Common use of Urlaubsanspruch Clause in Contracts

Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist innerhalb des Förderzeitraumes zu konsumieren. Bei Vorliegen von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. lang andauernder Krankenstand gegen Ende des Förderzeitraumes, wodurch die Urlaubskonsumation nicht mehr möglich ist) kann die Urlaubsabfindung /- entschädigung vom Arbeitsmarktservice Steiermark übernommen werden, wenn o die Kosten für den nicht konsumierten Urlaub formlos (spätestens mit Übermittlung der Endabrechnung) beim Arbeitsmarktservice Steiermark, Abteilung AMF, beantragt werden (plausible und nachvollziehbare Begründung), zusätzlich o die Kosten für die Urlaubsabfindung/-entschädigung im Lohnkonto aufscheinen, o das Ende des Entgeltzeitraumes auf dem Abmeldeformular der Gebietskrankenkasse ersichtlich ist und o die Urlaubsabfindung/-entschädigung noch innerhalb des Förderzeitraumes anfällt und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge an die Gebietskrankenkasse abgeführt wurden. Urlaubsabfindungen/-entschädigungen werden maximal im Ausmaß der jeweiligen personenbezogenen Förderquote übernommen und müssen spätestens bei der Endabrechnung gesondert beantragt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ams.at, www.ams.at

Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist innerhalb des Förderzeitraumes zu konsumieren. Bei Vorliegen von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. lang andauernder Krankenstand gegen Ende des Förderzeitraumes, wodurch die Urlaubskonsumation nicht mehr möglich ist) kann die Urlaubsabfindung /- / - entschädigung vom Arbeitsmarktservice Steiermark übernommen werden, wenn o die Kosten für den nicht konsumierten Urlaub formlos (spätestens mit Übermittlung der Endabrechnung) beim Arbeitsmarktservice Steiermark, Abteilung AMF, beantragt werden (plausible und nachvollziehbare Begründung), zusätzlich o die Kosten für die Urlaubsabfindung/-entschädigung im Lohnkonto aufscheinen, o das Ende des Entgeltzeitraumes auf dem Abmeldeformular der Gebietskrankenkasse ersichtlich ist und o die Urlaubsabfindung/-entschädigung noch innerhalb des Förderzeitraumes anfällt und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge an die Gebietskrankenkasse abgeführt wurden. Urlaubsabfindungen/-entschädigungen werden maximal im Ausmaß der jeweiligen personenbezogenen Förderquote übernommen und müssen spätestens bei der Endabrechnung gesondert beantragt werden.

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