Urlaubsanspruch. 6.2.1. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erhöht sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses (vgl. PN 5;6) einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen, einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen, einen Jahresurlaub von 26 Arbeitstagen, einen Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen, einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen. Für Teilzeitbeschäftigte ist der Jahresurlaub an- teilig zu berechnen.
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Samples: Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung, Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung, Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung
Urlaubsanspruch. 6.2.1. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erhöht sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses (vgl. PN 5;6) • im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen, • im zweiten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen, • im dritten Jahr einen Jahresurlaub von 26 Arbeitstagen, • im vierten Jahr einen Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen, • ab dem fünften Jahr einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen. Für Teilzeitbeschäftigte ist Bei Ausscheiden innerhalb der Jahresurlaub an- teilig zu berechnenersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz.
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Samples: Manteltarifvertrag Zeitarbeit, www.boeckler.de
Urlaubsanspruch. 6.2.1. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erhöht sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens Beste- hens des Arbeitsverhältnisses (vgl. PN 5;6) Arbeitsverhältnisses4 • im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen, • im zweiten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen, • im dritten Jahr einen Jahresurlaub von 26 Arbeitstagen, • im vierten Jahr einen Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen, • ab dem fünften Jahr einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen. Für Teilzeitbeschäftigte ist der Jahresurlaub an- teilig zu berechnen., ab dem Jahr 2021
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Samples: www.dgb.de