen Standardisierung reichen; und/oder (3) Nutzung zur Pflege des Baubestandswerkes durch beliebige Behörden oder Private im di- rekten oder indirekten Zusammenhang mit Bundeswasserstraßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes; und/oder (4) Nutzung für sämtliche andere Zwecke, die bei der Verwaltung von Bundeswasserstra- ßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes jetzt oder in Zukunft relevant wer- den, beispielsweise in jeder Form für Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Prüfung, Fortbildung, interne Information, Archivierung. b) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte bis zum Ende der derzeit geltenden urheberrechtlichen Schutzfrist ein. Etwaige Schutzfristverlängerungen durch den Gesetzgeber kommen dem Auftraggeber zu Gute. c) Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt in einfacher (nicht-ausschließlicher) Form. d) Räumlich erfolgt die Nutzungsrechtseinräumung für Deutschland (einschließlich grenzüber- schreitende Maßnahmen in unmittelbare Nachbarstaaten Deutschlands hinein). Soweit eine Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit zulässig ist, werden weltweite Nutzungsrechte eingeräumt. e) Sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte dürfen auch ohne Mitw...
Urheber-/Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlichen geschützten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages 15.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses ist die beauftragende Niederlassung des AG, sofern der Auftragnehmer Xxxxxxxx ist. 15.2 Für die Durchführung dieses Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Bauvorhabens.
Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die SIS-Datenbank Steuerrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Die Nutzung ist nur auf den von SIS unterstütz- ten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen / Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern. 9.2. Für die Nutzung der SIS-Datenbank Steuerrecht räumt SIS dem Kunden ein einfaches, nicht über- tragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags ein. Eine Veräußerung oder Weiter- gabe des Passworts der SIS-Datenbank ist zu keinem Zeitpunkt zulässig, da sie ausschließlich durch den berechtigten Benutzer verwendet werden darf. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend be- schriebene Nutzung beschränkt:
Urheber-/Nutzungsrechte. Mit dem Begleichen des verrechneten Betrages ge- hen die Nutzungsrechte an den fertigen Werken an den Auftraggeber über. Urheber bleiben in jedem Fall die Produzent*innen. Die Produzent*innen, sowie Wind & Wetter dürfen die Inhalte, nach Absprache zum Zeitpunkt mit dem*r Auftraggeber*in, auf den persönlichen Webplattformen zu Referenzzwecken und unter Nennung des*r Auftraggeber*in, sowie des Projekts, veröffentlichen. Der oder die Urheber*in muss von Auftraggeber*innen wo immer möglich und im Zusammenhang des Werkes genannt werden. Für alle bereitgestellten Werke ist die uneinge- schränkte Nutzung, zeitlich unbeschränkt und medienunabhängig (Full Buyout) inkludiert. Für die kommerzielle Weitergabe an Dritte, wird die Frei- gabe von Wind & Wetter benötigt. Wind & Wetter behält sich vor, eine entsprechende Entschädigung zu fordern.
Urheber-/Nutzungsrechte. Der Anbieter hält an allen Text- Musik- und Videoproduktionen, somit an der gesamten Ton- und Videoproduktion, die für die Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten notwendigen Urheberrechte inne. Die Nutzungsrechte des Auftraggebers erstrecken sich nur aus dem im Vertrag zustande gekommenen Sinn und Zweck der Nutzung. Die Rechte der weiteren Nutzung der Tonpro- duktion/en, insbesondere die Aufführung und Sendung in öffentlichen Medien, wie Radio und TV, die Vervielfältigung auf Ton- bzw. Bildträgern oder Vergleichbarem, müssen vom Auftraggeber gesondert erworben werden. Bei einer Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber behält sich der Anbieter das Recht vor, von dem Auftraggeber eine im Markt übliche Vergütung nachzufordern oder die über die aus dem ursprünglichen Vertrag hinausgehende Nutzung zu untersagen. Das im Sinne des Vertrages durch den Anbieter zugestandene Nutzungs- und Verwendungsrecht ist zeitlich unbeschränkt. Die Nutzungs- und Verwendungsrechte gehen erst nach Abnahme und mit voll- ständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Urheber-/Nutzungsrechte. Die zwingenden Urheberrechte, wie sie sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, werden gewahrt. Der Auslober ist an einer Veröffentlichung der prämierten Wettbewerbsentwürfe, ggf. an einer Präsentation aller Wettbewerbsentwürfe nach Entscheidung des Preisrichtergremiums interessiert. Die Urheberin oder der Urheber räumt dem Auslober ohne zusätzliche Vergütung das Recht ein, seinen/ihren jeweiligen Wettbewerbsbeitrag in einer öffentlichen Präsentation und/oder Dokumentation zu präsentieren und für das Bewerben der Präsentation (ohne gewerbliche Absichten) auf Webseiten und in der Presse zu verwenden. Hierzu kann ggf. Baumaßnahme Datum Projektort auch eine begrenzte Anzahl an fotografischen Aufnahmen angefertigt werden. Weiterhin ist das Land Rheinland-Pfalz zu Dokumentationszwecken an einer Veröffentlichung der von ihm beauftragten Kunstwerke interessiert. Der Urheber bzw. die Urheberin räumt dem Auftraggeber ohne eine zusätzliche Vergütung das Recht ein, eine begrenzte Anzahl an fotografischen Aufnahmen anzufertigen, die für statistische, archivarische und dokumentarische Zwecke ohne gewerbliche Absichten verwendet werden dürfen, unter anderem auf der Webseite kunstundbau.rlp. Hierzu stellen die Kunstschaffenden dem Auslober biographische Daten, Bildmaterial, sowie einen Erläuterungstext für die Veröffentlichung zur Verfügung. Hinsichtlich dieser Nutzungsrechte sowie der Weitergabe personenbezogener Daten werden die Genehmigungen in der Verfassererklärung (Anlage E 6_A 5) erteilt, siehe 1.7.2.
Urheber-/Nutzungsrechte. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Als Berechnungsprogramm besteht Urheber- schutz nach den §§ 69a ff. UrhG, als Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfa- ches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Softwareprodukts im Rahmen seiner ge- werblichen, selbstständigen oder wissenschaftlichen Tätigkeit für dessen eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf Inhalte, die er vom Softwareprodukt abgerufen oder heruntergeladen hat, nur zum eigenen Gebrauch im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen oder wis- senschaftlichen Tätigkeit als Informationsquelle verwenden. Der Download/Druck einzelner Abschnitte und deren dauerhafte, über die Laufzeit des Vertrages hinausgehende Verwen- dung sind dem Kunden erlaubt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe der Fachinhalte an Dritte, ist ausgeschlossen.
Urheber-/Nutzungsrechte. 11.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Die Nutzung ist nur auf den von SegelnAG unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern. 11.2. Für Software, Online-Produkte räumt SegelnAG dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags ein. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt:
Urheber-/Nutzungsrechte. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Teilnehmer und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche Veranstaltungen werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Moderatoren und Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie der in den Veranstaltungen behandelten Inhalte übernehmen.