Verfügbarkeit der Plattform Musterklauseln

Verfügbarkeit der Plattform. Exporo strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann Besuchern und Nutzern der Plattform jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von Exporo können zur vorübergehenden Einstellung der angebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Für technische Schwierigkeiten der Besucher und Nutzer der Plattform oder von Dritten übernimmt Exporo keine Haftung. Exporo behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von Exporo, zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aus anderem wichtigen Grund erforderlich ist.
Verfügbarkeit der Plattform. EPH strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann Besuchern und Nutzern der Plattform jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von EPH können zur vorübergehenden Einstellung der angebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Für technische Schwierigkeiten der Besucher und Nutzer der Plattform oder von Dritten übernimmt EPH keine Haftung. EPH behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von EPH, zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aus anderem wichtigen Grund erforderlich ist.
Verfügbarkeit der Plattform. 11. Availability of the Platform 11.1 Die Plattform ist webbasiert und kann über die 11.1 The Platform is web-based and can be accessed via gebräuchlichsten Webbrowser, einschließlich der aktuellen Versionen von Firefox, Safari, Edge und Chrome, aufgerufen werden. Die Plattform wird von einem Drittanbieter betrieben. the most common web browsers, including the current versions of Firefox, Safari, Edge and Chrome. The Platform is operated by a third party provider. 11.2 Es wird keine Gewähr für die ununterbrochene 11.2 The uninterrupted availability of the Platform and Verfügbarkeit der Plattform und von Daten übernommen. Die Erreichbarkeit der Plattform kann aufgrund von Wartungsarbeiten oder internetbedingten Störungen eingeschränkt oder vollständig aufgehoben sein. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, die durch eine regelmäßige Datensicherung durch Werbekunde hätten vermieden werden können, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. the data on the Platform is not guaranteed. Access to the Platform may be restricted or completely blocked due to maintenance work or Internet issues. Liability is excluded for the loss of data due to technical system outages where the Advertising Customer could have avoided the loss by regularly backing up its data, and is also excluded for interrupted data transfers or other problems in this context.
Verfügbarkeit der Plattform. 20.1 Die Plattform und die gebuchten Bausteine stehen dem Nutzer täglich von 0 − 24 Uhr abzüglich der Wartungsfenster (siehe 20.6) zur Verfügung (Betriebszeit). Es wird damit ein 24 x 7 Betrieb sichergestellt. 20.2 Die Betriebszeit unterteilt sich in eine betreute Betriebszeit (Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Xxxxxxx von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen Feiertage im Freistaat Bayern und in Baden Württemberg) und eine unbetreute Betriebszeit. 20.3 Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Systeme von mindestens 99,0 % innerhalb der betreuten Betriebszeit. Die maximale Wiederanlaufzeit, gegebenenfalls unter Einspielung einer Archivierung, beträgt innerhalb der betreuten Betriebszeit sechs Stunden. Sofern der Nutzer die gebuchten Produkte Offline nutzt, also sowohl die Software als auch die Datenbank lokal betreibt, greift die zuvor definierte Verfügbarkeit nicht. 20.4 Die Verfügbarkeit wird auf monatlicher Basis ermittelt. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit werden auch kurzfristige Ausfälle der Verfügbarkeit minutengenau berücksichtigt, außerdem Ausfälle infolge eines Serverneustarts. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit werden dagegen Störungen und Unterbrechungen nicht berücksichtigt, die auf höherer Gewalt beruhen und/oder auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. 20.5 Für die unbetreute Betriebszeit gewährleistet der Anbieter eine Verfügbarkeit der Systeme von mindestens 97,5 %, jedoch keine maximale Wiederanlaufzeit. Der Anbieter bemüht sich gleichwohl um eine größtmögliche Verfügbarkeit und schnelle Reaktionszeiten auch außerhalb der betreuten Betriebszeit. 20.6 Der Anbieter wird Wartungsfenster nach Möglichkeit außerhalb der betreuten Betriebszeit nutzen und den Benutzer über geplante Wartungsfenster rechtzeitig informieren. Innerhalb der betreuten Betriebszeit werden Wartungsfenster nur unter Berücksichtigung der Interessen der Benutzer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes genutzt. Pro Monat dürfen nicht mehr als vier Wartungsfenster mit zusammen maximal 48 Stunden genutzt werden.
