Vergütung, Preise. 7.1. Die Vergütung für den Ladedienst und die Nutzung der Dienste bestimmt sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und kann sich grundsätzlich wie folgt zusammensetzen:
7.1.1. Ladekosten Inland
a) nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr (abhängig vom Tarif kann die Grundgebühr bereits Entgelte für einzelne Ladevorgänge beinhalten (Flatratetarife)), und
b) Festpreise für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienstpartner, oder
c) variable Entgelte für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienst-Partner, insoweit wird kein Festpreis für das Laden von Strom vereinbart, sondern der Kunde bezieht von DCS Strom zu tagesaktuellen variierenden Preisen.
Vergütung, Preise. (zu § 2 VOB/B)
Vergütung, Preise. 1.1 Die Vergütung des AN bestimmt sich nach den Festlegungen des Vertrages. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind für die jeweiligen Leistungen Pauschalen geschuldet.
1.2 Alle Preise und Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich - soweit nicht gesondert erwähnt - zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlichrechtliche Nebenkosten.
1.3 Die Tragung von Kosten Dritter (Gebühren für Kom- munikation, Einsätze von Feuerwehr und Polizei sowie von Rettungsdiensten) regeln die Parteien vertraglich. Soweit der AN in Bezug auf solche Kosten in die Vorlage geht, werden diese mit der jeweils folgenden Servicerechnung weiterberech- net.
1.4 Hat der AG Aufschalteinrichtungen bereits in Betrieb genommen und werden von diesen Mel- dungen abgesetzt und vom AN bearbeitet, bevor der Vertrag rechtsverbindlich zustande gekommen ist, so bemisst sich die Vergütung des AN nach den von diesem angebotenen Preisen. 9004 | 2020 02 | xxx.xxxxx.xx
1.5 Solange kein unterschriebener Maßnahmenplan vorliegt oder die in einem solchen Plan bestimmten Personen nicht erreichbar sind, beauftragt die Wachzentrale die Polizei oder einen Wachdienst mit der Alarmverfolgung. Entstehende Kosten der Polizei bzw. des Wachdienstes werden dem AG zzgl. einer angemessenen Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Vergütung, Preise. 6.1 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungs- beschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des AG. Darüber hinaus vom AG gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des AG.
6.2 Jeder Mehraufwand, der durch die Einbindung von nicht beim AN angekauften Produkten entsteht, sowie vor Ort zu installierende Kabel, Steckdosen udgl. werden gesondert in Rechnung gestellt (gemäß gültiger Preisliste).
6.3 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen sind im Auftrag geregelt.
Vergütung, Preise. 7.1 Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von ANTARIS SOLAR richtet sich nach dem Vertrag. Entsprechendes gilt für Zahlungsweise und Fälligkeit.
7.2 Skonti sind ausdrücklich zu vereinbaren, wenn sie nicht auf Rechnungen der ANTARIS SOLAR bereits eingeräumt werden.
7.3 Soweit im Vertrag vereinbart, ist ANTARIS SOLAR ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf die gesamte Vergütung zu verlangen.
7.4 Im Übrigen sind alle Rechnungen von ANTARIS SOLAR innerhalb von 7 Kalendertagen nach ihrem Zugang fällig und zahlbar.
7.5 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist ANTARIS SOLAR, soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.6 Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von ANTARIS SOLAR endgültig verfügbar ist.
7.7 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Vergütung, Preise. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Preisliste der CloudNow GmbH. Kostenvoranschläge und Präsentationen sind stets freibleibend und mangels ausdrücklicher anderslautender schriftlicher Vereinbarung kostenpflichtig. Alle Entgelte und Vergütungen verstehen sich ab Geschäftssitz der CloudNow GmbH sowie exklusive Umsatzsteuer und exklusive allfälliger Rechtsgeschäfts- gebühren. In den Entgelten sind Kosten für Transport, Versicherung, Installation oder Aufstellung nicht enthalten; diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Nicht unter die Standardabdeckung eines Wartungs- bzw. Supportvertrages fallen insbesondere nachstehende Leistungen: ⮚ Störungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Spannungsschwankungen, di- rekter oder indirekter Blitzschlag, Feuer, Wasser) oder äußere Einwirkun- gen (insbesondere Sabotage, Virenbefall, Sachbeschädigung, ……) hervor- gerufen werden; ⮚ Verwendung von ungeeigneten Betriebsmitteln, Datenträgern oder sons- tigem Zubehör; ⮚ unsachgemäße Behandlung und Bedienungsfehler; ⮚ vom Kunden veranlasste Änderungen, sofern nicht von der CloudNow GmbH durchgeführt, sowie von Kunden selbst durchgeführte Uminstalla- tionen; ⮚ Behebung von Fehlern, die auf Unterlassung der Verwendung von Up- dates oder einer nicht erfolgten Datensicherung durch den Kunden be- ruhen; ⮚ Individuelle Programmanpassung bzw. Neuprogrammierungen; ⮚ Datenkonvertierungen; Erbringt die CloudNow GmbH Leistungen im Zusammenhang mit derart aus- geschlossenen Problemstellungen, werden die dafür angefallenen Kosten dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Preisen in Rech- nung gestellt. Sämtliche Entgelte für länger andauernde Leistungen sind wertgesichert und werden jährlich der Entwicklung des von der Statistik Austria veröffentlichten VPI 2015 angepasst. Ausgangsbasis für die Berechnung ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte VPI 2015. Wertsicherungsanpas- sungen erfolgen jeweils zum 01.01. eines Folgejahres. Unterlassene Entgelter- höhungen können bei Erhöhungen in den Folgejahren berücksichtigt werden.
