Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende Verfahrensgrundsätze: a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch; b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden und Korruption; c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter; d) er verzichtet auf Abgebotsrunden; e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVerfah- rensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsab- reden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der AnbieterAnbie- ter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVer- fahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbs- abreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der AnbieterAn- bieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVerfah- rensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft tri@ Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsab- reden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der AnbieterAnbie- ter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVerfah- rensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabre- den und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVerfahrens- grundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVerfahrens- grundsätze:
a) a. Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) b. er trifft Massnahmen Xxxxxxxxxx gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) c. er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) d. er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) e. er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen Xxxxxxxxxx gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerb- sabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende fol- gende Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wett- bewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende fol- gende Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung Gleichbehand- lung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende fol- gende Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch unpartei- isch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung Gleichbehand- lung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende Verfahrensgrundsätze:
a) Er er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVerfahrens- grundsätze:
a) a. Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) b. er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) c. er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) d. er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) e. er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende VerfahrensgrundsätzeVerfahrensgrund‐ sätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)
Verfahrensgrundsätze. 1 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet der Auftraggeber folgende folgen- de Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden Wett- bewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)