Verfügbarkeit der Plattform. (1) Für die Plattform wird eine Verfügbarkeit von 97,0 % bezogen auf ein Jahr gewährleistet. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden, die wesentlichen Funktionalitäten der Plattform zu nutzen. (2) Die Plattform gilt als nicht verfügbar, wenn sie für eine zusammenhängende Zeitspanne von mehr als 15 Minuten Kundeneingaben wie Login, das Anklicken einer Schaltfläche, das Erstellen, Ändern oder Löschen einer Aufgabe, nicht jedoch das Hochladen von Dateien, nicht binnen 60 Sekunden erfolgreich abschließt. Das Ausführen einer Vielzahl von Kundeneingaben je Kunde gleichzeitig (z. B. Stapelverarbeitung) unterliegt keiner Vereinbarung von Verfügbarkeit oder Reaktionsgeschwindigkeit, sondern wird jeweils in der bestmöglichen Weise („best effort“) ausgeführt. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Plattform aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von neoalto liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.). (3) Ansprüche des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung aufgrund von Nicht- oder Minderverfügbarkeit der vereinbarten Leistungen werden als Verhältnis aus der tatsächlich festgestellten Verfügbarkeit in dem betroffenen Jahr und der vereinbarten Verfügbarkeit für das betroffene Jahr berechnet. Ein entsprechender Minderungsbetrag wird, sofern nicht anders vereinbart, mit der Rechnung für die nächste Abrechnungsperiode verrechnet. (4) neoalto ist berechtigt, die Plattform kurzfristig zu schließen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei massivem, unvorhergesehenem Netzwerkverkehr auf den Servern der Plattform, insbesondere bei DoS/DDoS-Attacken oder bei (versuchtem) widerrechtlichem Eindringen Dritter in das System der Plattform vor.
Verfügbarkeit der Plattform. (1) Motus behält sich vor, den Zugang zu der Internetplattform zeitweilig zu beschränken. Dies gilt insbesondere dann, wenn technische Maßnahmen dies erfordern oder wenn Wartungsarbeiten an dem/den Server/n durchgeführt werden. Ebenso behält sich Motus eine Einschränkung des Zuganges zu der Internetplattform vor, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder die Kapazitätsgrenze der Technik erforderlich wird. (2) Insbesondere aus technischen Gründen (Systemausfälle) kann es zeitweise nur eingeschränkt oder nicht möglich sein, die Internetplattform zu nutzen.
Verfügbarkeit der Plattform. 1. Springer strebt eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform an. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Springer liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Xxxxxxx (unter Berücksichtigung der Feiertage) zwi- schen 9:00 und 18:00 Uhr liegen oder vorab gemäß Punkt V.2 angekündigt wurden. 2. Xxxxxxxx ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Plattform zu unterbrechen. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbre- chung der Nutzung der Plattform von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszei- ten von Montag bis Xxxxxxx (unter Berücksichtigung der Feiertage) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird Xxxxxxxx diese Wartungsarbeit per E-Mail und/oder auf der Plattform selbst ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. 3. Störungen der Verfügbarkeit der Plattform müssen vom Nutzer unverzüglich nach Bekanntwer- den gemeldet werden. Xxxxxxxx wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Verfüg- barkeit, die zu einem Totalausfall der Plattform führen und die innerhalb der Supportzeiten (Mon- tag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr und Xxxxxxx zwischen 9:00 und 17:00 unter Berücksichtigung der Feiertage) eingehen, spätestens am darauffolgenden Arbeitstagmit der Entstörung zu beginnen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Plattform führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird Springer sich bemühen, nicht später als zwei Arbeitstage nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren. 4. In Zeiten der Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkten Verfügbarkeit der Plattform, die • auf die von Springer nicht beeinflussbare Störungen des Internet oder auf sonstige von Sprin- ger nicht zu vertretbare Umstände, insbesondere auf höhere Gewalt beruhen, • wegen geplanter Wartungsarbeiten, die bei Notwendigkeit zwischen 6:00 und 8:00 morgens durchgeführt werden, oder • wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind, oder • die darauf beruhen, dass die vom Nutzer zu schaffenden erforderlichen technischen Voraus- setzungen für den Zugang zur und Betrieb der Plattform vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise b...