Vergütung, Preise. 7.1 Die Vergütung für die Nutzung der Software ergibt sich aus den Inhalten der Website unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx. oder nach individueller Vereinbarung.
7.2 Kalaflax ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen anzupassen. Kalaflax wird diese Preisänderung dem Kunden per Textform bekannt geben.
7.3 Bei einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen.
Vergütung, Preise. 6.1 Die Vergütung für sämtliche Produkte oder Leistungen von Xxxxxxxxxx versteht sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, grundsätzlich als Nettopreis ab Werk von Xxxxxxxxxx in Euro zzgl. Umsatzsteuer. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, ist die Vergütung ist ohne Abzüge zu entrichten. Etwaige im Zusammenhang mit der Vergütung stehende Sonderzahlungen (z.B. Wechselkursgebühren, sonstige Gebühren oder Steuern, etc.) sowie etwaige Kosten für Verpackung und Fracht sind vom Kunden zu tragen.
6.2 Sämtliche Preise basieren auf Euro. Wird in Angeboten durch das Aufführen eines tagesaktuellen Wechselkurses auf eine US-Dollarabhängigkeit hingewiesen, wurde der angebotene Euro-Preis zum tagesaktuellen US-Dollar/Euro-Wechselkurs ermittelt. Verändert sich das Verhältnis des US-Dollars gegenüber dem EUR um mehr als 2 % zwischen Angebotsabgabe und Rechnungsstellung, so ist Xxxxxxxxxx berechtigt, die Rechnungssumme in EUR so anzupassen, dass sie dem tagesaktuellen Dollar/Euro- Wechselkurs zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung entspricht.
6.3 Die Vergütung für Individuelle MEMA Produkte beruht insbesondere auch darauf, dass die vom Kunden gemachten Angaben im Hinblick auf das Design und die sonstigen Produktanforderungen zutreffend sind und die in Ziffer 3.2 enthaltenen Bestimmungen eingehalten wurde. Für den Fall, dass Xxxxxxxxxx durch Fehler des Kunden oder unzureichende oder falsche Angaben des Kunden im Hinblick auf das Design, die Konstruktion oder die sonstigen Produktanforderungen bei der Herstellung der Produkte zusätzliche Kosten entstehen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Xxxxxxxxxx stellt dem Kunden diese Kosten gesondert in Rechnung.
6.4 Die Vergütung für Montage- und Inbetriebnahmeleistungen oder sonstigen Dienstleistungen von Mayerhofer basiert auf der Annahme, dass die vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere z.B. im Hinblick auf die Beschaffenheit des Orts der Montage oder der Beschaffenheit der Produkte oder Hardware des Kunden, zutreffend sind und die gemäß Ziffer 3.3 vorzunehmenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Sollten Xxxxxxxxxx durch nicht zutreffende Angaben oder mangelnde Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden zusätzliche Kosten entstehen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Xxxxxxxxxx stellt dem Kunden diese Kosten gesondert in Rechnung. Dasselbe gilt sinngemäß für die Erbringung von Lackierungs- Reinigungsleistungen.
6.5 Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649...
Vergütung, Preise. Alle Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Preisliste wird von mtMax auf der Website xxx.xxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht. Alle wiederkehrend anfallenden Gebühren werden über den jeweils vereinbarten Nutzungs-Zeit- raum im Voraus in Rechnung gestellt.
Vergütung, Preise. Als Vergütung / Preise gelten die im Vertrag vereinbarten Beträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 16 %). Die vereinbarte Kursgebühr ist zu bezahlen bis 1 Woche vor Beginn des gebuchten Kurses / Seminars, und zwar ohne jeden Abzug. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.