Verfügbarkeit der Plattform. 3.19. HSM ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfas- sende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. HSM übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegeben- heiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs von HSM zur kurz- oder längerfristigen Nichterreichbarkeit der Plattform führen. 3.20. HSM behält das Recht, die Plattform inklusive der damit verbundenen Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzuschränken. Gründe hierfür können, müssen aber nicht, Kapazitätsengpässe, die Durchführung von Wartungs-/ Reparaturarbeiten sowie sonstige technische Maßnahmen sein. Im Falle von planmäßigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten wird der Nutzer in angemessener Weise über die eingeschränkte Erreichbarkeit der Plattform informiert. 3.21. Eine Einschränkung der Erreichbarkeit und Nutzung der Plattform kann ausgelöst werden aufgrund der individuellen technischen Ausstattung des Nutzers und Qualität. Die Verantwortung liegt auf Sei- ten des Nutzers, die technischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass er die Plattform ohne Einschränkungen erreichen kann. Für die Nutzung der Plattform sind ggf. auch entsprechende Ein- stellungen auf dem Rechner oder Handy des Nutzers erforderlich, z.B. das Zulassen der Speicherung von Cookies. 3.22. HSM haftet nicht für Schäden und sonstige Folgen, welche aus einer eingeschränkten Verfügbarkeit bzw. einem Ausfall der Verfügbarkeit der Plattform resultieren können. 4.1. Nutzer können über die Plattform online ein verbindliches Angebot zum Kauf der Team-Token abge- ben („Erwerbsantrag“). Für den Erwerbsantrag hat der Nutzer den Investmentbetrag und damit die Anzahl an Team-Token anzugeben, die er zu erwerben beabsichtigt. Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt EUR 100.000. Von diesem Mindestzeichnungsbetrag kann nur in Ausnahmefällen nach vor- heriger Absprache und Zustimmung durch HSM abgewichen werden. 4.2. Für den erfolgreichen Abschluss einer Zeichnung zum Erwerb von Team-Token ist gefordert, dass Nutzer sämtliche elektronischen Formularseiten beim Zeichnungsprozess auf der Plattform vollstän- dig und wahrheitsgemäß ausfüllen, sämtliche Bedingungen (1. AGB, 2. Verwahrungsbedingungen und 3. Anleihebedingungen) akzeptieren und am Ende des Zeichnungsprozesses auf der Übersicht den Button „Zahlungspflichtig kaufen“ anklicken. Dadurch löst der Nutzer ein Angeb...
Verfügbarkeit der Plattform. 4.1. Die Funktionalitäten der Plattform stehen Nutzern vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Nutzungsbedingungen an allen Bankgeschäftstagen zu den Servicezeiten zur Verfügung. Der Betreiber behält sich vor, die Verfügbarkeit der Plattform zu ändern, insbesondere auch einzuschränken und wird eine entsprechende Änderung den zum jeweiligen Zeitpunkt registrierten Nutzern per E-Mail mitteilen bzw. auf der Homepage bekanntgeben. 4.2. Insbesondere in folgenden Fällen ist der Betreiber berechtigt, die Verfügbarkeit der Plattform für Nutzer einzuschränken oder auszusetzen:
Verfügbarkeit der Plattform. 5.1. Sofern eine Nichtverfügbarkeit der Plattform auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von bond:in oder eines Erfüllungsgehilfen von bond:in beruht, kann sich bond:in nicht auf eine Einhaltung der Verfügbarkeitszusage nach der Leistungsbeschreibung (Ziffer 2) berufen. 5.2. Bond:in ist für eine Unterschreitung der Verfügbarkeitszusage nicht verantwortlich, sofern die Nichterreichbarkeit auf höhere Gewalt, auf technische Störungen bei Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen von bond:in sind, oder auf einem rechtswidrigen Angriff auf bond:in oder einen von bond:in beauftragten Dienstleister beruhen.